Newsletter 4|24.07.2023

Das aktualisierte Praktikanten-Paket bietet Steuerberatern/Steuerberaterinnen organisatorische Hilfestellungen und vielfältige Aufgaben für Praktikanten/Praktikantinnen, ohne dass diese Zugriff auf vertrauliche Mandantendaten haben müssen. Es beinhaltet speziell entwickelte Arbeitshefte für Einkommensteuer und Rechnungswesen sowie einen realitätsnahen Musterfall, der als Beispiel für die Steuerberatung dient.

Mit dem Praktikanten-Paket möchten wir einen bedeutenden Impuls für die Nachwuchsförderung in der Steuerberatung setzen und eine praxisnahe Ausbildung ermöglichen. Steuerberater/innen können dadurch ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und maßgeblich dazu beitragen, die Praktikanten/Praktikantinnen von heute zu den Fachkräften von morgen auszubilden.

Das aktualisierte Praktikanten-Paket steht hier zum Download zur Verfügung.

Sie haben Ihre Ausbildung mit sehr guten Noten abgeschlossen? Dann haben Sie die Chance auf ein Weiterbildungsstipendium!

Ziel des Stipendiums ist es, junge Berufsabsolventinnen und Berufsabsolventen, die besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf erbracht haben, bei ihrer Weiterbildung zu unterstützen.

Alle wichtigen Informationen, Dokumente und Downloads finden Interessierte auf unserer neuen Unterseite

Die Social Media Kampagne des Steuerberaterverbandes Hessen für den Berufsnachwuchs ist gestartet!

Seit dem 21.06.2023  ist der Steuerberaterverband Hessen mit der Kampagne für den Berufsnachwuchs online. Ziel ist es, junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren in ihrer Sprache und auf ihren Medien für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter zu begeistern.

Mit einem Auftakt-Video auf TikTok macht Influencer Tim Francis auf den Ausbildungsberuf und auf die Landingpage des Steuerberaterverbandes Hessen aufmerksam: 

Hier gehts zum Video.

Auf der eigens hierfür gestalteten Landingpage des Steuerberaterverbandes Hessen zum Ausbildungsberuf berichten Steuerfachangestellte aus verschiedenen Kanzleien von ihrem Werdegang und es gibt viele Informationen zum Beruf - ganz in der Sprache der Zielgruppe: 

Hier gehts zur Landingpage.

Mitglieder des Steuerberaterverbandes Hessen können die Seite zur Information über den Beruf gerne auch mit ihrer eigenen Website oder Karriereseite verlinken.

Nach Ziffer 5.2 der jeweiligen FAQ für die Corona-Wirtschaftshilfen sind auch mehrere Unternehmen, die derselben natürlichen Person oder einer gemeinsam handelnden Gruppe natürlicher Personen gehören, verbundene Unternehmen, sofern sie ganz oder teilweise in demselben Markt oder in sachlich benachbarten Märkten tätig sind.

Weitere Informationen zu dem Thema können nach Login und Neuladen auf unserer Startseite abgerufen werden.

Auch wenn erst mit der Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens aber zum 1. Januar 2024, für Steuerberater eine Registrierungspflicht bei dem Meldeportal für Verdachtsmeldungen „goAML“ besteht, ist es bereits jetzt sinnvoll, sich zu registrieren. Die Registrierung ist unkompliziert und schnell möglich und die Freischaltung durch die FIU erfolgt nach Prüfung der Angaben regelmäßig kurzfristig.

Eine freiwillige Registrierung bietet den Vorteil, dass bei Bedarf die Meldung eines Geldwäscheverdachtsfalls wie gem. § 43 Abs. 1 S. 1 GwG gefordert, „unverzüglich“ erfolgen kann und nicht erst die Freischaltung abgewartet werden muss.

Zudem stehen registrierten Verpflichteten umfangreiche fachliche Informationen zu Typologien und Methoden der Geldwäsche zur Verfügung, die nicht nur beim Erkennen melderelevanter Sachverhalte unterstützen, sondern z.B. auch Anhaltspunkte für die Einordnung von Risiken i.R.d. kanzleiinternen Risikoanalyse bieten.

Neben den persönlichen Vorteilen ist eine hohe Registrierungsquote bei Steuerberatern zudem ein wichtiges Signal nach außen, dass sich der Berufsstand seiner Verantwortung im Bereich der Geldwäschebekämpfung bewusst ist und diese Rolle proaktiv annimmt.

für
a) die Praxisübertragung
b) die Haftungsprävention in der Steuerberatungskanzlei
c) die Tätigkeit des Steuerberaters als Vormund, Pfleger oder Betreuer

Folgende vom Ausschuss 10 „Steuerberatungsrecht (national und international)“ und Ausschuss 31 „Vereinbare Tätigkeiten“ überarbeiteten Hinweise der Bundessteuerberaterkammer, die vom Präsidium in der 298. Präsidialsitzung am 4. bzw. 5. Juli 2023 beschlossen wurden, erhalten Sie zur Kenntnis:

  1. 5.2.3.3 Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Praxisübertragung 
    Anlage Musterbrief mit Einverständnis
  2. 5.6. Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Haftungsprävention in der Steuerberatungskanzlei
  3. 5.1.17 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Vormund, Pfleger oder Betreuer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf für ein „Wachstumschancengesetz“ vorgelegt. Hierin wurden viele Forderungen der berufsständischen Organisationen aufgenommen, dennoch ergibt sich ein gemischtes Bild: Einerseits hat der Entwurf grundsätzlich das Potential, die Wirtschaft wirksam zu entlasten. Andererseits sind die geplanten zusätzlichen Mitteilungspflichten eine nicht nachvollziehbare Belastung für Unternehmen und ihre Berater.

So soll u.a. der steuerliche Verlustabzug ausgebaut werden. Die zeitliche Streckung des Verlustrücktrages auf bis zu drei Jahre und die dauerhafte Ausweitung auf 10 bzw. 20 Millionen Euro gelten als ein wichtiges Signal an die Unternehmen. Gleiches gilt für die temporäre Ermöglichung eines uneingeschränkten Verlustvortrages für die Jahre 2024 bis 2027. Auch die geplante Anpassung der Thesaurierungsbegünstigung und des Optionsmodells für Personengesellschaften sind positiv zu bewerten. Mit den aktuellen Plänen sind Personengesellschaften zukünftig besser gestellt.

Zudem plant das BMF, die steuerliche Forschungszulage auszuweiten und eine Investitionsprämie in einem eigens dafür geschaffenen Gesetz für die Jahre 2024 bis 2027 einzuführen. Investieren Unternehmen in den nächsten Jahren in klimafreundliche Technologien, können sie unter bestimmten Voraussetzungen 15 % der Investitionssumme vom Staat zurückerhalten. Zu bemängeln ist aber, dass diese Prämie nun nicht mehr für Investitionen in die Digitalisierung gilt. Der Koalitionsvertrag sah eine Förderung von Klimaschutz und Digitalisierung vor.

Mit der bundesweiten Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich will das BMF die Grundlage für ein transaktionsbezogenes Meldesystem schaffen. So soll der E-Rechnungsprozess widerstandsfähiger gegen Betrug und effizienter werden.

Die geplanten zusätzlichen Mitteilungspflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen sind hingegen sehr kritisch zu sehen. Statt immer mehr Berichtspflichten sollte sich auf eine gute und zielgerichtete Gesetzgebung fokussiert werden. Laut Bundessteuerberaterkammer sollte die Politik mit höchster Priorität bürokratischen Ballast abwerfen und alles tun, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen voranzubringen.

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung ist am 15. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2023, Nr. 185) veröffentlicht worden. Die Änderungen treten zum 1. März 2024 in Kraft. Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung legt bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen fest, unter denen die Bezeichnung „zertifizierter“ Mediator geführt werden darf. Das BMJ hat über folgende punktuelle Änderungen in der Ausbildung von zertifizierten Mediatoren informiert:

  • Die bislang dem theoretischen Ausbildungslehrgang nachgelagerten vier Praxisfälle sowie vier Supervisionen sollen zeitlich vorgezogen und in die Ausbildung integriert werden.
  • Die Ausbildungsinstitute sollen die Teilnahme an einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung bescheinigen. Die Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass sich eine Mediatorin bzw. ein Mediator als „zertifiziert“ bezeichnen darf. Die Berechtigung, sich als „zertifiziert“ zu bezeichnen, soll entfallen, wenn die nach der Verordnung vorgeschriebenen Fortbildungen nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden.
  • Überdies soll in der Verordnung ausdrücklich geregelt werden, welcher Teil des Ausbildungslehrgangs ausschließlich in physischer Präsenz und welcher auch in Online-Formaten durchgeführt werden darf. Ferner sollen als weitere Lerninhalte die Digitalkompetenz und die Kompetenz zur Durchführung von Online-Mediationen vorgeschrieben werden. Schließlich soll den Ausbildungsteilnehmenden die Wahlfreiheit zwischen Einzel- und Gruppensupervisionen eröffnet werden.

Der Ausschuss 31 „Vereinbare Tätigkeiten“ der BStBK wird die Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Mediator auf seiner nächsten (noch nicht terminierten) Sitzung aktualisieren.

Internationales Steuerrecht - Spezialseminar am 21.09.2023, 09:00-17:00 Uhr in Frankfurt
Remote Work und Auslandsendungen: Lohnsteuer, Betriebstätten und Sozialversicherung

Schwerpunkte

  • In welchen Ländern entstehen steuerliche Verpflichtungen und wie wird Doppelbesteuerung vermieden?
  • Was ist bei beschränkt Steuerpflichtigen zu beachten?
  • Was ändert sich durch den neuen Auslandstätigkeitserlass?
  • Welche Besonderheiten gelten bei grenzüberschreitend tätigen Geschäftsführern?
  • In welchen Fällen droht ein Betriebsstättenrisiko?
  • In welchem Staat ist der Arbeitgeber verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und welche Dokumentationsverpflichtungen bestehen?
  • Welche Auswirkungen hat der Wechsel aus dem deutschen in ein ausländisches Sozialversicherungssystem für den Mitarbeitenden und die Familienangehörigen in Bezug auf die Daseinsvorsorge?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben aus den über- und zwischenstaatlichen Regelungen im Bereich der sozialen Sicherheit (VO (EG) 883/2004 oder bilateralen Abkommen über Soziale Sicherheit?

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier.

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Internationales Steuerrecht - Aufbauseminar am 05./06.10.2023 in Frankfurt
Update 2023: Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht - Rechtsänderungen, Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen

Schwerpunkte

  • Der praktische Einstiegsfall
  • Gesetzliche und geplante gesetzliche Änderungen
    • Das JStG 2022
    • Neues zu Registrierfällen
    • Stand bei DAC 7
    • Säule 1 und 2
    • Substanzschwache Gesellschaften
  • Aktuelle Entwicklungen auf Abkommensebene
    • Neue DBA und Rückstufungen
    • DBA-Änderungen
    • Neue Konsultationsvereinbarungen
  • Aktuelle Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung
    • BMF zu Softwareentwicklung
    • BMF zu LoSt-Erstattungen
    • Überarbeiteter Auslandstätigkeitserlass
    • § 1a KStG bei ausländischer Gesellschaft und ausländischen Gesellschaftern
    • Wichtige EuGH-, BFH und FG-Rechtsprechung mit Analyse für die Beratungspraxis

Weitere Informationen sowie der Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier.