Newsletter 4|26.04.2024

Mit den „Praktikumswochen Hessen 2024“ bietet das Land Hessen erstmals Jugendlichen die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit viele verschiedene Berufe kennenzulernen. Das Konzept ist simpel: Während der Sommerferien sowie drei Wochen davor (mit Unterrichtsbefreiung) können Schüler/innen im Zeitraum 24.05.-23.08. jeden Tag in ein anderes regionales Unternehmen hineinschnuppern. Wie viele Praktikumstage man machen möchte und in welchen Bereichen die eigenen Interessen liegen, können die Jugendlichen selbst entscheiden. Dies ist eine exzellente Möglichkeit, um junge Menschen auf den spannenden Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/r" aufmerksam zu machen. Die Vermittlungsplattform vermittelt und plant die Tagespraktika automatisch für Sie. Das bedeutet wenig Organisationsaufwand für die Kanzleien. Bei der Praktikumswoche werden Ihnen nur Talente vorgeschlagen, die sich für Ihren Bereich interessieren. Mehr Infos zu den Praktikumstagen mit Registrierungsmöglichkeit finden Sie hier.

Das aktuelle Praktikumspaket der StBK Hessen können Sie auf unserer Website abrufen. 

Steuerberater sind Verpflichtete im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) und als solche gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GwG seit 1. Januar 2024 verpflichtet, sich bei dem von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) betriebenen elektronischen Meldeportal goAML zu registrieren. Geldwäscherechtlich relevante Verdachtsfälle sind der FIU ausschließlich über dieses Portal zu melden.

Der Gesetzgeber verfolgt einen personellen Ansatz, sodass die Registrierungspflicht an die Verpflichteteneigenschaft anknüpft und für jeden Steuerberater als natürliche Person gilt und zwar unabhängig von dem Umfang der beruflichen Tätigkeit und der Ausübungsform (selbstständig, angestellt oder als Syndikus). Die Pflicht zur Registrierung besteht zudem unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.

Die Zahl der Registrierungen im sog. Nichtfinanzsektor ist noch sehr gering – so sind aktuell noch nicht einmal 10 % der bestellten Steuerberater bei goAML registriert.  

Sollten Sie Ihrer Verpflichtung noch nicht nachgekommen sein, bitten wir Sie um umgehende Registrierung bei goAML (https://goaml.fiu.bund.de/Home) um späteren bußgeldrechtlichen und ggf. aufsichtsrechtlichen Maßnahmen vorzubeugen. (Nach derzeitigem Stand tritt ab 1.1.2025 ein Bußgeldtatbestand hinsichtlich der Nichtregistrierung in Kraft.)

Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie zudem Zugang zu vielen hilfreichen Informationen und Typologiepapieren der FIU, die Sie bei dem Erkennen geldwäscherechtlich relevanter Sachverhalte unterstützen.

Am 13. und 14. Mai lädt die Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK) zum 62. DEUT­SCHEN STEUER­BERATER­KONGRESS nach Berlin ein. Am ersten Kongresstag hält Bundes­finanzminister Christian Lindner eine Keynote zu den aktuellen steuer­politischen Vorhaben der Bundes­regierung. Außer­dem schildert Dr. Florence Gaub, Zukunfts­forscherin und Forschungs­direktorin der NATO-Militär­akademie, Strategien zur zukünftigen Ge­staltung und Aus­richtung von Gesell­schaft und Politik in Deut­schland.

Der DEUT­SCHE STEUER­BERATER­KONGRESS bietet ein um­fang­reiches Fach­programm zu zukunfts­relevanten Themen wie „Digitalisier­ung, KI & Co.“ oder „Strategien für eine starke Mit­arbeiter- und Azubi-Zukunft“. Überdies erwartet die Teil­nehmer*innen eine Fülle von praxis­relevanten Vorträgen zu Fragen wie: Was gibt es Neues bei der Ertrag- und Umsatz­steuer? Was tut sich bei der Steuer­bilanz?

Für junge Berufs­angehörige bietet die BStBK wieder einen „Treff­punkt junge Steuer­berater“ an. In der Podiums­diskussion zum Thema „New Work als Lösung für StB-Kanzleien?“ geben Expert*innen einen Vorge­schmack auf den Kanzlei­alltag von morgen. Eine umfang­reiche Fachaus­stellung sowie ein Begrüßungs- und ein „Feier-Abend“ runden den Kongress ab.

Das Programm des 62. DEUT­SCHEN STEUER­BERATER­KONGRESSES sowie Hinweise zur An­meldung sind hier abrufbar.

Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) lädt auch in diesem Jahr wieder Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zum Jurywettbewerb ein:

Mit dem DWS-Wissenschaftspreis werden hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten, vornehmlich Dissertationen, aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaften geehrt. Die Publikation muss wissenschaftlichen Kriterien genügen und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Beteiligen können sich Absolventen und Absolventinnen juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten.

Bewerbungsschluss ist am 31. Juli 2024.

Der Wissenschaftspreis ist mit 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich wird die Möglichkeit gegeben, die prämierte Arbeit kostenfrei online auf der Homepage des DWS-Instituts zu veröffentlichen. Es wird erwartet, dass der/die Preisträger/in seine/ihre Arbeit am 2. Dezember 2024 in Berlin vorstellt und mit einer Zusammenfassung in einem kurzen Videoclip auf der Homepage des DWS-Instituts präsentiert. Die Verleihung des Wissenschaftspreises 2024 findet im Rahmen des DWS-Symposiums am 2. Dezember 2024 statt.

Weitere Informationen finden Sie hier.