Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Praxis im Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte“ in Hessen (Lernortkooperation)

WAS IST LERNORTKOOPERATION?

Laut Berufsbildungsgesetz sollen die Lernorte Berufsschule und Ausbildungsstellen bei der Durchführung der Berufsbildung zusammenwirken (Lernortkooperation). Wie diese gesetzlich vorgeschriebene Kooperation ausgestaltet wird, obliegt den Kooperationspartnern.


ZIELSETZUNG: „STÄRKUNG DER LERNORTKOOPERATION“ = Zusammenarbeit stärken

  • Qualität der Ausbildung stärken
  • Ausbildungsbereitschaft erhöhen
  • Ausbildungszahlen erhöhen und Ausbildung zu einem qualifizierten Abschluss bringen
  • „Abschottung“ der einzelnen Lernorte voneinander vermindern, enge Zusammenarbeit zwischen Lehrer/innen und Ausbilder/innen fördern


MÖGLICHKEITEN ZUR STÄRKUNG DER ZUSAMMENARBEIT

  • gemeinsame Weiterbildung von Ausbildern und Lehrkräften, z. B. im Kammer-Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder/innen“
  • kontinuierliche Betreuung der Berufsschulen durch Ausbildungsberater/innen erhöhen
  • Verbundausbildung fördern (insbesondere für kleine Kanzleien)
  • gemeinsame Einführungstage zu Beginn der Ausbildung (Lehrkräfte, Ausbildungsberater/innen und regionale Steuerberater/innen begrüßen gemeinsam die neuen Azubis): z.B. „Fibu-Tage“, „Knigge“-Kurs, persönlichkeitsbildende Angebote, Soft Skills, Telefonkommunikations-Kurs etc.; StBs stellen ihre Vita und ihren Arbeitsalltag vor o.ä.
  • Einführungstage können auch zu Anfang eines jeden Ausbildungsjahres durchgeführt werden (mit entsprechenden, anderen inhaltlichen Schwerpunkten)
  • Themen-/Mottowoche durchführen (parallele Thematisierung/Schwerpunktsetzung z. B. Gewinn-Verlust-Rechnung)
  • spätestens bei schlechten Zwischenprüfungsergebnissen: gemeinsame Gespräche zwischen betroffenem Auszubildenden, Lehrkraft, Ausbilder und Ausbildungsberater/in
  • außerbetrieblichen Unterricht einführen
  • Praxisprojekt durchführen
  • betriebliche Ausbildungspläne mit schulischem Rahmenplan abstimmen
  • gemeinsame Durchführung Schulmessen/Berufsorientierungstage
  • stärkere Wahrnehmung der Ausbildersprechtage der Berufsschulen (i. d. R. ein Mal jährlich)
  • Wahrnehmung und Nutzung der Berufsschul-Newsletter (wenn vorhanden)
  • Nutzung des neuen StBK Hessen Ausbildungs-Newsletters 
  • Nutzung der „Ausbildende-App“: Eine App für Ausbilder/innen, die alle wichtigen Informationen zur Ausbildung bietet

 

Beispiel für erfolgreiche erste Maßnahmen mit der Pilotschule Wetzlar:

Wetzlar: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Ausbildungskanzleien

 


Interesse geweckt?

Sie möchten mehr zu dem Projekt wissen und als Ausbildungskanzlei aktiv daran mitwirken?

Ansprechpartnerin: Julia Marquardt, E-Mail: julia.marquardt@stbk-hessen.de