15.03. Corona Wirtschaftshilfen: Letzmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024
BStBK, DStV, WPK un BRAK haben sich im Einklang mit Bund und Ländern heute im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letzmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs,- November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Die gemeinsame Verständigung von Bund, Ländern und Prüfenden Dritten finden Sie hier.