Kammerbeitrag / Öffentliche Zahlungsaufforderung 2026
Die Steuerberaterkammer Hessen hat gemäß ihrer Satzung und Beitragsordnung die Öffentliche Zahlungsaufforderung zum Kammerbeitrag 2026 auf der Kammerwebseite veröffentlicht. Für den jährlichen Kammerbeitrag werden keine individuellen Beitragsbescheide erstellt und versendet. Die StBK Hessen erlässt vielmehr eine Allgemeinverfügung in Form einer öffentlichen Zahlungsaufforderung. Die Öffentliche Zahlungsaufforderung für das Beitragsjahr 2026 finden Sie hier.
Nach § 79 StBerG i. V. m. § 25 der Satzung der Steuerberaterkammer Hessen ist jedes Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen verpflichtet, nach Maßgabe der Beitragsordnung (BO) der StBK Hessen Beiträge zu leisten. Die Mitgliederversammlung der StBK Hessen hat im Rahmen ihrer Ordentlichen Kammerversammlung am 23.06.2025 den Kammerbeitrag 2026 beschlossen und den Regelbeitrag auf 576 EUR für Mitglieder gemäß § 74 Abs. 1 und 3 StBerG festgesetzt. Hierunter fallen insbesondere Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie die anerkannten Berufsausübungsgesellschaften mit beruflicher Niederlassung bzw. Sitz in Hessen. Der Regelbeitrag für Mitglieder gemäß § 74 Abs. 2 StBerG (Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft, soweit diese nicht Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Mitglied einer Rechtsanwaltskammer oder Mitglied der Patentanwaltskammer sind) wurde auf 504 EUR festgesetzt. Im Kammerbeitrag bereits enthalten sind die Kosten für die Steuerberaterplattform, insbesondere das Steuerberaterpostfach (beSt), die die StBK Hessen i.H.v. 50 EUR pro Mitglied an die Bundessteuerberaterkammer seit 2024 zusätzlich zu dem allgemeinen Kostenbeitrag (55 EUR pro Mitglied) abführt.
Die Kammerversammlung hat am 23.06.2025 weiterhin beschlossen, die Beitragsordnung in der Weise zu ändern, dass die bisherige Beitragsermäßigung für Mitglieder, die im Beitragsjahr das 75. bzw. 80. Lebensjahr vollenden, ab dem Beitragsjahr 2026 wegfällt. Grund hierfür war, dass der Kammer für jedes Mitglied Aufwendungen entstehen (s.o.) und darüber hinaus die Lasten der steigenden Kosten, insbesondere hinsichtlich der digitalen Transformation, gleichmäßig auf alle Mitglieder verteilt werden sollen.
Bitte zahlen Sie Ihren Kammerbeitrag bis zum 31.01.2026 auf das in der Öffentlichen Zahlungsaufforderung genannte Konto. Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Der Beitrag wird dann am 10.02.2026 von Ihrem Konto abgebucht. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Säumniszuschlag von 10% des fälligen Beitrages erhoben wird, sollte der Beitrag nicht spätestens 1 Monat nach Fälligkeit (31.01.2026) eingegangen sein, § 4 Abs. 5 BO StBK Hessen.
Sie haben uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt, möchten dies aber gerne für die Zukunft tun? Unser Formular zur Erteilung des Lastschriftmandats finden Sie hier.
Sie möchten die Ermäßigung Ihres Beitrags beantragen? Bitte denken Sie unbedingt an die Antragsfrist (31.01.2026 - Ausschlussfrist). Ein Ermäßigungsantrag ist jährlich neu zu stellen. Alle Infos und Antragsformulare rund um die Beitragsermäßigung finden Sie auf dieser Seite.