Diese Möglichkeit zur Erfassung einer Einmalbekanntgabe-Vollmacht ist ab dem Jahr 2023 ersatzlos entfallen.
Besseres Vorgehen: Vollmachtsdatenbank nutzen
Zur Erteilung von Bekanntgabevollmachten sollte die Vollmachtsdatenbank (VDB) genutzt werden. Dafür stehen folgende Wege zur Verfügung:
- Für Steuerberater/innen: über die K-VDB der BStBK
- Für Steuerberater/innen und sonstige Vollmachtnehmer: über Mein ELSTER
- Für Lohnsteuerhilfevereine: über Mein ELSTER oder geeignete Softwarelösungen
Für Vollmachten, die von Steuerberater/innen über die K-VDB sowie von Lohnsteuerhilfevereinen nach durchlaufenem Qualifizierungsverfahren über die VDB gesendet werden, gilt die Vollmachtsvermutung nach § 80a AO. Auch eine digitale Bekanntgabe (DIVA Stufe 2) kann nur über die VDB erfolgen.
Wichtiger Hinweis zu PDF-Vollmachten
Eine im PDF-Format übermittelte Vollmacht ist nicht als elektronische Vollmacht im Sinne der VDB anzusehen. Sie entspricht lediglich einer papierbasierten Vollmacht und muss vom Finanzamt manuell im Steuerkonto erfasst werden – mit entsprechendem Mehraufwand.
Ausnahmefälle: Vollmacht in Papierform
Sofern keine Nutzung der VDB möglich ist, kann eine Empfangsvollmacht in Papierform erteilt werden. Im Idealfall wird diese zeitnah nach Mandatsübernahme beim zuständigen Finanzamt eingereicht, damit sie bei der kommenden Veranlagung auch berücksichtigt werden kann.
Noch ein Hinweis
Eine unbeschränkte Empfangsvollmacht gilt grundsätzlich bis zum Widerruf – eine jährliche Neuerteilung ist nicht erforderlich.
Fazit:
Um die zügige Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen sicherzustellen, empfehlen wir, die „Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung“ nicht zur Mitteilung von Vollmachten zu nutzen und stattdessen die vorgesehenen digitalen Wege über die Vollmachtsdatenbank zu verwenden.