Einheitliche Rufnummer: Bürgerservice der hessischen Finanzämter ab 1. August einheitlich erreichbar
31.07.2026
Das Hessische Ministerium der Finanzen berichtet auf www.finanzamt.hessen.de, dass weiter am Bürgerservice gearbeitet wird. Ab dem 1. August 2026 erreichen Bürgerinnen und Bürger alle Finanzämter unter folgender zentralen Rufnummer: 069 2545 2545.
Mit der neuen Rufnummer wird der telefonische Kontakt zur Hessischen Steuerverwaltung bürgerfreundlicher und serviceorientierter. Die Rufnummern der einzelnen Finanzämter und auch die Servicehotline für allgemeine Steuerfragen und Fragen rund um ELSTER werden mit der neuen einheitlichen Rufnummer abgelöst. In naher Zukunft wird zudem ein KI-gestützter VoiceBot die Servicequalität des telefonischen Bürgerservice weiter erhöhen.
Mit der neuen Rufnummer müssen die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nach der richtigen Nummer des für sie zuständigen Finanzamtes in Hessen suchen. Die Verteilung der Anrufe kann durch die Verwaltung noch effizienter organisiert werden. Das verbessert die Erreichbarkeit und sorgt dafür, dass Anliegen auch bei einem hohem Anrufaufkommen dank der hessenweiten Verteilung zügig bearbeitet werden können. Auch die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung für allgemeine Steuerfragen und Fragen rund um ELSTER wird es zukünftig nicht mehr geben.
In einer Übergangsphase leiten die bislang gültigen Nummern noch an die neue einheitliche Nummer weiter. So ist der Bürgerservice telefonisch auch über die alten Nummern weiterhin erreichbar.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://finanzamt.hessen.de/presse/buergerservice-der-hessischen-finanzaemter-ab-august-einheitlich-erreichbar
Alle Steuerberaterinnen und Steuerberater in Hessen können zur telefonischen Erreichbarkeit der Finanzämter die im geschützten Bereich hinterlegten Telefonverzeichnisse, mit denen sie gezielt die Arbeitsbereiche erreichen, nutzen. Zu den Telefonverzeichnissen gelangen Sie über: https://www.stbk-hessen.de/service/telefonverzeichnisse-der-hessischen-finanzaemter
Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem aktuellen Kammerrundschreiben: https://www.kammerrundschreiben.de/