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NEWS

Einheitliche Rufnummer: Bürgerservice der hessischen Finanzämter ab 1. August einheitlich erreichbar

31.07.2026
Das Hessische Ministerium der Finanzen berichtet auf www.finanzamt.hessen.de, dass weiter am Bürgerservice gearbeitet wird. Ab dem 1. August 2026 erreichen Bürgerinnen und Bürger alle Finanzämter unter folgender zentralen Rufnummer: 069 2545 2545.

Mit der neuen Rufnummer wird der telefonische Kontakt zur Hessischen Steuerverwaltung bürgerfreundlicher und serviceorientierter. Die Rufnummern der einzelnen Finanzämter und auch die Servicehotline für allgemeine Steuerfragen und Fragen rund um ELSTER werden mit der neuen einheitlichen Rufnummer abgelöst. In naher Zukunft wird zudem ein KI-gestützter VoiceBot die Servicequalität des telefonischen Bürgerservice weiter erhöhen.

Mit der neuen Rufnummer müssen die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nach der richtigen Nummer des für sie zuständigen Finanzamtes in Hessen suchen. Die Verteilung der Anrufe kann durch die Verwaltung noch effizienter organisiert werden. Das verbessert die Erreichbarkeit und sorgt dafür, dass Anliegen auch bei einem hohem Anrufaufkommen dank der hessenweiten Verteilung zügig bearbeitet werden können. Auch die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung für allgemeine Steuerfragen und Fragen rund um ELSTER wird es zukünftig nicht mehr geben.

In einer Übergangsphase leiten die bislang gültigen Nummern noch an die neue einheitliche Nummer weiter. So ist der Bürgerservice telefonisch auch über die alten Nummern weiterhin erreichbar.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://finanzamt.hessen.de/presse/buergerservice-der-hessischen-finanzaemter-ab-august-einheitlich-erreichbar

Alle Steuerberaterinnen und Steuerberater in Hessen können zur telefonischen Erreichbarkeit der Finanzämter die im geschützten Bereich hinterlegten Telefonverzeichnisse, mit denen sie gezielt die Arbeitsbereiche erreichen, nutzen. Zu den Telefonverzeichnissen gelangen Sie über: https://www.stbk-hessen.de/service/telefonverzeichnisse-der-hessischen-finanzaemter

Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem aktuellen Kammerrundschreiben: https://www.kammerrundschreiben.de/


FAQs zum Forderungserlass aufgrund besonderer Härte

27.07.2026
Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum:

Anlässlich wiederkehrender Praxisanfragen zum Umgang mit Forderungserlassen aufgrund besonderer Härte gemäß § 59 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 der Landeshaushaltsordnung Hessen im Rahmen des Corona-Soforthilfe-Rückmeldeverfahrens wurden die beigefügten FAQs durch das HMWVW (inhaltlich abgestimmt mit dem RP Kassel) zu diesem Themenkomplex erarbeitet. Sie konkretisieren die maßgeblichen rechtlichen Maßstäbe und dienen der einheitlichen Einordnung entsprechender Fallkonstellationen. 

Die FAQs finden Sie hier: FAQs zum Forderungserlass aufgrund besonderer Härte im Corona-Soforthilfe-Rückmeldeverfahren



Juni 2026
Aktuell weist das OZG Antragsportal Probleme für die Nutzer auf.

Das Support-Team ist informiert und arbeitet an einer Lösung.

Aktuell bestehen mit gewissen EU-Ländern technische Probleme im Rahmen der Antragstellung via EU-Identität. Die betroffenen Länder sind in der Länderauswahl nicht anklickbar. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den/die Kammer-Ansprechparter/in des jeweiligen Antrags/der jeweiligen Prüfung.

Bitte prüfen Sie bei einer vermeintlichen Fehlermeldung, ob Sie (vor allem Wiederholer) bereits ein bestehendes BUND ID Konto haben, dieses wurde noch angelegt als Benutzername und Passwort ausreichend waren, nun, da der LogIn über den Online Perso erfolgt, muss der Personalausweis als Zugangsart dem bereits bestehenden Konto hinzugefügt werden. Hierzu hält die Seite BUND ID FAQs bereit, zu o.g. Fall folgende Info:

Wie kann ich Zugangsdaten im BundID-Konto hinzufügen oder entfernen?

In Ihrem bestehenden BundID-Konto können Sie selbst Ihre Zugänge verwalten, d.h. bestehende Zugänge entfernen oder neue Zugänge hinzufügen.

Melden Sie sich dazu zunächst in Ihrem BundID-Konto an. Wählen Sie im oberen Bereich den Reiter „Zugänge & Daten“. Dort sind alle Zugangsarten aufgelistet. Klicken Sie nun auf die gewünschte Zugangsart und fügen Sie diese Ihrem BundID-Konto hinzu oder entfernen diese aus Ihrem BundID-Konto.

Hinweis: Der Zugang Benutzername & Passwort lässt sich nicht entfernen, kann jedoch über den Reiter "Zugänge & Daten" verändert werden (beispielsweise Änderung des Passworts, Absicherung per 2FA).

Zu Ihrer Sicherheit ist bei sensiblen Änderungen eine Bestätigung über einen zweiten Faktor erforderlich. Wenn Sie sich bereits mit einem zweiten Faktor angemeldet haben, ist keine zusätzliche Bestätigung nötig. Andernfalls wird ein Sicherheitscode an Ihre im BundID-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet, der eingegeben werden muss, bevor die gewünschte Aktion (wie beispielsweise die Änderung Ihres Passworts) abgeschlossen werden kann.

Diese und weitere Hinweise finden Sie unter id.bund.de/de/faq.



StBK Hessen – Vertretung und Unterstützung für mehr als 9.000 qualifizierte und leistungsstarke Mitglieder

Unsere Mitglieder sind Hessens mehr als 9.000 niedergelassene Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften, die ihren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend ausüben. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, die staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten haben sie eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten sie partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.


Wir, die StBK Hessen,

  • fördern den steuerberatenden Beruf und vertreten die Interessen unserer Mitglieder
  • sichern die Qualität in der Aus- und Fortbildung und setzen Standards
  • sind Dienstleister unserer Mitglieder und fördern aktiv Innovation und Wissenstransfer
  • nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und sind sachverständiger Berater des Staates
  • integrieren ein starkes Ehrenamt mit hoher Fachkompetenz und entlasten somit den Staat
  • führen die Berufsaufsicht und leisten damit einen Beitrag zu wirksamem Verbraucherschutz

Wir sind Steuerberater