Transparenzregisterpflicht für GBR's abgewendet
(22.01.21) Im Dezember wurde noch bei der Antragstellung für die verschiedenen Hilfsprogramme für die Wirtschaft (Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) auch für GbR’s eine Eintragung in das Transparenzregister gefordert. Nunmehr hatte die wiederholt vorgetragene Forderung, von dieser Anforderung abzusehen, Erfolg. Das BMWi hat die BStBK darüber informiert, GbR`s von der Eintragungspflicht in das Transparenzregister in den Hilfsprogrammen freizustellen. Damit kann der hohe bürokratische Mehraufwand, der mit solch einer Eintragungspflicht einherginge, vermieden werden. Diese politische Einigung soll zeitnah in den Verwaltungsvereinbarungen, Vollzugshinweisen und FAQs Berücksichtigung finden.