Einreichung – Antrag auf Förderung einer Weiterbildung
Bitte beachten Sie die Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung und den ausführlicheren Leitfaden zum Antragsverfahren.
1) Antrag ausgefüllt und unterschrieben
muss vor Beginn der Maßnahme bei uns eingegangen sein. Der Anmeldezeitpunkt zur Maßnahme bleibt hiervon unberührt.
2) Liste mit einer Aufstellung der Kosten
3) Angebot und Beschreibung der Maßnahme des Kursanbieters
mit Angabe der Teilnahmekosten, wann ist die Zahlung fällig und ist ggf. eine Ratenzahlung möglich? Kurszeitraum, Stundenplan, inkl. Leistungen
Prüfungskosten
Prüfungskosten sind immer dann förderfähig, wenn die Prüfung innerhalb des Förderzeitraums stattfindet.
- Aufstellung aller Kosten mit Fälligkeitsangaben
4) Fahrtkosten
sind nur bei Maßnahmen außerhalb des Wohn-/Beschäftigungsortes förderbar.
- öffentliches Verkehrsmittel 2. Klasse (Preisanfrage/Aufstellung beifügen)
- ein pauschales Kilometergeld von 15 Cent pro Kilometer (Aufstellung Kilometerberechnung und Routenplaner - kürzeste Strecke - beifügen). Das pauschale Kilometergeld deckt alle Kosten bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs ab (z.B. Parkgebühren).
- Sind in einem Semesterticket die Fahrtkosten inklusive (bitte Zusammensetzung des Semesterbeitrages erfragen und beifügen), ist keine km-Abrechnung möglich.
5) Übernachtungsgeld/Tagegeld
Bei einer mehrtägigen Veranstaltung ist zu prüfen, ob eine tägliche Fahrt zumutbar ist. Zumutbar ist eine Fahrtdauer von bis zu ca. 1,5 Stunden sowie eine Abfahrtszeit ab 6:00 Uhr.
Erfordert die Teilnahme an der Veranstaltung eine mehrtägige Abwesenheit vom Wohnort, so ist pro Abwesenheitstag ein pauschales Tagegeld von 24 EUR und pro Übernachtung ein pauschales Übernachtungsgeld von 20 EUR förderfähig, soweit Kosten für Aufenthalt und Übernachtung nicht als Maßnahmekosten nach Nummer 3.2.1 Satz 2 bezuschusst werden. Nachgewiesene höhere Übernachtungskosten sind bis zum Höchstbetrag von 60 EUR pro Übernachtung förderfähig.
Sind die Kosten für Vollverpflegung und Übernachtung in den Maßnahmekosten und/oder Übernachtungskosten enthalten, so wird kein Tage- und Übernachtungsgeld gezahlt. Ist die Verpflegung teilweise in den Maßnahmekosten und/oder Übernachtungskosten enthalten (z. B. Halbpension), so wird das pauschale Tagegeld wie folgt gekürzt:
Für das Frühstück um 20 % bzw. um 4,80 EUR
Für das Mittagessen um 40 % bzw. um 9,60 EUR
Für das Abendessen um 40 % bzw. um 9,60 EUR
- Belege/Angebote zur Kostenplanung (keine Angabe = keine nachträgliche Förderung)
- An- und Abreisetag = 1 Tag
6) Arbeitsmittel
Förderfähig sind die Kosten für notwendige Arbeitsmittel zur Durchführung der Weiterbildung (z. B. Fachbücher). Die Obergrenze liegt bei 300,00 €.
- Liste des Veranstalters
- Angebote/Aufstellung zur Kostenplanung
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen vollständig – bitte nicht getackert – und unterschrieben mit einer aktuellen Beschäftigungsbescheinigung vom Arbeitgeber per Post an:
Steuerberaterkammer Hessen
Postfach 10 31 52
60101 Frankfurt am Main