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NEWS


Elektronische Bescheidbekanntgabe nach § 122a AO (DIVA III)

04.05.2026
Mit der neuen Fassung des § 122a AO sollen Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch durch Bereitstellung zum Datenabruf bekannt gegeben werden.

Für Teilnehmer an der Kammer-Vollmachtsdatenbank gilt dazu Folgendes:

Neuanlage von Vollmachten
Bei der Neuanlage von Vollmachten mit Bekanntgabevollmacht wird ab dem 29. April 2026 die elektronische Bescheidbekanntgabe standardmäßig vorbelegt sein. Sollen die Bescheide demgegenüber postalisch bekannt gegeben werden, muss dies in der jeweiligen Vollmacht ausgewählt werden.

Bestandsvollmachten
Voraussichtlich Ende Mai / Anfang Juni 2026 werden zudem die Bestandsvollmachten mit postalischer Bekanntgabe (also diejenigen Vollmachten, für die bisher keine elektronische Bekanntgabe ausgewählt wurde) zurückgesetzt und eine bewusste Entscheidung der Steuerberater über den Bekanntgabeweg (elektronisch oder postalisch) abgefragt.


Fremdbesitzverbot - Finanzausschuss des Bundestages hat Präzisierung zum Fremdbesitzverbot in der Steuerberatung beschlossen

UPDATE 08.05.2026
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung leider dem 9. Steuerberatungsänderungsgesetz wegen der im Gesetz auch vorgesehenen Entlastungsprämie von 1000,00 € nicht zugestimmt.
Der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung können jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen. Wir werden Sie kurzfristig über die weiteren Entwicklungen unterrichten.

UPDATE 24.04.2026 
Der Bundestag hat heute am 24. April 2026 den Gesetzesentwurf zum 9. Steuerberatungsänderungsgesetz in der Ausschussfassung des Finanzausschusses verabschiedet. 

23.04.2026
In dem federführenden Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ist in der gestrigen Sitzung am 22. April 2026 die Präzisierung zum Fremdbesitzverbot in der Steuerberatung und die Anzeigepflicht bei Änderungen eines unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschafters bei mehrstöckigen Berufsausübungsgesellschaften beschlossen worden.

Die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und SPD-Bundestagsfraktion hatten Änderungsanträge eingebracht, denen die Ausschussmitglieder gefolgt sind.

Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses finden Sie hier: Drucksache 21/5529

Mit dieser Klarstellung wird die Unabhängigkeit des Berufsstandes gestärkt!

Auch Hessens Finanzminister Prof. Dr. Lorz begrüßt die Initiative zur Klarstellung der Rechtslage.

Lesen Sie weiter unter: Steuerberatende müssen unabhängig bleiben | Hessen Finanzen

Wie geht es weiter?

Am Freitag, 24. April 2026 soll das 9. Steuerberatungsänderungsgesetz in 2. und 3. Beratung im Bundestag beschlossen werden. Die Beschlussfindung im Bundesrat ist am 08. Mai 2026 vorgesehen. 

Wir werden weiter berichten...



17.02.2026/31.03.2026
Aktuell weist das OZG Antragsportal Probleme für die Nutzer auf.

Das Support-Team ist informiert und arbeitet an einer Lösung.

Bitte prüfen Sie bei einer vermeintlichen Fehlermeldung, ob Sie (vor allem Wiederholer) bereits ein bestehendes BUND ID Konto haben, dieses wurde noch angelegt als Benutzername und Passwort ausreichend waren, nun, da der LogIn über den Online Perso erfolgt, muss der Personalausweis als Zugangsart dem bereits bestehenden Konto hinzugefügt werden. Hierzu hält die Seite BUND ID FAQs bereit, zu o.g. Fall folgende Info:

Wie kann ich Zugangsdaten im BundID-Konto hinzufügen oder entfernen?

In Ihrem bestehenden BundID-Konto können Sie selbst Ihre Zugänge verwalten, d.h. bestehende Zugänge entfernen oder neue Zugänge hinzufügen.

Melden Sie sich dazu zunächst in Ihrem BundID-Konto an. Wählen Sie im oberen Bereich den Reiter „Zugänge & Daten“. Dort sind alle Zugangsarten aufgelistet. Klicken Sie nun auf die gewünschte Zugangsart und fügen Sie diese Ihrem BundID-Konto hinzu oder entfernen diese aus Ihrem BundID-Konto.

Hinweis: Der Zugang Benutzername & Passwort lässt sich nicht entfernen, kann jedoch über den Reiter "Zugänge & Daten" verändert werden (beispielsweise Änderung des Passworts, Absicherung per 2FA).

Zu Ihrer Sicherheit ist bei sensiblen Änderungen eine Bestätigung über einen zweiten Faktor erforderlich. Wenn Sie sich bereits mit einem zweiten Faktor angemeldet haben, ist keine zusätzliche Bestätigung nötig. Andernfalls wird ein Sicherheitscode an Ihre im BundID-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet, der eingegeben werden muss, bevor die gewünschte Aktion (wie beispielsweise die Änderung Ihres Passworts) abgeschlossen werden kann.

Diese und weitere Hinweise finden Sie unter id.bund.de/de/faq.

Im Rahmen der Bezahlung eines Antrags: Die Zahlungsdetails sollen sich im PDF-Dokument des Antrages befinden. Leider wird dieses PDF-Dokument nicht (mehr) als PDF, sondern als nicht zu öffnendes Format „.json“ ausgegeben.



StBK Hessen – Vertretung und Unterstützung für mehr als 9.000 qualifizierte und leistungsstarke Mitglieder

Unsere Mitglieder sind Hessens mehr als 9.000 niedergelassene Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften, die ihren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend ausüben. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, die staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten haben sie eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten sie partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.


Wir, die StBK Hessen,

  • fördern den steuerberatenden Beruf und vertreten die Interessen unserer Mitglieder
  • sichern die Qualität in der Aus- und Fortbildung und setzen Standards
  • sind Dienstleister unserer Mitglieder und fördern aktiv Innovation und Wissenstransfer
  • nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und sind sachverständiger Berater des Staates
  • integrieren ein starkes Ehrenamt mit hoher Fachkompetenz und entlasten somit den Staat
  • führen die Berufsaufsicht und leisten damit einen Beitrag zu wirksamem Verbraucherschutz

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