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Corona-Wirtschaftshilfen: Information vom BMWK

Schlussabrechnungen können noch bis einschließlich 15. Oktober 2024 eingereicht werden. Damit sollen eventuelle technische Probleme von prüfenden Dritten gelöst werden. 

Prüfende Dritte, die bis dahin keine Schlussabrechnung eingereicht haben, erhalten Mahn- und Anhörungsschreiben per E-Mail. Damit erhalten sie die Gelegenheit zur Stellungnahme sowie die Option, selbständig eine nachträgliche Freischaltung und Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 30. November 2024 im Antragsportal vorzunehmen.

Im Anschluss daran werden Rückforderungsmaßnahmen eingeleitet. Die Nichteinreichung der Schlussabrechnung hat eine vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge. Eine nachträgliche Einreichung ist dann nur noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich.

(Quelle Bundessteuerberaterkammer)


StBK Hessen – Vertretung und Unterstützung für mehr als 9.000 qualifizierte und leistungsstarke Steuerberater

Unsere Mitglieder sind Hessens mehr als 9.000 niedergelassene Steuerberaterinnen und Steuerberater, die ihren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend ausüben. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, die staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten haben sie eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten sie partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.


Wir, die StBK Hessen,

  • fördern den steuerberatenden Beruf und vertreten die Interessen unserer Mitglieder
  • sichern die Qualität in der Aus- und Fortbildung und setzen Standards
  • sind Dienstleister unserer Mitglieder und fördern aktiv Innovation und Wissenstransfer
  • nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und sind sachverständiger Berater des Staates
  • integrieren ein starkes Ehrenamt mit hoher Fachkompetenz und entlasten somit den Staat
  • führen die Berufsaufsicht und leisten damit einen Beitrag zu wirksamem Verbraucherschutz