(14.03.) Deaktivierung der Legitimationsdatenbank durch die Finanzverwaltung im April 2023: Folgen für die Steuerkontoabfrage
Die elektronische Steuerkontoabfrage über die Legitimationsdatenbank wird ab April 2023 eingestellt.
Die elektronische Steuerkontoabfrage über die Legitimationsdatenbank wird ab April 2023 eingestellt.
Dies hatte die Finanzverwaltung per E-Mail am 17.11.2022 bereits allen Nutzer von „Mein Elster“ mitgeteilt. Das hat auch Auswirkungen auf den bisher möglichen Abruf der Daten über DATEV-Steuerkonto online. Wie Sie ab April 2023 die Steuerkontodaten elektronisch abrufen können, erfahren Sie unter: https://apps.datev.de/help-center/documents/1025719.
Sofern Sie künftig die Steuerkontodaten über die Vollmachtsdatenbank der BStBK ermitteln wollen, prüfen Sie bitte rechtzeitig, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind (z.B. abgeschlossene Registrierung, einsatzfähiges Kartenlesegerät, Hinterlegung der User-ID der Berufsträgerkarte oder des entsprechenden Sticks im Berufsregister der StBK Hessen bzw. Hinterlegung eines gültigen Kammermitgliedsausweises).
Über die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank können Sie sich hier informieren.
Die StBK Hessen hatte sich gegenüber der hessischen Landesregierung bereits früh dafür eingesetzt, die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes lediglich vorläufig zu erlassen. Und zwar aus Gründen der Rechtssicherheit und um eine Einspruchswelle zu verhindern. Auch die Bundessteuerberaterkammer hatte bereits im Juni 2022 eine entsprechende Eingabe an das Bundesfinanzministerium gerichtet.
Der Erlass der Feststellungsbescheide unter Vorläufigkeitsvermerk ist auch vor dem Hintergrund geboten, dass die neuen Grundsteuerwerte erst im Rahmen der Hauptveranlagung zur Grundsteuer zum 1. Januar 2025 herangezogen werden wird und bis dahin keine Zahlungsfolgen für die Steuerpflichtigen eintreten. Insgesamt kann diese verfahrensrechtliche Maßnahme die gewünschte Beschleunigung der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 bewirken und den Kommunen eine zeitgerechte Festlegung der neuen Hebesätze ermöglichen.
Nunmehr mehren sich - wie vorhergesehen – „vorsorgliche“ Einsprüche, die sich gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten und die Verfassungsmäßigkeit wiederum anzweifeln. Die Erfolgsaussichten gelten mangels stichhaltiger Begründung indes als vage. Musterklagen zur gerichtlichen Klärung wurden bereits für einige Berechnungsmodelle eingelegt. Für Hessen ist uns ein derartiges Verfahren noch nicht bekannt. Sollten Sie ein solches Verfahren führen oder anstreben, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Die StBK Hessen plant nämlich, ein Musterverfahren gegen die Bewertung im Rahmen der Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes im Hessenmodell zu unterstützen.
Um allen Eigentümern die notwendige Sicherheit zu geben und um die Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten, ist aus Sicht der StBK Hessen ein vorläufiger Erlass der Grundsteuermessbescheide derzeit und weiterhin der gangbarste Weg!
Ansonsten empfiehlt die StBK Hessen Rücksprache mit den Mandanten zu halten, ob ein Einspruch vorsorglich eingelegt werden soll.
Unsere Mitglieder sind Hessens rund 9.000 niedergelassene Steuerberaterinnen und Steuerberater, die ihren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend ausüben. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, die staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten haben sie eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten sie partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.