Urkunden für Steuerberater und langjährige Mitarbeiter

Die Steuerberaterkammer Hessen stellt auf Anfrage durch Mitglieder folgende Urkunden aus:

  1. Urkunden für Steuerberater/innen
  2. Urkunden für Mitarbeiter/innen im steuerberatenden Beruf
     

Die Urkunden können jeweils zu einem Jubiläum (z.B. 10-jähriges oder 25-jähriges Dienstjubiläum) oder zum Ruhestand ("...nach über 25 Jahren Mitarbeit im steuerberatenden Beruf...") ausgestellt werden.

Wenn Sie eine Urkunde beantragen möchten, dann teilen Sie uns bitte den vollständigen Namen, die Berufsbezeichnung und das Eintrittsdatum der Jubilarin / des Jubilars an berufsregister@stbk-hessen.de mit.