NEU

AUSBILDUNGS- UND PRAKTIKUMSBÖRSE

STEUERBERATERPLATTFORM

Ohne Schlussabrechnung muss Fördersumme komplett zurückgezahlt werden

Im Zuge des Fristablaufs für die Schlussabrechnung am 30.09.2024 weist das Land Hessen darauf hin, dass bei Nichteinreichung gemäß der Förderrichtlinien des Bundes die Fördersumme zu 100 Prozent inklusive Verzinsung seit Auszahlung zurückzuzahlen ist. Aus diesem Grund möchten auch wir alle prüfenden Dritten in Hessen, deren Mandanten während der Corona-Pandemie Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes erhalten haben, an die Abgabe der verpflichtenden Schlussabrechnung erinnern. 

Weitere Infos finden Sie in der Pressemeldung "Schlussabrechnung zeitnah einreichen" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und landlichen Raum.


StBK Hessen – Vertretung und Unterstützung für mehr als 9.000 qualifizierte und leistungsstarke Steuerberater

Unsere Mitglieder sind Hessens mehr als 9.000 niedergelassene Steuerberaterinnen und Steuerberater, die ihren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend ausüben. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, die staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten haben sie eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten sie partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.


Wir, die StBK Hessen,

  • fördern den steuerberatenden Beruf und vertreten die Interessen unserer Mitglieder
  • sichern die Qualität in der Aus- und Fortbildung und setzen Standards
  • sind Dienstleister unserer Mitglieder und fördern aktiv Innovation und Wissenstransfer
  • nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und sind sachverständiger Berater des Staates
  • integrieren ein starkes Ehrenamt mit hoher Fachkompetenz und entlasten somit den Staat
  • führen die Berufsaufsicht und leisten damit einen Beitrag zu wirksamem Verbraucherschutz