Steuerberaterprüfung: Lösungsvorschläge 2021/2022

Zur Unterstützung der Prüfungsteilnehmenden wurden erstmalig unverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung aus dem Prüfungszeitraum 2021/2022 zur Verfügung gestellt. Mehr Infos hier


Allgemeine Infos

Die Steuerberaterprüfung ist eine bundesweit einheitliche staatliche Prüfung, deren Bestehen in der Regel notwendige Bedingung für die Bestellung zum/r Steuerberater/in ist. Die Teilnahme an der Prüfung setzt die Zulassung zur Prüfung voraus. Die Zulassung ist bei der Steuerberaterkammer Hessen zu beantragen, wenn Sie vorwiegend in Hessen beruflich tätig sind oder Ihren Wohnsitz in Hessen haben, sofern sie keiner Tätigkeit nachgehen.


Terminplan Steuerberaterprüfung 2024

  • 01.01.2024 Eröffnung des Zulassungsverfahrens
  • 30.04.2024 Ende der Antragsfrist für das Zulassungsverfahren (Ausschlussfrist!)
  • 31.07.2024 Ende der Zahlungsfrist für die Prüfungsgebühr (Ausschlussfrist!)
  • 08.10.-10.10.2024 Schriftliche Prüfung
  • Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse voraussichtlich ab Mitte Januar 2025
  • Mündliche Prüfungen voraussichtlich Anfang Februar bis Ende März 2025

Steuerberaterprüfung: Lösungsvorschläge 2021/2022

Zur Unterstützung der Prüfungsteilnehmenden wurden erstmalig unverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung aus dem Prüfungszeitraum 2021/2022 zur Verfügung gestellt. Mehr Infos hier


Zulassungswege zum Steuerberater

Zwei Wege führen normalerweise zum Steuer­berater: Ein Hoch­schul­studium oder eine Berufs­ausbildung. Neben der einheitlichen Prüfung haben beide Wege gemeinsam, dass sie eine mehr­jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landes­finanz­behörden verwalteten Steuern voraus­setzen. Je nach Art der Vorbildung ist die praktische Tätigkeits­zeit unterschiedlich lang (2, 3, 4, 6 oder 8 Jahre).

Ein Schaubild zu den Zulassungswegen finden Sie anbei.

Gleichzeitig verweisen wir auf unser Merkblatt Steuerberaterprüfung.



Die Steuerberaterprüfung wird von den Berufsanwärtern aller gesetzlichen Zugangswege abgelegt. Sie wird einmal jährlich durchgeführt. Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der Zulassung.


Die Steuerberaterprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.


Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst drei Aufsichtsarbeiten. Thematisch beziehen sie sich überwiegend auf folgende Bereiche:

  • Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete
  • Ertragsteuerrecht
  • Buchführung und Bilanzwesen

Sie können sich daneben aber auch auf andere Prüfungsgebiete erstrecken.

Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einem kurzen Vortrag des Bewerbers (von etwa 10 Minuten Dauer) über einen Fachgegenstand der in § 37 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes genannten Prüfungsgebiete und aus sechs Prüfungsabschnitten. Diese werden jeweils von einem der sechs Mitglieder des Prüfungssauschusses geprüft. Dem Prüfungsausschuss gehören an: ein Vertreter der Wirtschaft, zwei Steuerberater und drei Beamte des höheren Dienstes der Finanzverwaltung, davon einer als Vorsitzender. Die Prüfungszeit sollte für jeden Prüfling insgesamt 90 Minuten nicht überschreiten.


Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind nach § 37 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes folgende:

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuerrecht und Grundsteuer
  • Verbrauchs- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Volkswirtschaft
  • Berufsrecht

Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung können frühestens ab Januar gestellt werden und müssen bis spätestens 30.04. des Prüfungsjahres eingehen. Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Vordrucke für die Zulassungsanträge können hier abgerufen oder bei der Steuerberaterkammer Hessen angefordert werden.

Die Anträge sind an die Steuerberaterkammer Hessen zu adressieren. Anträge sind auf dem Postweg oder elektronisch über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (https://stbk-antragsportal.de/) einzureichen. Auf dem elektronischen Portal finden Sie wichtige Hinweise und das entsprechende Formular. Beachten Sie vor allem das Folgende bei der elektronischen Antragstellung: Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind in notariell oder behördlich beglaubigter Form vorzulegen (und somit trotz elektronischen Antrags postalisch an die Steuerberaterkammer Hessen zu übersenden). Die Unterlagen sind außerdem in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) einzureichen.

Über den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung entscheidet die Steuerberaterkammer Hessen durch schriftlichen Bescheid. Die Zulassung gilt nur für die Teilnahme an der nächsten Prüfung. Für eine spätere Prüfung bedarf es einer erneuten Zulassung.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung hat der Bewerber eine Gebühr von 200 € zu zahlen. Der Bewerber wird gebeten, die Gebühr bei der Antragstellung unter Angabe des Prüfungsjahres und des Namens der Bewerberin / des Bewerbers auf folgendes Konto zu entrichten:

Kontoinhaber: Steuerberaterkammer Hessen
IBAN: DE33 5008 0000 0091 1288 06
BIC: DRESDEFFXXX
Kreditinstitut: Commerzbank Frankfurt
Verwendungszweck: 8042-StB-Z, Name, Vorname

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt und in der Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat als Deutschland oder in der Schweiz zur selbstständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt, können nach Maßgabe der §§ 37 a Abs. 2 bis 4, 37 b Abs. 3 StBerG und §§ 5 Abs. 2, 16 Abs. 3, 26 Abs. 4 DVStB eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die Steuerberaterprüfung.

Anträge auf Zulassung zur Eignungsprüfung sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer (§ 37 a StBerG) zu stellen. Der Antragsvordruck für die Eignungsprüfung kann hier abgerufen oder bei der Steuerberaterkammer Hessen angefordert werden.

Für die Bearbeitung des Antrages auf Zulassung zur Eignungsprüfung hat der Bewerber eine Gebühr von 200 € zu zahlen. Der Bewerber wird gebeten, die Gebühr bei der Antragstellung durch Überweisung auf das folgende Konto unter Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks zu entrichten:

Kontoinhaber: Steuerberaterkammer Hessen
IBAN: DE98 5008 0000 0091 1288 06
BIC: DRESDEFFXXX
Kreditinstitut: Commerzbank Frankfurt
Verwendungszweck: 8042-StB-E, Name, Vorname

Wegen der bei der Antragstellung vorzulegenden Unterlagen und der näheren Darstellung des Prüfungsablaufs der Eignungsprüfung wird insbesondere auf die §§ 37 a Abs. 2 bis 4, § 37 b StBerG und §§ 5 Abs. 2, 16 Abs. 3, 26 Abs. 5 DVStB verwiesen (vgl. Abschnitt VI. des Antragsvordruckes).

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Prüfungsaufgaben ehemaliger Steuerberaterprüfungen

Die Aufgaben der Steuerberaterprüfung wurden bis zum Jahr 2015 im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Seit 2016 werden die Aufgabentexte von der hierfür zuständigen Finanzverwaltung nicht mehr veröffentlicht oder herausgegeben.

  • Prüfungsaufgaben Examen 2010: BStBl. I 2011 Seite 215
  • Prüfungsaufgaben Examen 2011: BStBl. I 2012 Seite 185
  • Prüfungsaufgaben Examen 2012: BStBl. I 2013 Seite 299
  • Prüfungsaufgaben Examen 2013: BStBl. I 2014 Seite 570
  • Prüfungsaufgaben Examen 2014; BStBl. I 2015 Seite 187