Startschuss für die VDB SV und Relaunch der VDB

Am 27. Januar 2025 ist der Startschuss für ein weiteres Digitalisierungsprojekt der BStBK gefallen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat das Vergabeverfahren für den Aufbau einer Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung (VDB SV) und dem Relaunch der VDB in Steuersachen (VDB St) abgeschlossen.

Die VDB SV ersetzt – wie die  bereits seit über 10 Jahren erfolgreich genutzte Vollmachtsdatenbank in Steuersachen – die bisher papierbasierten Vollmachten durch einen elektronischen Vollmachtsnachweis. Damit wird die Lohnabrechnung deutlich vereinfacht: Statt der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber jedem einzelnen Sozialversicherungsträger können Steuerberater/innen nun die Vollmachtsdaten einer zuvor erteilten, sozialversicherungsrechtlichen Generalvollmacht eintragen. Diese kann dann durch alle betroffenen Sozialversicherungsträger abgerufen werden.

Darüber hinaus soll nach mehr als zehn Jahren erfolgreichem Betrieb die VDB St ein technisches und optisches Update erhalten.


Freigabe einer erweiterten Version der Vollmachtsdatenbank mit DIVA II Funktionalitäten

Mit folgendem Schreiben vom 23.03.2023 hat die Bundessteuerberaterkammer über eine erweiterte Version der Vollmachtsdatenbank (VDB) mit DIVA II-Funktionen (Digitaler Verwaltungsakt Stufe 2/DIVA II) informiert.

Bei „DIVA II“ handelt es sich um eine weitere Ausbaustufe des bereits seit Frühjahr 2020 in ELSTER-Online integrierten digitalen Verwaltungsakts (DIVA), der es der Finanzverwaltung bislang ermöglicht hat, digitale Einkommensteuererstbescheide an Steuerpflichtige zu übermitteln. Die zweite Ausbaustufe erweitert die Einsatzmöglichkeiten des digitalen Verwaltungsaktes. So wird es u. a. möglich sein, jegliche Verwaltungsakte (z. B. auch Änderungs- und Schätzungsbescheide) sowie sonstige Mitteilungen vom Finanzamt in digitaler Form an die Steuerpflichtigen zu übermitteln. Neben den bislang ausschließlich erfassten Fällen der Einkommensteuer werden zukünftig zudem auch weitere Steuerarten wie etwa die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einer digitalen Bescheidübermittlung zugänglich sein.

Seit dem 15. März 2023 steht dem Berufsstand die neue Version der VDB zur Verfügung. Diese bietet die zusätzliche Möglichkeit, die elektronische Bescheidbekanntgabe in der VDB zu aktivieren.

Um elektronische Bescheide empfangen zu können, ist zu beachten, dass der Abruf der Bescheide durch die jeweilige Kanzleisoftware unterstützt werden muss. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung einer entsprechend kompatiblen Fachsoftware, welche die aktuelle ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung integriert.

Weiter ist zu beachten, dass täglich nur eine begrenzte Anzahl an Vollmachten verarbeitet werden können. Aus diesem Grund kann es an einzelnen Tagen dazu führen, dass einzelne Funktionen inaktiv sind. Diese stehen am Folgetag wieder zur Verfügung.

Zudem informieren wir Sie darüber, dass es in einzelnen Bundesländern ggf. noch zu Papierbescheiden kommen kann, obwohl die elektronische Bescheidbekanntgabe in der Vollmachtsdatenbank
aktiviert wurde.


VDB Ansprechpartner

Im Zuge der Umstellung der Vollmachtsdatenbank (VDB) in den BStBK-Eigenbetrieb kommen immer wieder Fragen zu diversen Themen auf. Sie finden hier eine Liste mit Ansprechpartnern zu den verschiedensten Themen wie u. a. zur Registrierung, zum Handling, zum Datenabruf, zur SmartCard u. v. m.


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