Registrieren Sie sich jetzt auf der Steuerberaterplattform und aktivieren Sie Ihr beSt!

(25.07.) Die Mehrheit des Berufsstandes hat sich schon auf der Steuerberaterplattform registriert und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, aktiviert. Registrieren Sie sich noch heute, denn Achtung: Der Ihnen postalisch zugesandte Registrierungscode ist zeitlich befristet.

Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist eine berufsrechtliche Pflicht, die in § 86c Abs. 1 StBerG geregelt ist.

Der Versand der Registrierungsbriefe ist seit Ende des 1. Quartals 2023 abgeschlossen. Es gibt wenige Berufsträger/innen, bei denen der Brief nicht angekommen ist. Gehören Sie dazu? Dann ist schnelles Handeln erforderlich: Wenden Sie sich kurzfristig unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Mitgliedsnummer und der zuständigen regionalen Steuerberaterkammer an
service@bstbk-steuerberaterplattform.de und fordern Sie einen Registrierungsbrief an, damit Sie Ihrer berufsrechtlichen Pflicht nachkommen können.

Unter der URL https://steuerberaterplattform-bstbk.de stellt die Bundessteuerberaterkammer alle Informationen, Service- und Supportmaterialien sowie entsprechende Kontaktmöglichkeiten rund um die Steuerberaterplattform und dem beSt zur Verfügung. Berufsträger/innen erreichen hier auch den Self-Service des beSt und werden über den technischen Verfügbarkeitsstatus der Steuerberaterplattform informiert.


Steuerberaterpostfach: Gültigkeit Registrierungscode

(09.06.) Der Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel), der im ersten Quartal 2023 im Zuge des Registrierungsprozesses postalisch zugesendet wurde, ist laut Bundessteuerberaterterkammer (BStBK) bis Ende Juli 2023 gültig. Künftige Registrierungsbriefe mit entsprechenden Registrierungscodes werden eine Gültigkeit von drei Monaten haben.


Einrichtung weiterer besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer (beSt) für weitere Beratungsstellen ab Juli 2023

Die Bundessteuerberaterkammer informiert darüber, dass ab Juli 2023 für jede im Berufsregister eingetragene weitere Beratungsstelle einer Kanzlei/Berufsausübungsgesellschaft die Möglichkeit der Einrichtung eines weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) besteht. Das beSt wird, auf Antrag bei der zuständigen regionalen Steuerberaterkammer, durch die Bundessteuerberaterkammer eingerichtet (§ 86d Abs. 7, § 86e Abs. 5 StBerG).

Ab Juni 2023 können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften die weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer bei den regionalen Steuerberaterkammern beantragen. Die betriebsbereite Bereitstellung der beantragten Postfächer wird dann ab dem 1. Juli 2023 erfolgen.

Um die Antragstellung zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier ein Muster-Antragsformular „auf Einrichtung eines weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs für eine weitere Beratungsstelle“ zur Verfügung.

Wir verweisen diesbezüglich auch auf die geplante Änderung der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung, deren inhaltliche Vorgaben in dem Antragsformular bereits berücksichtigt wurden.


Präsentationen beSt

Im Nachgang zu den Webinaren am 03.03.2023 "Technische Einführung in das beSt" von Herrn StB Jens Henke, LL.M. und am 15.03.2023 "Berufsrecht und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach" von Herrn StB Dipl.-Vw. Wolf D. Oberhauser, können Sie nach Login und Neuladen der Seite die Präsentationen, Videos sowie die offenen Fragen mitgliedergeschützt hier einsehen.


Website zur Steuerberaterplattform

Unter https://steuerberaterplattform-bstbk.de/ finden Sie sämtliche Informationen rund um die Steuerberaterplattform und das besondere Steuerberaterpostfach (beSt).  Darüber hinaus: FAQ, Download des COM Vibilia StB Edition, Selbsthilfemedien, Klicktutorials, Zugang zum Self-Service sowie Service- und Support-Kontaktdaten.


Steuerberaterplattform – Infoportal

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stellt Erklärfilme und viele weitere Infos zum Thema Steuerberaterplattform auch auf ihrer Website zur Verfügung.


Die Steuerberaterplattform

Die Delegierten der 102. Bundeskammerversammlung haben die Errichtung der Steuerberaterplattform beschlossen und damit die Weichen für die digitale Zukunft des Berufsstandes gestellt. Die Arbeiten haben bereits begonnen, damit Steuerberater, Mandanten, Justiz und Verwaltung zukünftig hierüber miteinander kommunizieren und Daten austauschen können. Als ersten Anwendungsfall der Plattform soll ein besonderes elektronisches Steuer­berater­postfach (beSt) zum 1.1.2023 zur Verfügung stehen.

Funktion der Plattform:

  • zentrales Authentifizierungs- und Identifizierungsmedium für Steuerberater
  • Steuerberater können ihre Mandanten medienbruchfrei und rechtssicher vertreten
  • Steuerberater erhalten Zugang zum persönlichen Steuerberater-Postfach

Vorteile:

  • sicherer, einfacher und schneller Datenaustausch
  • Chat-Funktion der Finanzsoftware für direkte Kommunikation mit der Finanzverwaltung und somit schnelle Übermittlung von Ergänzungen zur Steuererklärung
  • nachvollziehbare Kommunikation und daher keine Notwendigkeit zur gesonderten Dokumentation
  • Zugriff auf berufsstandbezogene Services wie bspw. Fachsoftware - mithilfe der Vollmachtsdatenbank kann auf das OZG-Konto eines Mandanten zugegriffen werden, um z. B. Gewebesteuerbescheide direkt in die Fachsoftware der Kanzlei zu importieren und dort digital weiterzuverarbeiten