Berufsschulen für Steuerfachangestellte
Die Zuständigkeit der Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte. Soll eine andere Berufsschule besucht werden (z.B. wegen erheblich kürzerem Fahrweg), muss ein Gestattungsantrag über die ursprünglich zuständige Berufsschule an das staatliche Schulamt gestellt werden.
Soll eine Berufsschule außerhalb Hessens besucht werden, kann von den Vertragsparteien ein Antrag bei der StBK Hessen auf Übertragung der Zuständigkeit des Berufsausbildungsvertrages auf eine andere Steuerberaterkammer gestellt werden. Die StBK Hessen hat entsprechende Vereinbarungen mit den Steuerberaterkammern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordbaden und Westfalen-Lippe abgeschlossen.
Die Anmeldung der Berufsschule senden Sie bitte direkt an die entsprechende Schule.