Aktivierung eines beSt einer Berufsausübungsgesellschaft

Neben den persönlichen beSt-Postfächern für Steuerberater gibt es für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften (BAG) auch Gesellschaftspostfächer.

Nach der Ersteintragung einer BAG in das Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer (StBK) richtet die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) für diese ein Gesellschaftspostfach empfangsbereit ein. Dies geschieht auch dann, wenn bereits ein anwaltliches Gesellschaftspostfach gem. § 31b BRAO vorhanden ist.

Eine Identifizierung mittels Personalausweise ist lediglich für die natürlichen Personen erforderlich, die gemäß § 89a Nr. 1 und 2 StBerG Leitungspersonen der Berufsausübungsgesellschaft sind. Die Zuordnung der Personen zu der Berufsausübungsgesellschaft sowie deren Vertretungsberechtigung ergibt sich direkt aus deren Eintragung im Berufsregister. Die Berufsausübungsgesellschaft selbst muss nicht verifiziert werden, da dies bereits im Rahmen ihrer Anerkennung und/oder Eintragung ins Berufsregister bzw. Steuerberaterverzeichnis durch die zuständige Steuerberaterkammer erfolgt.

Mit der Einrichtung des Gesellschaftspostfachs kann die Erstregistrierung des Postfachs der Berufsausübungsgesellschaft durch eine Person durchgeführt werden, die als vertretungsberechtigt im Berufsregister eingetragen ist. Anders als bei der Einrichtung von personenbezogenen Postfächern, erfolgt kein Versand eines Registrierungsbriefes an die Berufsausübungsgesellschaft. Die regionalen Steuerberaterkammern informieren in der Regel die vertretungsberechtigte/n Person/en, dass das Postfach der Berufsausübungsgesellschaft (ca. 2 bis 3 Werktage nach Berufsregistereintragung) aktiviert werden kann.

Die vertretungsberechtigte Person aktiviert das Gesellschaftspostfach mit ihrem persönlichen Zugang auf der Steuerberaterplattform. Eine für die Gesellschaft vertretungsberechtigte Person, die sich zuvor bereits als natürliche Person registriert und mit eID identifiziert hat, meldet sich mit ihrer eID im Self-Service der Steuerberaterplattform an und erzeugt das PostfachSchlüsselpaar für das Postfach der Gesellschaft.

Der öffentliche Postfach-Schlüssel wird im SAFE-Verzeichnis der BStBK abgelegt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Postfach der Gesellschaft von außen adressierbar und damit empfangsbereit.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://steuerberaterplattform-bstbk.de und insbesondere in dem dort eingestellten FAQ in Punkt III.12.


Terminservice zur Registrierungsunterstützung auf der Steuerberaterplattform

Vor einem knappen Jahr ist die Steuerberaterplattform an den Start gegangen und die Registrierungsquote des Berufsstands steigt stetig. Um all jenen, die sich noch nicht auf der Steuerberaterplattform registriert haben, diesen Vorgang zu erleichtern, hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) einen kostenfreien Terminservice eingerichtet.

Im Rahmen eines fest buchbaren Einzeltermins wird die Registrierung gemeinsam mit einem Servicemitarbeitenden des beSt-Supports durchgeführt. Der Termin umfasst die Registrierung und Aktivierung der besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (beSt) und findet telefonisch statt. Nutzen Sie für die Registrierung die Unterstützung durch den Terminservice.

Weitere Informationen finden Sie hier

Die Bundessteuerberaterkammer weist erneut darauf hin, dass die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt eine berufsrechtliche Pflicht ist, die im Steuerberatungsgesetz geregelt ist. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, ist dies dringend nachzuholen.

Bitte beachten Sie zusätzlich, dass nach der Aktivierung des beSt, das Identifizierungsmittel – also der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion – nicht an andere Personen wie bspw. Kanzleimitarbeiter weitergegeben werden darf. Die Einreichung eines Schriftsatzes mit einfacher Signatur setzt den persönlichen Versand aus dem Postfach durch die den Schriftsatz verantwortende Person voraus. Das Vertrauen in die Echtheit der übersandten Dokumente stützt sich darauf, dass der sichere Übertragungsweg ausschließlich vom Inhaber des Postfachs selbst genutzt wird.

Der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2023, Az: 2 StR 39/23) hat in einer Entscheidung betreffend die beA-Nutzung durch Rechtsanwälte klargestellt, dass Rechtsanwälte ihre beA-Karte sowie ihre beA-Zugangsdaten nicht an Kanzleimitarbeitende weitergeben dürfen. Auch Steuerberater sollten daher in Bezug auf die Zugangsdaten zum beSt besondere Sorgfalt walten lassen.

Zur Registrierung auf der Steuerberaterplattform gelangen Sie über diesen Link.


Nutzung des beSt – Offline-Version der „COM Vibilia StB-Edition“ benötigt Aktualisierung

Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) kann komfortabel über die eigene Fachsoftware durch eine dort eingebaute Schnittstelle genutzt werden. Informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrem Fachsoftware-Hersteller.

Neben diese Fachsoftware-Schnittstelle existiert der Basis Client „COM Vibilia StB-Edition“ für alle Steuerberater, die ohne Fachsoftware arbeiten. Berufsträger, die die Offline-Version der „COM Vibilia StB-Edition“ nutzen, müssen diese bis Ende Oktober 2023 aktiv aktualisieren und neu installieren, ansonsten besteht das Risiko, dass beSt-Nachrichten weder gesendet noch empfangen werden können. Hintergrund ist die Aktualisierung der XJustiz-Version, welche jährlich seitens der Justiz wiederkehrend zum 31.10. vorgenommen wird. Für die Online-Version des Basis-Client erfolgt dieses Update automatisch.

Die „COM Vibilia StB-Edition“ können Sie hier.
Denken Sie daran: Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist im Steuerberatungsgesetz geregelt und ist eine berufsrechtliche Pflicht. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, ist dies dringend nachzuholen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Zweiter Use-Case für die Steuerberaterplattform

Am 19. September 2023 ist das OZG-Antragsportal der Steuerberaterkammern (StBKn) an den Start gegangen und damit auch der zweite Anwendungsfall der Steuerberaterplattform neben dem beSt.

Erstmals wurden die Verwaltungsdienstleistungen der StBKn in einem einheitlichen Antragsportal gebündelt und setzen so den Leistungskatalog nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) vollständig um. Damit bieten die regionalen Kammern ihren Mitgliedern einen zentralen digitalen Einstiegspunkt für die Kommunikation an und das u. a. einfach über den Zugang der Steuerberaterplattform. Steuerberater*innen, die schon auf der Steuerberaterplattform registriert sind, können ganz im Sinne des Single-Sign-On, nun neben dem beSt auch das OZG-Antragsportal mit ihrer digitalen Steuerberateridentität nutzen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Berufsstandes.

Das Antragsportal bietet zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen auf digitaler Ebene an. Anträge, Befugnisse und Zulassungen können so künftig direkt über das Portal abgewickelt werden, ein deutlicher Zuwachs von mehr Effizienz und schnelleren Prozessen für alle Beteiligten. Zum Antragsportal geht es hier.

Und dies ist erst der Anfang, weitere Use-Cases für die Steuerberaterplattform sind in Planung.

Optimieren Sie Ihre digitalen Kanzleiprozesse und registrieren Sie sich! Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist im Steuerberatungsgesetz geregelt und eine berufsrechtliche Pflicht.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Registrieren Sie sich jetzt auf der Steuerberaterplattform und aktivieren Sie Ihr beSt!

(25.07.) Die Mehrheit des Berufsstandes hat sich schon auf der Steuerberaterplattform registriert und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, aktiviert. Registrieren Sie sich noch heute, denn Achtung: Der Ihnen postalisch zugesandte Registrierungscode ist zeitlich befristet.

Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist eine berufsrechtliche Pflicht, die in § 86c Abs. 1 StBerG geregelt ist.

Der Versand der Registrierungsbriefe ist seit Ende des 1. Quartals 2023 abgeschlossen. Es gibt wenige Berufsträger/innen, bei denen der Brief nicht angekommen ist. Gehören Sie dazu? Dann ist schnelles Handeln erforderlich: Wenden Sie sich kurzfristig unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Mitgliedsnummer und der zuständigen regionalen Steuerberaterkammer an
service@bstbk-steuerberaterplattform.de und fordern Sie einen Registrierungsbrief an, damit Sie Ihrer berufsrechtlichen Pflicht nachkommen können.

Unter der URL https://steuerberaterplattform-bstbk.de stellt die Bundessteuerberaterkammer alle Informationen, Service- und Supportmaterialien sowie entsprechende Kontaktmöglichkeiten rund um die Steuerberaterplattform und dem beSt zur Verfügung. Berufsträger/innen erreichen hier auch den Self-Service des beSt und werden über den technischen Verfügbarkeitsstatus der Steuerberaterplattform informiert.


Steuerberaterpostfach: Gültigkeit Registrierungscode

(09.06.) Der Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel), der im ersten Quartal 2023 im Zuge des Registrierungsprozesses postalisch zugesendet wurde, ist laut Bundessteuerberaterterkammer (BStBK) bis Ende Juli 2023 gültig. Künftige Registrierungsbriefe mit entsprechenden Registrierungscodes werden eine Gültigkeit von drei Monaten haben.


Einrichtung weiterer besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer (beSt) für weitere Beratungsstellen ab Juli 2023

Die Bundessteuerberaterkammer informiert darüber, dass ab Juli 2023 für jede im Berufsregister eingetragene weitere Beratungsstelle einer Kanzlei/Berufsausübungsgesellschaft die Möglichkeit der Einrichtung eines weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) besteht. Das beSt wird, auf Antrag bei der zuständigen regionalen Steuerberaterkammer, durch die Bundessteuerberaterkammer eingerichtet (§ 86d Abs. 7, § 86e Abs. 5 StBerG).

Ab Juni 2023 können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften die weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer bei den regionalen Steuerberaterkammern beantragen. Die betriebsbereite Bereitstellung der beantragten Postfächer wird dann ab dem 1. Juli 2023 erfolgen.

Um die Antragstellung zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier ein Muster-Antragsformular „auf Einrichtung eines weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs für eine weitere Beratungsstelle“ zur Verfügung.

Wir verweisen diesbezüglich auch auf die geplante Änderung der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung, deren inhaltliche Vorgaben in dem Antragsformular bereits berücksichtigt wurden.


Präsentationen beSt

Im Nachgang zu den Webinaren am 03.03.2023 "Technische Einführung in das beSt" von Herrn StB Jens Henke, LL.M. und am 15.03.2023 "Berufsrecht und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach" von Herrn StB Dipl.-Vw. Wolf D. Oberhauser, können Sie nach Login und Neuladen der Seite die Präsentationen, Videos sowie die offenen Fragen mitgliedergeschützt hier einsehen.


Website zur Steuerberaterplattform

Unter https://steuerberaterplattform-bstbk.de/ finden Sie sämtliche Informationen rund um die Steuerberaterplattform und das besondere Steuerberaterpostfach (beSt).  Darüber hinaus: FAQ, Download des COM Vibilia StB Edition, Selbsthilfemedien, Klicktutorials, Zugang zum Self-Service sowie Service- und Support-Kontaktdaten.


Steuerberaterplattform – Infoportal

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stellt Erklärfilme und viele weitere Infos zum Thema Steuerberaterplattform auch auf ihrer Website zur Verfügung.


Die Steuerberaterplattform

Die Delegierten der 102. Bundeskammerversammlung haben die Errichtung der Steuerberaterplattform beschlossen und damit die Weichen für die digitale Zukunft des Berufsstandes gestellt. Die Arbeiten haben bereits begonnen, damit Steuerberater, Mandanten, Justiz und Verwaltung zukünftig hierüber miteinander kommunizieren und Daten austauschen können. Als ersten Anwendungsfall der Plattform soll ein besonderes elektronisches Steuer­berater­postfach (beSt) zum 1.1.2023 zur Verfügung stehen.

Funktion der Plattform:

  • zentrales Authentifizierungs- und Identifizierungsmedium für Steuerberater
  • Steuerberater können ihre Mandanten medienbruchfrei und rechtssicher vertreten
  • Steuerberater erhalten Zugang zum persönlichen Steuerberater-Postfach

Vorteile:

  • sicherer, einfacher und schneller Datenaustausch
  • Chat-Funktion der Finanzsoftware für direkte Kommunikation mit der Finanzverwaltung und somit schnelle Übermittlung von Ergänzungen zur Steuererklärung
  • nachvollziehbare Kommunikation und daher keine Notwendigkeit zur gesonderten Dokumentation
  • Zugriff auf berufsstandbezogene Services wie bspw. Fachsoftware - mithilfe der Vollmachtsdatenbank kann auf das OZG-Konto eines Mandanten zugegriffen werden, um z. B. Gewebesteuerbescheide direkt in die Fachsoftware der Kanzlei zu importieren und dort digital weiterzuverarbeiten