Ausbildungsberater/innen der StBK Hessen
Die StBK Hessen ist als „zuständige Stelle“ nach dem Berufsbildungsgesetz (§§ 45 Abs. 1, 47 Abs. 4 BBiG) verpflichtet, die Durchführung der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung zu überwachen und sie durch Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden bzw. Umschüler zu fördern. Zu diesem Zweck bestellt sie ehrenamtliche Ausbildungsberater/innen. Diese sind Angehörige des steuerberatenden Berufes, sind erfahrene Ausbilder/innen und haben im Regelfall selbst eine Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten absolviert. Gerne beraten sie alle an der Ausbildung beteiligten Personen.
Wie können Ausbildungsberater/innen helfen? Sie:
- beraten insbesondere bei Fragen zu den Lerninhalten und der (Ausbildungs)organisation
- vermitteln bei Konflikten
- beraten zu ordnungsgemäßer Ausbildung
Unsere Ausbildungsberater/innen geben Ihnen gerne auch Auskunft rund um das duale Studium an unseren fünf Kooperationshochschulen.
Den/die für Sie regional zuständige/n Ausbildungsberater/in finden Sie in dieser Liste.
Hinweis: Ausbildungsberater/innen führen keine Rechtsberatung durch.