Regierungsentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung
13.10.2026
Das Bundeskabinett hat am 07.10.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung beschlossen (Regierungsentwurf). Dabei wurden die wesentlichen, bereits von der BStBK begrüßten Reformmaßnahmen, beibehalten. Dies betrifft insbesondere die Aufhebung der bisherigen Beschränkung der Wiederholungsversuche sowie den Wegfall des sogenannten Fakultätsvorbehalts. Darüber hinaus wurden einzelne Anregungen aus der Stellungnahme der BStBK zum Referentenentwurf aufgegriffen, insbesondere zur Präzisierung der Voraussetzungen für die Prüfungsbefreiung von Professoren, zur Anpassung der Zuständigkeitsregelungen sowie zu weiteren gesetzlichen Klarstellungen. Mit dem Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt im Reformprozess erreicht. Die konkrete Ausgestaltung des künftigen Prüfungsverfahrens bleibt dem noch ausstehenden Entwurf zur Änderung der DVStB vorbehalten.
Durch die Anwendungsvorschrift in § 157f StBerG-E soll geregelt werden, dass die Steuerberaterprüfung 2027, die im Herbst 2027 beginnt, noch nach dann „alter“ Rechtslage abgelegt werden soll. Die unbeschränkte Wiederholungsmöglichkeit nach § 37 Absatz 4 StBerG-E soll jedoch bereits für die Prüfungskampagne 2027 Anwendung finden, so dass sich Bewerber/innen für die Steuerberaterprüfung im Herbst 2027 anmelden können, die bereits in der Vergangenheit erfolglos die Steuerberaterprüfung zweimal wiederholt haben. Eine Anmeldung wird also erforderlich bleiben.
Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir weiter informieren.