Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft

Der thematische Schwerpunkt der Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft" (FALF) liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich wird es beispielsweise gehören:

  • Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln und zu bewerten,
  • Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorzubereiten sowie
  • den Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

Die Fortbildung richtet sich konkret an Steuerfachangestellte und Auszubildende im Tätigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Buchstellen.

Die StBK Hessen führt diese Prüfung nicht selbst durch. Gemäß der mit der StBK Rheinland-Pfalz getroffenen Zuständigkeitsvereinbarung können auch Prüfungsbewerber aus Hessen ihre Prüfung vor der StBK Rheinland-Pfalz ablegen.

Tipp: Nutzen Sie das Antragsportal ganz oben rechts auf dieser Seite.

 

Besonders in ländlichen Regionen in Deutschland mit ausgeprägter Land- und Forstwirtschaft, aber auch Gartenbau, Weinanbau und anderen landwirtschaftlichen Nutzungen sind Steuerberater oft erste Ansprechpartner in land- und forstwirtschaftlichen Steuerangelegenheiten. Denn hier gibt es für die Mandanten einige Besonderheiten zu beachten, die für andere Unternehmen nicht gelten. Um hier umfassend beraten zu können, qualifizieren sich die Steuerberater mit der Fortbildung zur „Landwirtschaftlichen Buchstelle“.

Der Berufsstand ist dabei aber auch auf speziell fortgebildete Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten, Jahresabschlüsse nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss) erstellen, Kenntnisse in der landwirtschaftlichen Betriebslehre haben und sich mit wein- bzw. gartenbaulichen sowie anderen landwirtschaftlichen Nutzungen auskennen. Der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft bietet Mitarbeitern von Steuerkanzleien zudem eine attraktive Aufstiegschance.

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft liegt neben dem Steuerwesen u. a. in der Erstellung von Jahresabschlüssen nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und in der landwirtschaftlichen Betriebslehre.

Die Prüfung umfasst demnach folgende Themengebiete:

  1. Steuerrecht,
  2. Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss),
  3. Landwirtschaftliche Betriebslehre,
  4. Berufsspezifische Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle im Hinblick auf
    a) Landwirtschaft,
    b) Forstwirtschaft,
    c) Weinbau,
    d) Gartenbau und
    e) sonstige landwirtschaftliche Nutzungen,
  5. Mandantenbetreuung und Mandatsorganisation.

Steuerfachangestellte, die nach ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater beschäftigt waren oder nach ihrer Ausbildung bei einem Steuerberater mit der Berechtigung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ mindestens sechs Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens tätig waren.

  • Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit agrar- oder betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, die mindestens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater gearbeitet haben
     
  • Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Bank- oder Industriekaufmann), die mindestens 18 Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater tätig waren
     
  • Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater beschäftigt waren

Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu entnehmen.

Verschiedene Kursanbieter werden Fortbildungslehrgänge zum neuen Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft anbieten: Dies sind der Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) und auch die Akademie für Steuer und Organisation (ASOB GmbH) der Bauernverbände. 

  • 20. März 2024
  • 26. März 2025