Fachberater/in
Als Steuerberater/in können Sie eine amtliche Bezeichnung erwerben, die auf eine steuerrechtliche Spezialisierung hinweist. Die Titel "Fachberater/in für Internationales Steuerrecht" und "Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern" werden von der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer verliehen. Der Titel darf nur zusammen mit der Berufsbezeichnung Steuerberater/in geführt werden.
Voraussetzung ist laut Fachberaterordnung grundsätzlich ein entsprechender Lehrgang (120 Stunden) bei einem von der zusändigen Steuerberaterkammer zertifizierten Lehrgangsanbieter mit anschließender schriftlicher Prüfung sowie der Nachweis von mind. 30 praktischen Fällen. Überdurchschnittliche praktische und theoretische Kenntnisse auf dem jeweiligen Spezialgebiet werden vorausgesetzt.
Mit der beruflichen Spezialisierung wird dem Bedürfnis der Steuerberater und ihrer Mandanten Rechnung getragen, sich in speziellen Fragen des Steuerrechts an einen Spezialisten zu wenden.