Überbrückungshilfe
Bitte überprüfen Sie Ihre Eintragung im amtlichen Steuerberaterverzeichnis! Für die Überbrückungshilfe für corona-geschädigte kleine und mittlere Unternehmen plant der Gesetzgeber eine Prüfung und Bestätigung der Antragsangaben durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Damit der Steuerberater im Antragsverfahren möglichst zügig identifiziert und damit für den Mandanten tätig werden kann, wird ein elektronischer Abgleich seiner Angaben im Registrierungsprozess mit dem Steuerberaterverzeichnis vorgenommen. Die im Steuerberaterverzeichnis hinterlegte E-Mail-Adresse wird dabei eine besondere Rolle für den zügigen Abschluss des Registrierungsprozesses spielen. Diese muss im Verzeichnis vorhanden und aktuell sein. Es ist wichtig, dass entsprechende Nachrichten zügig den beantragenden Steuerberater erreichen, auch dann, wenn im Verzeichnis eine zentrale E-Mail-Adresse angegeben ist. Sollte sich eine Änderung Ihrer im amtlichen Steuerberaterverzeichnis enthaltenen Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, ergeben haben, bitten wir Sie, uns diese umgehend unter folgender E-Mail-Adresse mitzuteilen: berufsregister@stbk-hessen.de.
Tipp: Nutzen Sie unser Antragsportal ganz oben rechts auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass im amtlichen Steuerberaterverzeichnis nur Steuerberater und Steuerberaterinnen, Steuerbevollmächtigte sowie Berufsausübungsgesellschaften eingetragen sind.