Ohne Schlussabrechnung muss Fördersumme komplett zurückgezahlt werden
Im Zuge des Fristablaufs für die Schlussabrechnung am 30.09.2024 weist das Land Hessen darauf hin, dass bei Nichteinreichung gemäß der Förderrichtlinien des Bundes die Fördersumme zu 100 Prozent inklusive Verzinsung seit Auszahlung zurückzuzahlen ist. Aus diesem Grund möchten auch wir alle prüfenden Dritten in Hessen, deren Mandanten während der Corona-Pandemie Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes erhalten haben, an die Abgabe der verpflichtenden Schlussabrechnung erinnern.
Weitere Infos finden Sie in der Pressemeldung "Schlussabrechnung zeitnah einreichen" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und landlichen Raum.