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Fremdbesitzverbot in der Steuerberatung – Beratungen im Finanzausschuss des Bundesrates stehen bevor

Die Diskussion um die Zukunft des Fremdbesitzverbots gewinnt erneut an Dynamik. Mehrere Bundesländer fordern im Bundesrat eine Klarstellung der bestehenden Regelungen im Rahmen des 9. Steuerberatungsänderungsgesetzes (StBÄndG).

Die Steuerberaterkammer Hessen unterstützt die Initiative zur Klarstellung der bisher schon geltenden Regelung des Fremdbesitzverbotes ausdrücklich.
Anlässlich der anstehenden Beratungen im Finanzausschuss des Bundesrates hat sich die Kammer zudem an das Hessische Ministerium der Finanzen gewandt und heute das klare Signal erhalten, dass sich auch Hessen für eine gesetzliche Stärkung des Fremdbesitzverbots einsetzen wird.

Im Fokus stehen Umgehungskonstruktionen, insbesondere:

• Beteiligungsmodelle
• mehrstufige Kettenstrukturen
• Holdingmodelle

Über solche Strukturen gewinnen finanzstarke, berufsfremde Investoren faktisch Einfluss auf die steuerberatende Berufsausübung.

Mandanten erwarten klare fachliche Orientierung, nicht den Einfluss von Kapitalstrukturen hinter den Kulissen. Beratung muss von Überzeugung und Verantwortung getragen sein, nicht von Renditevorgaben im Hintergrund.

Der aktuelle Regierungsentwurf zum 9. StBÄndG verzichtet bislang auf eine Absicherung des Fremdbesitzverbots. Damit steht nun der Bundesrat in der Verantwortung, hier nachzuschärfen.

Es geht um weit mehr als berufsrechtliche Detailfragen:

• Schutz der zur Ausübung der Stellung als Organ der Steuerrechtspflege erforderlichen Unabhängigkeit
• Erhalt regionaler, mittelständisch geprägter Strukturen
• Sicherung eigenverantwortlicher Berufsausübung
• Bewahrung des hohen Vertrauens in die Freien Berufe

Statement des Präsidenten der StBK Hessen, StB Hartmut Ruppricht:

„Das Fremdbesitzverbot ist kein Selbstzweck. Es schützt die Unabhängigkeit unserer Berufsausübung und damit das Vertrauen in eine objektive, allein dem Mandantenwohl verpflichtete Beratung.

Gerade in Zeiten zunehmender Kapitalmarktinteressen und komplexer Beteiligungsmodelle dürfen wir keine regulatorischen Grauzonen zulassen. Der Steuerberater ist unabhängiges Organ der Rechtspflege unseres Landes. Unsere Verantwortung gilt Menschen und Unternehmen – nicht Renditeerwartungen externer Investoren.

Wir unterstützen daher ausdrücklich die Initiative der Länder im Sinne der Klarstellung des bisher schon im Steuerberatungsgesetz verankerten Fremdbesitzverbotes sowie die Positionierung der Bundessteuerberaterkammer. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das bisher schon geltende Fremdbesitzverbot klar und zukunftsfest gesetzlich auszuformulieren.“

In einer von der Bundessteuerberaterkammer initiierten gemeinsamen Erklärung wenden sich wichtige Organisationen der Freien Berufe gegen die zunehmenden Aktivitäten finanzstarker, internationaler Finanzinvestoren in Deutschland. Mit Nachdruck appellieren die Unterzeichner an den Gesetzgeber aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Absicherung des Fremdbesitzverbotes zu nutzen. Konkret an die Landesregierungen, über ihr Votum zum 9. StBÄndG im Bundesrat, das Fremdbesitzverbot konsequent zu stärken und Umgehungskonstruktionen effektiv zu unterbinden. Hier geht es zum Statement „Fremdbesitz stärken – Umgehungen verhindern“.

 


 

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Das Support-Team ist informiert und arbeitet an einer Lösung.


Achtung Betrugsversuche!

Es sind vereinzelt Hinweise unserer Mitglieder zu betrügerischen E-Mails, SMS oder Briefe an Mandanten von Steuerberatern, vermeintlich des Bundeszentralamts für Steuern im Umlauf, mit denen die Mandanten unter Druck gesetzt und zur Zahlung motiviert werden sollen. Bitte misstrauisch bleiben und ggf. verdächtige Nachrichten dem Bundeszentralamt für Steuern per E-Mail melden an phishing-warnung@bzst.bund.de. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie keine individuelle Rückmeldung auf Ihre E-Mail erhalten. Das Bundeszentralamt für Steuern gehen allen Hinweisen nach und leiten rechtliche Schritte ein, sobald uns Betrugsversuche bekannt werden.

Weitere Infos:
www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html


Gratis online Deutschkurse für Ihre Auszubildenden

Ab sofort existiert das Angebot eines kostenfreien Online-Deutschkurses für Ihre Auszubildenden zur/zum Steuerfachangestellten.

Über Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge haben wir als Kurs-Anbieter Berlitz Darmstadt gewinnen können.

UPDATE: Hier direkt den neuesten Kursflyer downloaden.

Der Kurs ist angepasst auf die berufsspezifische Ausbildung und abgestimmt auf die Rahmenlehrpläne.

An wen richtet sich der Kurs?

Das BAMF übernimmt die Kosten für Azubis mit Migrationshintergrund, die Defizite in der deutschen Sprache aufweisen.

Wann und wo findet der Kurs statt?

  • Starttermin: Update: 17. März 2026 (Der Kurs mit Starttermin 3. März ist bereits ausgebucht!)
  • Turnus: dienstags und donnerstags von 17:00 – 19:15 Uhr  

Welche Dokumente werden benötigt?

Um Teilnehmer/-innen für die Kurse anzumelden, benötigt Berlitz einige Dokumente, u.a. den Ausbildungsvertrag, die durch Berlitz beim BAMF eingereicht werden, sodass eine komplette Kostenübernahme durch das BAMF gewährleistet ist. Hierbei steht Berlitz gerne helfend zur Verfügung.

Wer ist mein Ansprechpartner? Wie erfolgt die Anmeldung?

Bei Interesse, Rückfragen und potenziellen Teilnehmer/-innen können sich alle Parteien direkt bei der Berlitz Sprachschule in Darmstadt melden. Die Ansprechpartnerinnen sind:


Lehrgang Ausbildung der Ausbilder/innen – für Sie in Mittelhessen

Die StBK Hessen bietet seit Mai 2023 gemeinsam mit der Steuerakademie Hessen und der Ausbilder-Akademie GmbH regelmäßig Lehrgänge für Ausbilder/innen an. Mit diesem Lehrgang möchten wir Ihre Kanzlei beim Thema Ausbildung unterstützen. Der Lehrgang ist auf die Ausbildung nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgerichtet. Teilnehmer/innen erhalten einen Lehrgangsnachweis der Steuerberaterkammer Hessen und das Logo „Qualifizierte Ausbildungskanzlei“, mit dem Sie sich als besonders qualifizierter Ausbildungsbetrieb ausweisen und das Sie in jeder Außendarstellung Ihrer Kanzlei verwenden dürfen.

Der nächste Lehrgang beginnt am 23.02.2026 und wird erstmals an einem Veranstaltungsort in Gießen, Kloster Schiffenberg stattfinden. Hier geht's zur Anmeldung!

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Themenseite zum Lehrgang



StBK Hessen – Vertretung und Unterstützung für mehr als 9.000 qualifizierte und leistungsstarke Mitglieder

Unsere Mitglieder sind Hessens mehr als 9.000 niedergelassene Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften, die ihren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend ausüben. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, die staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten haben sie eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten sie partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.


Wir, die StBK Hessen,

  • fördern den steuerberatenden Beruf und vertreten die Interessen unserer Mitglieder
  • sichern die Qualität in der Aus- und Fortbildung und setzen Standards
  • sind Dienstleister unserer Mitglieder und fördern aktiv Innovation und Wissenstransfer
  • nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und sind sachverständiger Berater des Staates
  • integrieren ein starkes Ehrenamt mit hoher Fachkompetenz und entlasten somit den Staat
  • führen die Berufsaufsicht und leisten damit einen Beitrag zu wirksamem Verbraucherschutz

Wir sind Steuerberater