Newsletter 1|25.01.2024

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hatte sich wiederholt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Forderung gewendet, offene Fachfragen im Zusammenhang mit den Schlussabrechnungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen zu klären. Wesentliche Durchbrüche bei den strittigen Themen wie Verbund, Umsatzwahlrecht (Monats- oder Durchschnittsumsatz), neue Fixkosten, etc. konnten in den Gesprächen mit dem BMWK allerdings nicht erzielt werden. Das BMWK verwies immer wieder auf die Zuständigkeit der Bewilligungsstellen der Länder, was zu einem „Flickenteppich“ an Verwaltungsmeinungen im Bundesgebiet führt.

Die StBK Hessen hat deshalb erneut aktuelle Anfragen der Mitglieder gebündelt und der Bewilligungsstelle in Hessen (BWS Hessen) zur Klärung vorgelegt. Gemeinsam mit dem Steuerberaterverband Hessen wird auf dieser Grundlage Mitte Februar ein Gespräch mit der Bewilligungsstelle stattfinden. Über das Ergebnis werden wir im Anschluss per Newsletter und auf unserer Website informieren.

Bei dieser Gelegenheit hat uns das Regierungspräsidium Hessen zurückgemeldet, dass vermehrt Antragstellende mitteilen, dass sie für die Schlussabrechnung keine prüfenden Dritten finden. Sollten Sie noch Kapazitäten für Schlussabrechnungen frei haben, registrieren Sie sich gerne hier. Wir werden die Liste dann auf unserer Website veröffentlichen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch auf den aktuellen Leitfaden des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Schlussabrechnungen hinweisen. Hier finden Sie unter anderem auch Hinweise zu einem Wechsel des prüfenden Dritten.

Die StBK Hessen zieht am 22./23. Februar in ihre neuen Räume in die Europa-Allee 52, 60327 Frankfurt a.M. Die telefonische Erreichbarkeit kann bis zum 26.02. zweitweise eingeschränkt sein. Wir bitten um Ihr Verständnis. In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail: info@stbk-hessen.de. 

 

Qualitativ hochwertige betriebswirtschaftliche Beratung ist besonders rentabel. Die Offensive Mittelstand (OM) hat Tools und Hilfen entwickelt, die Steuerberatern und Steuerberaterinnen helfen, eine solche betriebswirtschaftliche Beratung anzubieten. Die OM ist eine Initiative von ca. 300 Berufs- und Fachverbänden, Sozialversicherungen, Kammern, wissenschaftlichen Institutionen und Ministerien, die erfolgreiches Management sowie gute Arbeits- und Organisationsqualität vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fördert. Auch die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist Partnerin der OM.

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