Berufsschulen für Steuerfachangestellte
Die Zuständigkeit der Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte. Die Anmeldung der Berufsschule senden Sie bitte direkt an die entsprechende Schule.
Soll eine andere Berufsschule innerhalb Hessens besucht werden (z.B. wegen erheblich kürzerem Fahrtweg), muss ein Gestattungsantrag gestellt werden.
Soll eine Berufsschule außerhalb Hessens besucht werden, kann von den Vertragsparteien ein Antrag bei der StBK Hessen auf Übertragung der Zuständigkeit des Berufsausbildungsvertrages auf eine andere Steuerberaterkammer gestellt werden. Die StBK Hessen hat entsprechende Vereinbarungen mit den Steuerberaterkammern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordbaden und Westfalen-Lippe abgeschlossen. Auch in diesem Fall muss ein Gestattungsantrag gestellt werden.
Informationen und Formulare bezüglich der Gestattungsanträge finden Sie auf der Website der Schulämter Hessens.