Kammerbeitrag 2021:
Mitglieder, die im Beitragsjahr das 70. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Ermäßigung von 33 1/3 vom Hundert. Mitglieder, die im Beitragsjahr das 80. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Beitragszahlung befreit. Diese Beitragsermäßigung berücksichtigt die StBK Hessen "von Amts wegen". Ein Antrag ist hierfür also nicht erforderlich.
Ab dem Kammerbeitrag 2022:
Für Mitglieder, die im Beitragsjahr das 75. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der Beitrag zwei Drittel und für Mitglieder, die im Beitragsjahr das 80. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der Beitrag ein Drittel des Regelbeitrags. Diese Beitragsermäßigung berücksichtigt die StBK Hessen "von Amts wegen". Ein Antrag ist hierfür also nicht erforderlich.