Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in

Die Prüfung zum Steuerfachwirt kann für Sie ein großer Schritt in eine krisensichere und erfolgversprechende Zukunft sein. Steuerfachwirte sind unverzichtbare und hochqualifizierte Mitarbeiter in jeder Kanzlei. Die Prüfung zum/r Steuerfachwirt/in ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Steuerberater.

 


Prüfung

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Folgende weitere Prüfungstermine sind festgelegt:

  • 10.12./11.12./12.12.2025

Anmeldeschluss ist jeweils der 31.08.

  • erfolgreich bestandene Prüfung als Steuerfachangestellte/r  / erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Schwerpunkt BWL) und Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt
  • erfolgreich bestandene Prüfung in einer dem/der Steuerfachangestellten gleichwertigen Ausbildung und Nachweis einer fünfjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mind. 3 Jahre bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt
  • ohne gleichwertige Ausbildung: Nachweis einer achtjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mind. 5 Jahre bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt
  • Vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammer Hessen werden i.d.R. nur Prüfungsbewerber zugelassen, die ihren Beschäftigungsort in Hessen haben.
  • Eine Bestätigung über die Zulassung zur Prüfung und den Geldeingang erhalten Sie schriftlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierzu keine telefonischen Auskünfte erteilen können.
  • Die Einladungen zur schriftlichen Prüfung werden ca. 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung versandt.