Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in

Die Prüfung zum Steuerfachwirt kann für Sie ein großer Schritt in eine krisensichere und erfolgversprechende Zukunft sein. Steuerfachwirte sind unverzichtbare und hochqualifizierte Mitarbeiter in jeder Kanzlei. Die Prüfung zum/r Steuerfachwirt/in ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Steuerberater.

 


Prüfung

Nutzen Sie unser Antragsportal ganz oben rechts auf dieser Seite.

Folgende weitere Prüfungstermine sind festgelegt:

  • 11.12./12.12./13.12.2024
  • 10.12./11.12./12.12.2025

Anmeldeschluss ist jeweils der 31.08.

  • erfolgreich bestandene Prüfung als Steuerfachangestellte/r  / erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Schwerpunkt BWL) und Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt
  • erfolgreich bestandene Prüfung in einer dem/der Steuerfachangestellten gleichwertigen Ausbildung und Nachweis einer fünfjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mind. 3 Jahre bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt
  • ohne gleichwertige Ausbildung: Nachweis einer achtjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mind. 5 Jahre bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt
  • Vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammer Hessen werden i.d.R. nur Prüfungsbewerber zugelassen, die ihren Beschäftigungsort in Hessen haben.
  • Eine Bestätigung über die Zulassung zur Prüfung und den Geldeingang erhalten Sie schriftlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierzu keine telefonischen Auskünfte erteilen können.
  • Die Einladungen zur schriftlichen Prüfung werden ca. 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung versandt.

Als Prüfungstermin für die schriftliche Prüfung 2024 wird bekannt gegeben:

Mittwoch, 11.12.2024
Donnerstag, 12.12.2024
Freitag, 13.12.2024

 

Anmeldefrist: 31.08.2024

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern.

  • Die mündliche Prüfung findet im März 2025 statt. Der Termin wird Ihnen mit der Einladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierzu keine telefonischen Auskünfte erteilen können.
  • Die Zeugnisse werden nach Abschluss der gesamten Prüfung per Post zugeschickt.