Öffentliche Zahlungsaufforderung 2023

Die Mitgliederversammlung der StBK Hessen hat im Rahmen ihrer Ordentlichen Kammerversammlung am 28.06.2022 den Kammerbeitrag 2023 beschlossen und den Regelbeitrag auf 420,- EUR festgesetzt. Für den jährlichen Kammerbeitrag werden keine individuellen Beitragsbescheide erstellt. Die StBK Hessen erlässt vielmehr eine Allgemeinverfügung in Form einer öffentlichen Zahlungsaufforderung. Die Öffentliche Zahlungsaufforderung für das Beitragsjahr 2023 finden Sie hier.


SEPA-Lastschriftmandat

Im Interesse aller Mitglieder möchten wir unseren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten. Bitte nehmen Sie deshalb am Abbuchungsverfahren teil. Dies hat auch Vorteile für Sie:

  • Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung erhalten Sie eine Ermäßigung des Kammerbeitrages von 12,- € für jedes volle Beitragsjahr.
  • Der fällige Beitrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Mahngebühren und sonstige Verwaltungskosten können nicht mehr entstehen.

Bitte beachten Sie, dass neue Lastschrifteinzugsermächtigungen (SEPA-Basislastschrift) nur schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter Signatur eingereicht werden dürfen. Den Vordruck für die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats finden Sie hier.


Beitragsermäßigungen nach §§ 5, 6 BO

In besonderen Situationen kann die StBK Hessen eine Stundung, Ermäßigung oder sogar einen Erlass des Kammerbeitrages gewähren. Dies erfordert stets und jährlich erneut einen fristgerechten Antrag im Zeitraum ab Bekanntmachung der jeweils gültigen Öffentlichen Zahlungsaufforderung (i.d.R. Anfang Dezember des vorangegangenen Beitragsjahres) bis zum 31.01. des Beitragsjahres für das die Ermäßigung beantragt wird. Nicht schuldlos versäumte Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Ab dem Kammerbeitrag 2022:
Für Mitglieder, die im Beitragsjahr das 75. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der Beitrag zwei Drittel und für Mitglieder, die im Beitragsjahr das 80. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der Beitrag ein Drittel des Regelbeitrags. Diese Beitragsermäßigung berücksichtigt die StBK Hessen "von Amts wegen". Ein Antrag ist hierfür also nicht erforderlich.

Übersteigt die Summe des Umsatzes und/oder der Bruttobezüge aus einer Tätigkeit im Anstellungsver­hältnis (Bemessungsgrundlage für die Ermäßigung) im letzten Kalenderjahr nicht den Betrag von € 25.000,--, so ermäßigt sich der Beitrag um 33 1/3 vom Hundert. Beginnt die Beitragspflicht im Laufe eines Kalenderjah­res (Neuzugang), findet diese Regelung entspre­chende Anwendung mit der Maßgabe, dass als Be­messungsgrundlage für die Ermäßigung die Summe des Umsatzes und/oder der Bruttobezüge aus einer Tätigkeit im Anstellungsverhältnis dieses Kalenderjah­res anteilmäßig anzusetzen ist.

  • Als Umsatz gelten alle Einnahmen aus der ge­samten freien Berufstätigkeit oder der Umsatz der Steuerberatungsgesellschaft; bei Sozietäten oder Partnerschaftsgesellschaften der der Beteiligungs­quote des Mitgliedes entsprechende Anteil an dem Gesamtumsatz der Sozietät oder der Partnerschafts­gesellschaft.
  • Als Bruttobezüge aus einer Tätigkeit im Anstel­lungsverhältnis gelten die gesamten Bruttobezüge oder im Falle der Mitgliedschaft gemäß § 2 Buchst. b) der Satzung aus der Tätigkeit als Mitglied des Vor­standes oder Geschäftsführer (umgerechnet auf ein Kalenderjahr).

Antragsformular Beitragsermäßigung nach § 5 BO

In besonderen Härtefällen, die zu begründen sind, kann die Beitragsschuld ermäßigt, gestundet oder erlassen werden. Bei der Beurteilung, ob ein Härtefall gegeben ist, wird auf das im vorangegangenen Kalenderjahr bezogene Einkommen des Kammermitglieds und darauf abgestellt, ob die Zahlung des vollen Kammerbeitrages für den Antragsteller bzw. die Antragstellerin eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Einzelheiten und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien des Vorstands der StBK Hessen zu § 6 BO.

Für die Prüfung, ob eine Beitragsermäßigung in Frage kommt, benötigt die StBK Hessen folgende Unterlagen von Ihnen:

  • den fristgerechten und begründeten Antrag nach § 6 BO (jeweils bis zum 31.01. des laufenden Beitragsjahres).
  • den ausgefüllten Fragebogen zu § 6 BO und Ihren Einkommensteuerbescheid des Vorjahres zur Ermittlung des Einkommens.

Antrag auf Beitragsermäßigung gem. § 6 BO