Reform der Steuerberaterprüfung
Die reguläre Steuerberaterprüfung besteht derzeit aus drei 6-stündigen Klausuren und einer 90-minütigen mündlichen Prüfung und wird seit fast 90 Jahren damit in nahezu unveränderter Form durchgeführt. Die Klausuren werden lediglich an einem bundesweit einheitlichen Termin im Jahr geschrieben. Die Erstellung der Klausuren nehmen die Landesfinanzministerien im bundeseinheitlichen Einvernehmen vor. Die Finanzverwaltung stellt die Vorsitzenden aller Prüfungsausschüsse. Auch künftig hält der Berufsstand an der Staatsprüfung fest – ein entscheidendes Qualitätsmerkmal zum Schutz der Steuerpflichtigen und zur Sicherung des Steueraufkommens im hochkomplexen deutschen Steuerrecht. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen ist jedoch eine Anpassung der Prüfung erforderlich, um auch die Sichtweise der jungen Menschen zu berücksichtigen und das Examen wieder attraktiver zu machen.
Die Zugangszahlen zur Steuerberaterprüfung stagnieren, zugleich ist eine Überalterung des Berufsstandes zu beobachten und ein wachsender Fachkräftemangel festzustellen. Vor diesem Hintergrund haben die BStBK, die regionalen Steuerberaterkammern und der zuständige Fachausschuss 30 der BStBK Vorschläge für eine Reform der Steuerberaterprüfung erarbeitet, die mit den Steuerabteilungsleitern intensiv beraten wurden.
Eckpunkte der Reformüberlegungen
Die gemeinsamen Reformansätze des Berufsstands lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Modularisierung der Prüfung; vier unabhängige Prüfungsteile (drei schriftliche Module + mündliche Prüfung), keine verpflichtende Blockprüfung.
- Jeder Prüfungsteil ist für sich zu bestehen.
- Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann beliebig oft wiederholt werden.
- Die Prüfungen finden an zwei Terminen im Jahr statt.
- Die mündliche Prüfung ist das letzte Modul der Prüfung und kann erst nach den bestandenen schriftlichen Modulen abgelegt werden.
- Der Fakultätsvorbehalt als Zulassungsbedingung entfällt, dafür sind je fünf ECTS in ausgewählten Bereichen von BWL und Recht nachzuweisen.
- Die Prüfung wird zunehmend digital angeboten, dazu sollten etwa gleich große Prüfungsgruppen an verschiedenen Orten Deutschlands gebildet werden.
Ausführliche Überlegungen zur Reform werden im Beitrag von StB Prof. Schramm zum Thema „Strukturreform der Steuerberaterprüfung – qualitätssichernd, transparent, digital und entbürokratisiert“, erschienen in der DStR 2025, S. 2214 ff., dargestellt.
Auf der Bundeskammerversammlung am 22. und 23. September 2025 in Berlin sind die Überlegungen zur Strukturreform der Steuerberaterprüfung erneut beraten und mit großer Mehrheit angenommen worden.
Die StBK Hessen unterstützt die angestoßenen Reformüberlegungen und hält einen konstruktiven Dialog mit der Finanzverwaltung sowie einen zeitnahen Abschluss des Prozesses für wesentlich, um den Zugang zum Beruf nicht nur attraktiver, sondern auch langfristig tragfähig und zukunftssicher gemacht werden. Eine zentrale Rolle wird dabei der zügigen Umsetzung eines zweiten Prüfungstermin zukommen.
Steuerberaterexamen 2026 in Hessen – in digitaler Form möglich
Die StBK Hessen hat das Projekt der digitalen Prüfung bereits auf den Weg gebracht. Ab 2026 besteht die Möglichkeit, das Examen in Hessen auch in digitaler Form abzulegen. Die Hardware wird einheitlich bereitgestellt und das Geschriebene in Echtzeit über ein lokal eingerichtetes Netzwerk gesichtet. In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, auch die Korrektur digital zu unterstützen.
Aktueller Stand:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Februar 2026 Diskussionsentwürfe zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes sowie zur Neufassung der Prüfungsordnung für Steuerberater vorgelegt mit der Möglichkeit zur Stellungnahme durch Verbände und Interessenvertretungen. Ziel ist eine frühzeitige Einbindung der Betroffenen und Beteiligten und die Ermöglichung einer Diskussion noch vor Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens.
In einem Videobeitrag stellt die BStBK die zentralen Änderungen für eine zeitgemäße Steuerberaterprüfung vor, basierend auf den Diskussionsentwürfen des BMF, die viele Anregungen aus den gemeinsamen Reformüberlegungen des Berufsstands aufgreifen:
1. Mehr Flexibilität durch Modularisierung und Mitnahme von Leistungen:
Künftig müssen nicht mehr alle 3 Klausuren zwingend in einem Termin geschrieben werden. Auch können bereits bestandene Klausuren (Note 4,5 oder besser) bis zu 4 Jahre lang mitgenommen werden. Wer die mündliche Prüfung nicht besteht, kann diese ebenfalls im Vierjahreszeitraum einzeln wiederholen, ohne die Klausuren erneut schreiben zu müssen.
2. Unbegrenzte Wiederholungsversuche:
Die bisherige Begrenzung auf 2 Wiederholungsversuche soll wegfallen. Auch wer vor der Reform dreimal ohne Erfolg teilgenommen hat, kann dann wieder zur Prüfung antreten.
3. Erleichterter Zugang zur Prüfung:
Zukünftig soll jedes abgeschlossene Hochschulstudium den Weg zur Prüfung ermöglichen. Die bisherige Beschränkung auf wirtschafts- oder rechtswissenschaftliche Studiengänge wird demnach entfallen.
4. Mehr Digitalisierung und modernere Organisation:
Alle Anträge und Bescheide werden künftig elektronisch abgewickelt. Geplant ist auch, die länderübergreifende Zusammenarbeit der Prüfungsstellen flexibler zu gestalten, also mehr Schreibverbünde auch über Ländergrenzen hinweg.
5. Klarstellung des Staatsprüfungscharakters:
Die Steuerberaterprüfung ist eine Staatsprüfung und so soll es künftig auch im StBerG abgebildet werden.