Neue Fortbildungsprüfung seit 2022

Der/Die Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz FAIT, ist eine neue Fortbildung, die von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Der erste Prüfungsdurchgang erfolgte im Frühjahr 2022. Die StBK Hessen führt diese Prüfung nicht selbst durch. Gemäß der mit der StBK Nürnberg getroffenen Zuständigkeitsvereinbarung können auch Prüfungsbewerber aus Hessen ihre Prüfung vor der StBK Nürnberg ablegen.

In der Dreiecksbeziehung zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung sollen FAIT-Mitarbeiter/innen über den notwendigen Überblick verfügen, um Arbeitsabläufe in der Kanzleiorganisation sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem/der Kanzleiinhaber/in zu überwachen und zu steuern. Gesamtziel der FAIT-Prüfung ist es, digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse zu analysieren, zu standardisieren und zu automatisieren sowie die Kanzleiführung bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie zu unterstützen.

In fachlicher Hinsicht sollen mit der FAIT-Prüfung

  • Kenntnisse insbesondere in der Automatisierung vermittelt,
  • die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ angewendet

und

  • Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen) beurteilt und ggf. (weiter-)entwickelt

werden. Die wesentliche Grundlage stellt dafür das Abgaben- und Verfahrensrecht dar. Die Vermittlung und Vertiefung entsprechender Kenntnisse haben daher einen besonderen Stellenwert.

Im Gegensatz dazu soll der/die Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse – allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen – in keiner Weise dazu befähigt oder gar ermächtigt werden, bei den Mandanten/Mandantinnen Hard- und Software selber einzurichten oder zu programmieren. Vielmehr sollen eher organisatorische Hinweise und Empfehlungen z. B. an IT-Dienstleister gegeben bzw. die IT-Dienstleister der Mandanten/Mandantinnen und der Kanzlei koordiniert werden.

  1. Digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse in der Steuerberatungskanzlei und im Mandantenunternehmen analysieren, standardisieren und automatisieren,
  2. Kanzleiführung und -organisation bei der Weiterentwicklung und Umsetzung einer Digital-strategie unterstützen,
  3. Kanzleimitarbeiter*innen bei der Umsetzung digitaler Arbeitsprozesse begleiten, um sichere und effiziente Arbeitsabläufe in der gesamten Kanzlei zu gewährleisten,
  4. medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Mandant*innen und Dritten organisieren,
  5. Mandant*innen bei der Nutzung vor- und nachgelagerter Systeme sowie bei der Verwendung von Anwendungssoftware und Schnittstellen unterstützen,
  6. Datenschutzvorschriften anwenden und Datensicherheit bei digitalen Arbeitsprozessen sowie berufsrechtliche Vorschriften beachten.

Die Zulassungsvoraussetzungen entsprechen schematisch den anderen Fortbildungen und unterscheiden sich nur in Detailfragen.

Zur FAIT-Prüfung kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • bei erfolgreich abgelegter Steuerfachangestellten-Prüfung: 1 Jahr praktische Tätigkeit,
  • bei abgeschlossenem 3-jährigen Hochschulstudium: 1 Jahr praktische Tätigkeit,
  • bei abgeschlossener gleichwertiger Berufsausbildung: 2 Jahre praktische Tätigkeit,
  • ohne entsprechende Berufsausbildung: 3 Jahre praktische Tätigkeit

oder

  • Zulassung in besonderen Ausnahmefällen.

Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind der Prüfungsordnung der StBK Nürnberg zu entnehmen.

In der schriftlichen und der mündlichen Prüfung werden die fünf Prüfungsgebiete

  • Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse,
  • Automatisierung,
  • digitale Arbeitsabläufe in der Kanzlei,
  • digitale Arbeitsabläufe im Mandatsverhältnis sowie
  • Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten

in unterschiedlicher Weise abgefragt. Die schriftliche Prüfung dauert 180 Minuten und die mündliche 45 Minuten.

Gegenüber den anderen Fachassistenten-Prüfungen ist bei der FAIT-Prüfung im mündlichen Teil eine Präsentation zu halten, an die sich ein Fachgespräch anschließt. Durch die Präsentation sollen die Prüfungsteilnehmer/innen nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Das Thema für die Präsentation können die Prüfungsteilnehmer/innen selbst bestimmen. Sie haben das von ihnen gewählte Thema mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung und einer inhaltlichen Gliederung vor Beginn der schriftlichen Prüfung einzureichen. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.

Hintergrund der Präsentation als Prüfungsleistung ist insbesondere, dass die Prüfungsteilnehmer/innen für die erfolgreiche Arbeit in der Kanzlei über eine hohe Kommunikationsfähigkeit verfügen müssen – gerade wenn es gilt, Prozesse zwischen Kanzlei, Mandant/innen und Dritten abzustimmen. Im Rahmen der Präsentation (und des sich anschließenden Fachgesprächs) können die Prüfungsteilnehmer/innen in aussagekräftiger Weise Praxissituationen darstellen und ihre Fähigkeiten zeigen.

Das nachfolgende Schema verdeutlicht den Prüfungsablauf:


Wann und wo erfolgt die Prüfung?

Die FAIT-Prüfung erfolgt in einem bundesweit einheitlichen Klausurenverbund, innerhalb dessen sich verschiedene Steuerberaterkammern zu regionalen Prüfungsverbünden zusammengeschlossen haben. 

Die StBK Hessen führt diese Prüfung nicht selbst durch. Gemäß der mit der StBK Nürnberg getroffenen Zuständigkeitsvereinbarung können auch Prüfungsbewerber aus Hessen ihre Prüfung vor der StBK Nürnberg ablegen. Weitere Infos finden Sie hier.

Tipp: Nutzen Sie das Antragsportal ganz oben rechts auf dieser Seite.

Nächste Prüfungstermine:
20.03.2024
26.03.2025

Die Steuerberaterkammern und auch die Bundessteuerberaterkammer stehen in Kontakt mit zahlreichen Anbietern/Anbieterinnen von Vorbereitungslehrgängen. Die für die FAIT-Prüfung federführend zuständige Steuerberaterkammer Berlin hat ein Skript für Lehrgangsanbieter/innen erarbeitet, das bei der Einrichtung von Lehrgangsangeboten mit Erläuterungen und Musterfragen unterstützen soll. Es gibt auch eine Musterklausur mit Lösungshinweisen. Diese Vorlage soll es Lehrgangsanbietern ermöglichen, ca. ab September 2021 Vorbereitungskurse einzurichten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine praxisnahe Ergänzung zu den Vorbereitungskursen bietet die Datev mit ihren Praxisseminaren für den FAIT an.