AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER 2024

Die Bewerbungsfrist für den AUSGEZEICHNETEN ARBEITGEBER 2024 ist abgelaufen.

Die Auszeichnung wird in den Kategorien bis 10 Mitarbeiter, 11-50 Mitarbeiter und über 50 Mitarbeiter vergeben. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der StBK Hessen. Die Preiswürdigkeit Ihrer Kanzlei wird von einer Jury auf Grundlage einer Selbstdarstellung und einem Auswahlgespräch bewertet.

Die StBK Hessen möchte ihre Mitglieder dabei unterstützen, sich auf dem Arbeitsmarkt im Ringen um Fachkräfte als attraktive Arbeitgeber zu präsentieren und zu behaupten. Mit der Urkunde „AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER“ werden Steuerberaterkanzleien in Hessen ausgezeichnet, die sich zu Mitarbeiterorientierung bekennen und danach handeln.
 

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der StBK Hessen. Die Kanzlei kann sich für eine Auszeichnung selbst vorschlagen oder auch von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorgeschlagen werden. Kosten entstehen für die Teilnehmer nicht. Für eine Bewerbung oder Empfehlung steht ein Leitfaden zur Verfügung. Bewerbungsfrist ist der 31.12.2023 für die Auszeichnung im Folgejahr (Kammertag 2024).
 

Die Auszeichnungswürdigkeit einer Kanzlei wird von einer Jury auf Grundlage der dargestellten Maßnahmen und eines Auswahlgespräches bewertet. Die Auszeichnung wird von der Steuerberaterkammer Hessen auf dem Kammertag der StBK Hessen feierlich verliehen. Die von den ausgezeichneten Kanzleien getroffenen Maßnahmen werden im Rahmen der Kammerversammlung als „best-practice“-Beispiele präsentiert. Auszeichnungen werden in den Kategorien bis 10 Mitarbeiter, 11-50 Mitarbeiter, über 50 Mitarbeiter vergeben. Pro Kategorie und Jahr ist die Auszeichnung auf zwei Preisträger pro Kategorie begrenzt. Ausschlaggebend ist neben der Auszeichnungswürdigkeit die Reihenfolge des Bewerbungseingangs. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung der Auszeichnung besteht nicht.

Eine Auszeichnungswürdigkeit ist ggf. gegeben, wenn über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern umgesetzt wurden:

  • Führungskultur
  • Kompetenzentwicklung / Qualifizierung
  • Gesundheitsförderung
  • Familienfreundlichkeit
  • Entlohnung & Anerkennung
  • Arbeitgebermarke

Die Jury strebt Einstimmigkeit bei ihrer Entscheidung über die Auszeichnungswürdigkeit einer Steuerberaterkanzlei an, ein Mehrheitsbeschluss reicht für die Entscheidung jedoch aus. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Jurymitglieder anwesend sind. Die Einladung der Jury erfolgt durch die StBK Hessen mindestens eine Woche vor der Sitzung per E-Mail. Ob eine Kanzlei auszeichnungswürdig ist, wird anhand des eingereichten Fragebogens, des Auswahlgespräches und insbesondere folgender Kriterien bewertet:

  • Betrachtet werden alle Maßnahmen einer Kanzlei, die die Mitarbeiterorientierung / Arbeitgeberattraktivität verbessern und die nicht ohnehin gesetzlich vorgegeben sind. Idealerweise wurden Maßnahmen in allen Handlungsfeldern getroffen.
  • Die betrachteten Maßnahmen können verschiedenster Natur sein. Sie sollten sich nicht in einer einmaligen Aktion (z.B. einmaliges Sommerfest für Mitarbeiter und deren Familien) erschöpfen, sondern nachhaltig ausgerichtet sein.   
  • Die Leistungsfähigkeit der Kanzlei / Anzahl der Mitarbeiter fließt in die Bewertung der ergriffenen Maßnahmen in angemessenem Maße mit ein.
  • Betrachtet wird die Entwicklung der Kanzlei (von „wo“ gestartet und „was“ erreicht)
  • Auch die weiteren Ziele und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der ergriffenen Maßnahmen sind als Anhaltspunkte heranzuziehen.

AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER 2022

Für die Auszeichnung 2022 hatten sich insgesamt 12 Steuerbüros beworben. Eines wurde wieder deutlich: Alle Bewerber bieten ihren Mitarbeitern moderne Arbeitsplätze und agieren mitarbeiterorientiert. Viele Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, monatliche Incentives und gesundheitsförderliche und teamstärkende Maßnahmen können bereits als Standard in der Steuerberaterbranche betrachtet werden. Im Vergleich zu anderen Arbeitgebern brauchen sich Steuerberater nicht zu verstecken. Für die Jury AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER galt es, solche Kanzleien zu identifizieren, die sich besonders abheben. Zwei Kanzleien konnten die Jury überzeugen:

Preisträgerin der Kategorie bis 10 Mitarbeitende
In dieser Kategorie wurde die Kanzlei Nadine Herrmann aus Seligenstadt als ATTRAKTIVER ARBEITGEBER ausgezeichnet. Das Steuerbüro mit drei Mitarbeitenden, davon eine in Teilzeit konnte unter anderem mit einer konsequenten Digitalisierung und einer entsprechenden Außendarstellung punkten. Ein „New Work“-Konzept war bereits vor der Pandemie umgesetzt und angesprochen wird die entsprechend passende Mandantschaft, z.B. Start-Ups. Mitarbeiterangebote, wie kostenlose Mittagessen oder kleine Aufmerksamkeiten, wie persönlich und individuell zugeschnitten bepackte Adventskalender sind Hinweis für eine hohe Mitarbeiterorientierung.

Die Karriereseite auf der Homepage der Kanzlei ist kreativ gestaltet und stellt das Team in den Mittelpunkt. Besonders ins Auge fällt die klare Positionierung zur Nachhaltigkeit, zur Diversität in der Mitarbeiterschaft und zu sozialem Engagement. Schlüsselfaktoren, durch die gerade bei jungen Bewerbern gepunktet werden kann.

Darüber hinaus bildet die Kanzlei aus und die Kanzleiinhaberin engagiert sich auch selbst ehrenamtlich als Ausbildungsberaterin für die StBK Hessen.

Preisträgerin der Kategorie ab 50 Mitarbeitende
Die zweite Preisträgerin, die Baumann & Baumann Partnerschaftsgesellschaft (PartmbB). gehört zur Kategorie ab 50 Mitarbeitende. Sie hat drei Standorte in Ober-Ramstadt, Michelstadt und Darnstadt mit 78 Mitarbeitenden, davon 28 in Teilzeit und 8 Auszubildenden.

Die kreative Bewerbung durch die Mitarbeitenden selbst - mit vielen Fotos aus dem Kanzleialltag - hat die Jury unter anderem deshalb überzeugt, weil eine starke Teamorientierung deutlich wurde. Die Teambildung wird durch entsprechend gestaltete Pausenräume, ergonomische Arbeitsplätze, vielen gemeinsamen Aktivitäten, durch Ausflüge und Feiern und einem regelmäßigen Ideenwettbewerb aktiv unterstützt. Alle neuen Mitarbeitende und Auszubildende erhalten ab dem 1. Arbeitstag Visitenkarten. Ein kleines Detail, das aber viel Wertschätzung verdeutlicht.  Die Familienorientierung wird nicht nur durch freie Standortwahl, individuelle Arbeitszeitgestaltung und mobiles Arbeiten und Kindergartenzuschuss deutlich, sondern die jährliche Weihnachtsfeier bezieht auch die Partner der Mitarbeitenden und auch ausgeschiedene Mitarbeitende mit ein. Der Arbeitgeber bekennt sich darüber hinaus zur Unterstützung der Mitarbeitenden in schwierigen Lebenslagen.

Die Ausbildung wird unterstützt durch Ausbildungspaten und zusätzlichen Seminare und Prüfungsvorbereitungen. Der Preisträger setzt in seiner Außendarstellung klare Akzente bei dem Thema Diversität durch die Integration von schwerbehinderten Mitarbeitern und solchen mit Migrationshintergrund und bei dem Thema Nachhaltigkeit durch Angebote wie Dienstfahrräder, E-Zapfsäulen, Nutzung von Grauwasser. Die Kanzlei punktet weiterhin durch soziales Engagement und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsförderlichen Angeboten, wie z.B. Sport.

(In der Kategorie 10-50 Mitarbeitende wurde 2022 keine Auszeichnung vergeben.)