Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Praxis im Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte“ in Hessen (Lernortkooperation)

WAS IST LERNORTKOOPERATION?

Laut Berufsbildungsgesetz sollen die Lernorte Berufsschule und Ausbildungsstellen bei der Durchführung der Berufsbildung zusammenwirken (Lernortkooperation). Wie diese gesetzlich vorgeschriebene Kooperation ausgestaltet wird, obliegt den Kooperationspartnern.


ZIELSETZUNG: „STÄRKUNG DER LERNORTKOOPERATION“ = Zusammenarbeit stärken

  • Qualität der Ausbildung stärken
  • Ausbildungsbereitschaft erhöhen
  • Ausbildungszahlen erhöhen und Ausbildung zu einem qualifizierten Abschluss bringen
  • „Abschottung“ der einzelnen Lernorte voneinander vermindern, enge Zusammenarbeit zwischen Lehrer/innen und Ausbilder/innen fördern


BEISPIELE für erfolgreiche erste Maßnahmen:
Wetzlar: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Ausbildungskanzleien

Wetzlar: Pilotprojekt: Lernortkooperation zwischen der Theodor-Heuss-Schule Wetzlar und Steuerkanzleien

Frankfurt: erster gemeinsamer Einführungstag an der Berufsschule 2024

Bad Nauheim: erster gemeinsamer Einführungstag an der Berufsschule 2024



MÖGLICHKEITEN ZUR STÄRKUNG DER ZUSAMMENARBEIT ALLGEMEIN

  • gemeinsame Weiterbildung von Ausbildern und Lehrkräften, z. B. im Kammer-Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder/innen“
  • kontinuierliche Betreuung der Berufsschulen durch Ausbildungsberater/innen erhöhen
  • Verbundausbildung fördern (insbesondere für kleine Kanzleien)
  • gemeinsame Einführungstage zu Beginn der Ausbildung (Lehrkräfte, Ausbildungsberater/innen und regionale Steuerberater/innen begrüßen gemeinsam die neuen Azubis): z.B. „Fibu-Tage“, „Knigge“-Kurs, persönlichkeitsbildende Angebote, Soft Skills, Telefonkommunikations-Kurs etc.; StBs stellen ihre Vita und ihren Arbeitsalltag vor o.ä.
  • Themen-/Mottowoche durchführen (parallele Thematisierung/Schwerpunktsetzung z. B. Gewinn-Verlust-Rechnung)
  • spätestens bei schlechten Zwischenprüfungsergebnissen: gemeinsame Gespräche zwischen betroffenem Auszubildenden, Lehrkraft, Ausbilder und Ausbildungsberater/in
  • außerbetrieblichen Unterricht einführen
  • stärkere Wahrnehmung der Ausbildersprechtage der Berufsschulen (i. d. R. ein Mal jährlich)
  • Praxisprojekt durchführen
  • betriebliche Ausbildungspläne mit schulischem Rahmenplan abstimmen
  • Wahrnehmung und Nutzung der Berufsschul-Newsletter (wenn vorhanden)
  • Nutzung des StBK Hessen Ausbildungs-Newsletters 
  • Nutzung der „Ausbildende-App“: Eine App für Ausbilder/innen, die alle wichtigen Informationen zur Ausbildung bietet


BEST PRACTICE BEISPIELE FÜR BERUFSSCHULEN:

  • Einführungstage können auch zu Anfang eines jeden Ausbildungsjahres durchgeführt werden (mit entsprechenden, anderen inhaltlichen Schwerpunkten)
  • gemeinsame Durchführung Schulmessen/Berufsorientierungstage
  • gemeinsames Frühstück mit den Azubis aus dem 1.,2. und 3. Ausbildungsjahr, den Ausbildungsberater/innen, Lehrer/innen, QuABB-Berater/innen usw. am Anfang des Ausbildungsjahrs
  • Prüfungsvorbereitungswoche/n in der Schule
  • Prüfungsvorbereitung in Lerngruppen
  • Selbst-Organisiertes-Lernen-Stunden in der Schule, zur selbstständigen Bearbeitung von Übungsaufgaben
  • "Azubi-Buddies": Azubis aus dem 2. Ausbildungsjahr nehmen sich der Azubis aus dem 1. Ausbildungsjahr an