AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER 2026

Wir starten in eine neue Runde: Ab sofort können sich Kanzleien für den Titel AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER 2026 bewerben. Die StBK Hessen zeichnet mit diesem Preis auch im kommenden Jahr Kanzleien aus, die zeigen, wie wichtig Mitarbeiterorientierung heute ist.

Die Auszeichnung wird in drei Kategorien vergeben:

  • bis 10 Mitarbeitende
  • 11–50 Mitarbeitende
  • über 50 Mitarbeitende

Neu: Kanzleien können sich auch für den Preis in der Sonderkategorie „Ausbildungskanzlei“ bewerben, wenn sie ihren Schwerpunkt auf die Förderung des Ausbildungs- oder einen Fortbildungsberufs gelegt haben und sich hier besonders engagieren (z.B. regelmäßige Arbeitsgruppen, Feedbackrunden, Kontakt zur Berufsschule, Innovation in der Ausbildung, z. B. Lernplattformen).

Teilnehmen können alle Mitglieder der StBK Hessen. Grundlage für die Entscheidung ist die eingereichte Selbstdarstellung sowie ein Auswahlgespräch.

Wir freuen uns, Ihnen bereits die Jury vorstellen zu dürfen:

  • Laura Marie Deisinger, duale Studentin
  • Benjamin Dreger, Steuerberater
  • Tanja Groß, Vizepräsidentin StBV Hessen
  • Helga Kircher, Vizepräsidentin StBK Hessen

Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2026. Bewerbungen bitte an info@stbk-hessen.de.
Im Übrigen verweisen wir auf unseren Bewerbungs-Guide.

Die Auszeichnung wird auf unserem nächsten Kammertag am 27. Oktober 2026 in Marburg verliehen. 


Mit dem Preis „AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER“ unterstützt die StBK Hessen ihre Mitglieder dabei, sich im Wettbewerb um Fachkräfte als attraktive Arbeitgeber zu positionieren. Ausgezeichnet werden Steuerberaterkanzleien in Hessen, die Mitarbeiterorientierung nicht nur betonen, sondern aktiv leben.

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der StBK Hessen. Eine Bewerbung kann direkt durch die Kanzlei erfolgen – oder auch durch Vorschlag der Mitarbeitenden. Es entstehen keine Kosten für die Teilnehmenden. Für die Bewerbung steht ein Guide zur Verfügung. Bewerbungsschluss für die Auszeichnung 2026 ist der 31.03.2026.

Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Bewertet werden die eingereichten Unterlagen sowie ein Auswahlgespräch. Die Auszeichnungen werden feierlich auf dem Kammertag der StBK Hessen verliehen. Zusätzlich werden die ausgezeichneten Kanzleien im Rahmen der Kammerversammlung mit ihren Maßnahmen als Best-Practice-Beispiele vorgestellt.

Die Preise werden in drei Kategorien vergeben:

  • bis 10 Mitarbeitende
  • 11–50 Mitarbeitende
  • über 50 Mitarbeitende

Neben der Auszeichnungswürdigkeit spielt auch die Reihenfolge des Bewerbungseingangs eine Rolle. Ein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung besteht nicht.

Besonders berücksichtigt werden Kanzleien, die über gesetzliche Vorgaben hinaus Maßnahmen in folgenden Bereichen umgesetzt haben:

  • Führungskultur
  • Kompetenzentwicklung & Qualifizierung
  • Gesundheitsförderung
  • Familienfreundlichkeit
  • Entlohnung & Anerkennung
  • Arbeitgebermarke

Die Jury entscheidet möglichst einstimmig, ein Mehrheitsbeschluss genügt jedoch. Sie ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind. Eingeladen wird mindestens eine Woche vorher per E-Mail.

Grundlage der Entscheidung sind die eingereichten Bewerbungsunterlagen (mit den Antworten der Fragen aus dem Bewerbungs-Guide), das Auswahlgespräch sowie folgende Überlegungen:

  • Es zählen alle Maßnahmen, die die Arbeitgeberattraktivität steigern und nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Im besten Fall umfasst das Engagement alle Handlungsfelder.
  • Die Maßnahmen können verschiedenster Natur sein und sollten sich nicht in einmaligen Aktionen (z.B. einmaliges Sommerfest) erschöpfen.
  • Die Leistungsfähigkeit und Größe der Kanzlei/Anzahl der Mitarbeitenden werden angemessen berücksichtigt.
  • Auch die Entwicklung der Kanzlei (Ausgangssituation und erreichte Ziele) fließt ein.
  • Weitere Zukunftspläne und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sind ebenso relevant.

AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER 2024

Für den Wettbewerb 2024 hatten sich insgesamt 9 Kanzleien beworben. Hierbei wurde deutlich, dass sich inzwischen viele Steuerberaterkanzleien intensiv mit dem Thema Arbeitgeberattraktivität befassen. So gehören ergonomische Arbeitsplätze, Gesundheitsförderung, Incentives, flexible Arbeitszeiten – auch aus dem Home Office – und die Partizipation der Mitarbeitenden als Führungsstil inzwischen oft zum Standard.

Von der unabhängigen Jury wurden 2024 drei Kanzleien in der Kategorie 10-50 Mitarbeitende als AUSGEZEICHNETE ARBEIGEBER ausgewählt: 

Die Jury hat insbesondere überzeugt, dass die Kanzlei bereits seit Jahren auch in die persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeitenden und die Teambildung investiert und das gesamte Team hierbei sehr aktiv eingebunden wird. Auch die Darstellung nach außen als attraktiver Arbeitgeber ist gelungen: unter anderem mit einer ansprechenden professionell gestalteten und kreativen Karriereseite. Die Kanzlei ist eine qualifizierte Ausbildungskanzlei und werteorientiert. Auch die anderen Handlungsfelder (Qualifizierung, Gesundheitsförderung, Familienfreundlichkeit und Entlohnung & Anerkennung) werden mit entsprechenden Maßnahmen mitarbeiterorientiert flankiert.

Link zur Website des Preisträgers

Die Kanzlei konnte die Jury insbesondere durch einen ganzheitlichen Ansatz zur Mitarbeiter- und Organisationsentwicklung überzeugen. Besonders hervorzuheben ist, dass die Kanzlei bei ihrer Arbeitgeberattraktivität erfolgreich auf eine Markenbildung als „familiärer Arbeitgeber“ setzt und hier einen ganz eigenen, individuellen Ansatz verfolgt. So gelingt – unterstützt durch einen professionellen Außenauftritt – ein Alleinstellungsmerkmal als Arbeitgeber. Sehr attraktive Räume unterstreichen das Wohlfühlambiente. Auch diese Kanzlei hat sich zur qualifizierten Ausbildungskanzlei weiterentwickelt und hat die weiteren Handlungsfelder (Führungskultur, Kompetenzentwicklung / Qualifizierung, Gesundheitsförderung, Familienfreundlichkeit, Entlohnung & Anerkennung) mit entsprechenden Maßnahmen mitarbeiterorientiert flankiert.

Link zur Website des Preisträgers

Diese Kanzlei hat die Jury mit einem Ansatz überzeugt, den man mit Fug und Recht als „new-work“ bezeichnen könnte. Die Kanzlei ist sehr zukunftsorientiert ausgerichtet und in vielerlei Hinsicht beispielgebend. So hat sie u.a. so gut wie alle Prozesse digitalisiert, sie verfügt über einen sehr professionellen Außenauftritt mit einem „niedrigschwelligem Bewerbungstool“. Die Kanzlei bildet zwar auch „klassisch dual“ aus, setzt aber vor allem auf Hochschulabsolventen, die früh als Werkstudenten eingebunden werden und dann Teil einer konsequenten Karriereentwicklung sind. Innovative Ideen, z.B. Teil eines Netzwerkes, das dem kollegialen Austausch mit anderen Kanzleien dient und ein internationales Austauschprogramm runden das Angebot ab. Die Kanzlei ist fast gänzlich hierarchiefrei aufgestellt. Stattdessen betreuen verschiedene Fachteams die Mandanten. Der Teamgedanke steht insgesamt klar im Vordergrund. Darüber hinaus kann sich die HCSM Steuerberatung GmbH über ausgezeichnete Mitarbeiterbewertungen auf dem Bewertungsportal kununu freuen. Die weiteren Handlungsfelder (Führungskultur, Kompetenzentwicklung / Qualifizierung, Gesundheitsförderung, Familienfreundlichkeit, Entlohnung & Anerkennung) sind ebenfalls mit entsprechenden Maßnahmen mitarbeiterorientiert umgesetzt. 

Link zur Website des Preisträgers

(In den beiden Kategorien 1-10 Mitarbeitende und über 50 Mitarbeitende wurde 2024 keine Auszeichnung vergeben.)