AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER 2024

STEUERBERATERPLATTFORM

AUSBILDUNGS- UND PRAKTIKUMSBÖRSE

(19.09.) Digitales Antragsportal der StBK Hessen

Die StBK Hessen ist Teil eines bundesweiten Novums: 20 Steuerberaterkammern aus allen Bundesländern haben erstmals ihre Verwaltungsdienstleistungen in einem einheitlichen Antragsportal gebündelt und damit einen zentralen Einstiegspunkt für die Kommunikation mit den Kammern geschaffen. Das gemeinsame Internetangebot startet heute gleichzeitig in allen 16 Ländern und steht damit den rund 9.000 Steuerberatern in Hessen ebenso zur Verfügung wie deren Beschäftigten. Mit dem Portal setzen die StBKs den Leistungskatalog nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) vollständig um.

Hier geht es zum Antragsportal: stbk-antragsportal.de

Mit diesem Portal und dem Einstieg in digitale Cloud-Lösungen ist der StBK Hessen ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung gelungen. Bemerkenswert an diesem Projekt ist, dass wir es gemeinsam mit allen 16 Bundesländern realisiert haben und damit die Ländergrenzen hinter uns lassen. Notwendige Anträge werden durch das Portal für Nutzerinnen und Nutzer einfacher. In Deutschland ist das Portal ein nachahmenswertes Beispiel. Die StBK Hessen ist als eine von sechs Kammern aktiv an der Entwicklung des Projekts unter der Federführung der bayerischen Steuerberaterkammern beteiligt. 

Das Antragsportal, das kammer- und länderübergreifend in den vergangenen Monaten geplant und umgesetzt wurde, bietet fortan zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen auf digitaler Ebene für die mehr als 100.000 Steuerberater in Deutschland sowie für angehende Steuerberater und sonstige Beschäftigte der Branche. Unseren Mitgliedern und deren Mitarbeitern erleichtern wir damit in erster Linie die Kommunikation und den Zugang zu unserem Berufsstand und machen notwendige Anträge für alle Beteiligten einfacher. Diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen können künftig direkt über das Portal abgewickelt werden, was zu signifikanten Effizienzgewinnen führt. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal wird darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar sein. Die Umsetzung weiterer automatisierter Verwaltungsverfahren ist bereits in Arbeit. 


Fristverlängerung für Schlussabrechnung Corona-Hilfen erreicht!

(11.08.) Unsere Forderung hat Früchte getragen. Laut Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat das BMWK nun in Abstimmung mit den Ländern reagiert und folgenden Kompromiss beschlossen: Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung oder Beantragung einer Fristverlängerung wurde um 2 Monate auf den 31. Oktober 2023 verlängert. Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung im Falle einer beantragten Verlängerung wurde um 3 Monate auf den 31. März 2024 verlängert. Werden diese Fristen nicht eingehalten, sollen Erinnerungsschreiben, Anhörungen und danach auch Rückforderungsbescheide von den Bewilligungsstellen folgen. Die nun gewährte Fristverlängerung wird voraussichtlich nicht ausreichend sein und bleibt etwas hinter dem geforderten Zeitraum zurück, dürfte den Kanzleien aber etwas Entlastung verschaffen. Die BStBK wird die Einreichungsquoten sowie die weiteren Entwicklungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen im Blick behalten und ggf. weitere Anpassungen fordern.


StBK Hessen – Vertretung und Unterstützung für 9.000 qualifizierte und leistungsstarke Steuerberater

Unsere Mitglieder sind Hessens rund 9.000 niedergelassene Steuerberaterinnen und Steuerberater, die ihren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend ausüben. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, die staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten haben sie eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten sie partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.


Wir, die StBK Hessen,

  • fördern den steuerberatenden Beruf und vertreten die Interessen unserer Mitglieder
  • sichern die Qualität in der Aus- und Fortbildung und setzen Standards
  • sind Dienstleister unserer Mitglieder und fördern aktiv Innovation und Wissenstransfer
  • nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und sind sachverständiger Berater des Staates
  • integrieren ein starkes Ehrenamt mit hoher Fachkompetenz und entlasten somit den Staat
  • führen die Berufsaufsicht und leisten damit einen Beitrag zu wirksamem Verbraucherschutz