Fortbildungsprädikat der StBK Hessen

Das Steuerberaterexamen belegt ein hohes Niveau der Sachkunde zum Zeitpunkt der erfolgreich bestandenen Prüfung. Aber nur wer sich auch danach fachlich fit hält, kann seinen Mandanten Beratungsleistungen auf hohem Niveau auch langfristig anbieten und sich im Wettbewerb behaupten. Regelmäßige Fortbildung ist für den Berufsstand deshalb von existentieller Bedeutung und ist in § 57 Abs. 2 a StBerG auch gesetzlich normiert. Sie sollte jedoch im eigenen Interesse selbstverständlich sein. Um Ihr durch Fortbildung erzieltes hohes fachliches Niveau auch nach außen dokumentieren zu können, bietet Ihnen die StBK Hessen ein Fortbildungsprädikat an, das Sie z.B. auf Ihren Geschäftspapieren oder Ihrer Website führen können. Die Voraussetzungen für die Verleihung des Prädikats haben wir hier für Sie zusammengestellt: