Kammerversammlung
Die Kammerversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der StBK Hessen zusammen und ist oberstes Organ der StBK. Diese Mitgliederversammlung wird einmal jährlich einberufen. Sie ist zuständig für die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Haushaltsplans sowie für die Festsetzung von Beiträgen und Gebühren. Sie wählt den Kammervorstand und den/die Präsidenten/in.