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Neue Vollmachtsdatenbank Steuern (VDB St neu) ab 1. Juni 2026 – Wichtige Hinweise für Kanzleien

01.06.2026
Die Vollmachtsdatenbank in Steuersachen wurde weiterentwickelt. Ab dem 1. Juni 2026 steht allen Nutzern der Vollmachtsdatenbank die technisch und optisch neu entwickelte Anwendung zur Verfügung.
Weiter Informationen finden Sie auf unserer Website unter https://www.stbk-hessen.de/vollmachtsdatenbank.


Fremdbesitzverbot – Aktuelles Gesetzgebungsverfahren

Das „Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 wegen der Entlastungsprämie von 1.000,00 € nicht zugestimmt hatte, soll nun im Schnellverfahren vom Deutschen Bundestag erneut beschlossen werden. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ist dagegen nicht geplant.

Der neue Gesetzentwurf übernimmt die Änderungen des StBerG und der DVStB aus dem vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen Gesetz – und damit auch die Regelung zur Absicherung des Fremdbesitzverbots in § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG. Der Titel des Gesetzentwurfs wird lediglich leicht abgeändert in „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht“. Der nun eingebrachte Gesetzentwurf enthält nicht mehr die ursprünglich vorgesehene steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht ist bereits am Abend des 21. Mai 2026 unter Zusatzpunkt 7 im Bundestag erfolgt, zur Drucksache 21/6002.

Nach 20-minütiger erster Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; der Finanzausschuss ist federführend.

Die zweite und dritte Lesung soll am 12. Juni 2026 stattfinden. Am gleichen Tag ist auch der zweite Durchgang im Bundesrat geplant.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung leider dem 9. Steuerberatungsänderungsgesetz wegen der im Gesetz auch vorgesehenen Entlastungsprämie von 1000,00 € nicht zugestimmt.
Der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung können jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen. Wir werden Sie kurzfristig über die weiteren Entwicklungen unterrichten.

Der Bundestag hat heute am 24. April 2026 den Gesetzesentwurf zum 9. Steuerberatungsänderungsgesetz in der Ausschussfassung des Finanzausschusses verabschiedet. 

In dem federführenden Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ist in der gestrigen Sitzung am 22. April 2026 die Präzisierung zum Fremdbesitzverbot in der Steuerberatung und die Anzeigepflicht bei Änderungen eines unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschafters bei mehrstöckigen Berufsausübungsgesellschaften beschlossen worden.

Die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und SPD-Bundestagsfraktion hatten Änderungsanträge eingebracht, denen die Ausschussmitglieder gefolgt sind.

Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses finden Sie hier: Drucksache 21/5529

Mit dieser Klarstellung wird die Unabhängigkeit des Berufsstandes gestärkt!

Auch Hessens Finanzminister Prof. Dr. Lorz begrüßt die Initiative zur Klarstellung der Rechtslage.

Lesen Sie weiter unter: Steuerberatende müssen unabhängig bleiben | Hessen Finanzen

Wie geht es weiter?

Am Freitag, 24. April 2026 soll das 9. Steuerberatungsänderungsgesetz in 2. und 3. Beratung im Bundestag beschlossen werden. Die Beschlussfindung im Bundesrat ist am 08. Mai 2026 vorgesehen. 

Wir werden weiter berichten...



17.02.2026/31.03.2026
Aktuell weist das OZG Antragsportal Probleme für die Nutzer auf.

Das Support-Team ist informiert und arbeitet an einer Lösung.

Bitte prüfen Sie bei einer vermeintlichen Fehlermeldung, ob Sie (vor allem Wiederholer) bereits ein bestehendes BUND ID Konto haben, dieses wurde noch angelegt als Benutzername und Passwort ausreichend waren, nun, da der LogIn über den Online Perso erfolgt, muss der Personalausweis als Zugangsart dem bereits bestehenden Konto hinzugefügt werden. Hierzu hält die Seite BUND ID FAQs bereit, zu o.g. Fall folgende Info:

Wie kann ich Zugangsdaten im BundID-Konto hinzufügen oder entfernen?

In Ihrem bestehenden BundID-Konto können Sie selbst Ihre Zugänge verwalten, d.h. bestehende Zugänge entfernen oder neue Zugänge hinzufügen.

Melden Sie sich dazu zunächst in Ihrem BundID-Konto an. Wählen Sie im oberen Bereich den Reiter „Zugänge & Daten“. Dort sind alle Zugangsarten aufgelistet. Klicken Sie nun auf die gewünschte Zugangsart und fügen Sie diese Ihrem BundID-Konto hinzu oder entfernen diese aus Ihrem BundID-Konto.

Hinweis: Der Zugang Benutzername & Passwort lässt sich nicht entfernen, kann jedoch über den Reiter "Zugänge & Daten" verändert werden (beispielsweise Änderung des Passworts, Absicherung per 2FA).

Zu Ihrer Sicherheit ist bei sensiblen Änderungen eine Bestätigung über einen zweiten Faktor erforderlich. Wenn Sie sich bereits mit einem zweiten Faktor angemeldet haben, ist keine zusätzliche Bestätigung nötig. Andernfalls wird ein Sicherheitscode an Ihre im BundID-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet, der eingegeben werden muss, bevor die gewünschte Aktion (wie beispielsweise die Änderung Ihres Passworts) abgeschlossen werden kann.

Diese und weitere Hinweise finden Sie unter id.bund.de/de/faq.



StBK Hessen – Vertretung und Unterstützung für mehr als 9.000 qualifizierte und leistungsstarke Mitglieder

Unsere Mitglieder sind Hessens mehr als 9.000 niedergelassene Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften, die ihren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend ausüben. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, die staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten haben sie eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten sie partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.


Wir, die StBK Hessen,

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  • sichern die Qualität in der Aus- und Fortbildung und setzen Standards
  • sind Dienstleister unserer Mitglieder und fördern aktiv Innovation und Wissenstransfer
  • nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und sind sachverständiger Berater des Staates
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  • führen die Berufsaufsicht und leisten damit einen Beitrag zu wirksamem Verbraucherschutz

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