Im Fokus stehen Umgehungskonstruktionen, insbesondere:
• Beteiligungsmodelle
• mehrstufige Kettenstrukturen
• Holdingmodelle
Über solche Strukturen gewinnen finanzstarke, berufsfremde Investoren faktisch Einfluss auf die steuerberatende Berufsausübung.
Mandanten erwarten klare fachliche Orientierung, nicht den Einfluss von Kapitalstrukturen hinter den Kulissen. Beratung muss von Überzeugung und Verantwortung getragen sein, nicht von Renditevorgaben im Hintergrund.
Der aktuelle Regierungsentwurf zum 9. StBÄndG verzichtet bislang auf eine Absicherung des Fremdbesitzverbots. Damit steht nun der Bundesrat in der Verantwortung, hier nachzuschärfen.
Es geht um weit mehr als berufsrechtliche Detailfragen:
• Schutz der zur Ausübung der Stellung als Organ der Steuerrechtspflege erforderlichen Unabhängigkeit
• Erhalt regionaler, mittelständisch geprägter Strukturen
• Sicherung eigenverantwortlicher Berufsausübung
• Bewahrung des hohen Vertrauens in die Freien Berufe
Statement des Präsidenten der StBK Hessen, StB Hartmut Ruppricht:
„Das Fremdbesitzverbot ist kein Selbstzweck. Es schützt die Unabhängigkeit unserer Berufsausübung und damit das Vertrauen in eine objektive, allein dem Mandantenwohl verpflichtete Beratung.
Gerade in Zeiten zunehmender Kapitalmarktinteressen und komplexer Beteiligungsmodelle dürfen wir keine regulatorischen Grauzonen zulassen. Der Steuerberater ist unabhängiges Organ der Rechtspflege unseres Landes. Unsere Verantwortung gilt Menschen und Unternehmen – nicht Renditeerwartungen externer Investoren.
Wir unterstützen daher ausdrücklich die Initiative der Länder im Sinne der Klarstellung des bisher schon im Steuerberatungsgesetz verankerten Fremdbesitzverbotes sowie die Positionierung der Bundessteuerberaterkammer. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das bisher schon geltende Fremdbesitzverbot klar und zukunftsfest gesetzlich auszuformulieren.“
In einer von der Bundessteuerberaterkammer initiierten gemeinsamen Erklärung wenden sich wichtige Organisationen der Freien Berufe gegen die zunehmenden Aktivitäten finanzstarker, internationaler Finanzinvestoren in Deutschland. Mit Nachdruck appellieren die Unterzeichner an den Gesetzgeber aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Absicherung des Fremdbesitzverbotes zu nutzen. Konkret an die Landesregierungen, über ihr Votum zum 9. StBÄndG im Bundesrat, das Fremdbesitzverbot konsequent zu stärken und Umgehungskonstruktionen effektiv zu unterbinden. Hier geht es zum Statement „Fremdbesitz stärken – Umgehungen verhindern“.