Ausbildungsberater/innen der StBK Hessen
Die StBK Hessen ist als „zuständige Stelle“ nach dem Berufsbildungsgesetz (§§ 45 Abs. 1, 47 Abs. 4 BBiG) verpflichtet, die Durchführung der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung zu überwachen und sie durch Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden bzw. Umschüler zu fördern. Zu diesem Zweck bestellt sie ehrenamtliche Ausbildungsberater/innen. Diese sind Angehörige des steuerberatenden Berufes, sind erfahrene Ausbilder/innen und haben im Regelfall selbst eine Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten absolviert.
Den/Die für Sie zuständige/n Ausbildungsberater/in finden Sie hier.