Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in

Die Prüfung zum Steuerfachwirt kann für Sie ein großer Schritt in eine krisensichere und erfolgversprechende Zukunft sein. Steuerfachwirte sind unverzichtbare und hochqualifizierte Mitarbeiter in jeder Kanzlei. Die Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum/zur Steuerberater/in.


Stärkung und Anerkennung der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in

Seit dem 1. August 2025 ist der Abschluss „Steuerfachwirt“ offiziell auf dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingestuft und in die Liste der zugeordneten Qualifikationen aufgenommen. Für diese Stärkung der beruflichen Fortbildung setzte sich die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) seit Langem ein – mit Erfolg. Auf ihre Initiative hin beschlossen die Gremienmitglieder des DQR, das Kompetenzniveau des Steuerfachwirts erstmals zuzuordnen.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab erklärt: „Die Einstufung wertet die berufliche Fortbildung zum Steuerfachwirt weiter auf und macht die hohe Qualität des Abschlusses europaweit sichtbar. Jetzt ist die Fortbildung auf einer Stufe mit dem akademischen Bachelorabschluss. Dadurch gewinnt der Beruf nicht nur an Attraktivität, sondern eröffnet engagierten Fachkräften auch neue Entwicklungsperspektiven.“

Durch die Zuordnung auf einer Ebene mit dem Bachelor-Niveau wird das anspruchsvolle Qualifikationsprofil der Fortbildung anerkannt: Steuerfachwirte übernehmen eigenverantwortlich komplexe fachliche Aufgaben, analysieren Problemstellungen und steuern Prozesse in ihrem beruflichen Umfeld – eine Kompetenz, die in der Praxis unverzichtbar ist.

Quelle: Bundessteuerberaterkammer, Pressemitteilung vom 04.08.2025

  • Wer kann die Aufstiegsprämie erhalten? Alle Personen mit erfolgreichem Abschluss der Steuerfachwirt-Prüfung ab 01.08.2025
  • Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen nach BBiG bzw. HwO, welche von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wurden (siehe hierzu auch www.dqr.de), können auf Antrag eine Förderung erhalten. Die Prüfung muss in Deutschland vor der jeweiligen zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt worden sein (zuständige Stellen in Hessen siehe https://wirtschaft.hessen.de/Wirtschaft/Berufliche-Bildung/Zustaendige-Stellen). Eine Aufstiegsprämie wird nicht gewährt für landesrechtlich geregelte fachschulische Fortbildungsprüfungen. Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss in Hessen liegen. In Fällen, in denen die Prüfung in einem anderen Bundesland als Hessen abgelegt wurde, obwohl sie in Hessen grundsätzlich angeboten wurde, müssen Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses beide in Hessen liegen. Sofern mehrere Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten vorliegen, gilt der Ort der Haupttätigkeit als Beschäftigungsort im Sinne der zugrunde liegenden Förderrichtlinie. Absolventinnen und Absolventen von Fortbildungsprüfungen, die vor zuständigen Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes abgelegt worden sind, können keinen Antrag stellen. Das aktualisierte Merkblatt können Sie an dieser Stelle downloaden und regelmäßig aktualisierte FAQ zum Förderprogramm sind auf aufstiegspraemie.hessen.de zu finden.
  • Wie hoch ist die Prämie? Einmalig 3.500 Euro
  • Wo muss sie beantragt werden? Beim Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK) unter: https://www.hihk.de/was-wir-tun/weitere-themen/berufliche-bildung/aufstiegspraemie-4184544

Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern.

Folgende weitere Prüfungstermine sind festgelegt:

  • 10.12./11.12./12.12.2025

Anmeldeschluss: jeweils der 31.08.

  • erfolgreich bestandene Prüfung als Steuerfachangestellte/r  / erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Schwerpunkt BWL) und Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt
  • erfolgreich bestandene Prüfung in einer dem/der Steuerfachangestellten gleichwertigen Ausbildung und Nachweis einer fünfjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mind. 3 Jahre bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt
  • ohne gleichwertige Ausbildung: Nachweis einer achtjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mind. 5 Jahre bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt
  • Vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammer Hessen werden i.d.R. nur Prüfungsbewerber zugelassen, die ihren Beschäftigungsort in Hessen haben.
  • Eine Bestätigung über die Zulassung zur Prüfung und den Geldeingang erhalten Sie schriftlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierzu keine telefonischen Auskünfte erteilen können.
  • Die Einladungen zur schriftlichen Prüfung werden ca. 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung versandt.

Prüfungsaufgaben