Ihr Einsatz für den Berufsstand – Ehrenamt bei der StBK Hessen

Möchten Sie sich ehrenamtlich für den Berufsstand einsetzen? Beispielsweise für die Fachkräftesicherung, im Rahmen der Interessenvertretung oder lieber mit Ihrer fachlichen Expertise? Wir freuen uns auf Ihre engagierte Mitwirkung!

Alle unsere Ehrenämtler/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.


Ehrenamtliche Aufgaben bei der StBK Hessen

Die StBK Hessen unterstützt die Ausbildungskanzleien bei ihrer qualifizierten Ausbildung. Hierfür bestellt sie ehrenamtliche Ausbildungsberater/innen. Diese sind Angehörige des steuerberatenden Berufes, erfahrene Ausbilder/innen und stehen den Kanzleien, den Auszubildenden und den Berufsschulen mit Rat und Tat zur Seite. 

Mehr Informationen und die Liste der aktuellen Ausbildungsberater/innen finden Sie auf unserer Unterseite zur Ausbildungsberatung.

Das ehrenamtliche Engagement in einem Prüfungsausschuss hat viele positive Aspekte. Unter anderem leisten Sie einen verantwortungsvollen Beitrag zur Nachwuchsbildung, erweitern Ihren Horizont durch den ständigen Austausch mit anderen Prüfern und nehmen zahlreiche Anregungen für Ihren Arbeitsalltag mit. Eine Mitwirkung ist bei unseren Aus- und Fortbildungsprüfungen möglich (Steuerfachangestellte, Steuerfachassistenten Lohn & Gehalt und Steuerfachwirte). Prüfer/innen müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Eine Berufungsperiode beträgt fünf Jahre.

Die Prüfer/innen der Steuerberaterprüfung beruft das Hessische Ministerium der Finanzen. Bei Interesse an diesem Ehrenamt kontaktieren Sie gerne das Ministerium. Ansprechpartnerin ist Frau Ebermayr (nicola.ebermayr@hmdf.hessen.de), Tel. 0611 32 13 2294.

Im Berufsbildungsausschuss ist Ihr Engagement im Rahmen der Berufsbildungspolitik und der strategischen Ausrichtung der StBK Hessen bei der Fachkräftesicherung gefragt. Der Ausschuss tagt rund zwei Mal im Jahr und setzt sich aus Arbeitgeber/innen, Arbeitnehmer/innen und Lehrkräften zusammen. Eine Berufungsperiode beträgt vier Jahre.

Sie haben gute Kenntnisse in der Abrechnung nach der StBVV und haben Spaß am Schreiben von Stellungnahmen/Gutachten?

Dann könnte eine Tätigkeit als Gutachter/in für die StBK für Sie in Frage kommen. Die Steuerberaterkammer Hessen bietet für die Gerichte in Deutschland einen Gutachterdienst für Fragen des Vergütungsrechts an. Eine Übertragung von Gutachtenaufträgen wird in Absprache mit Ihnen, nach Bedarf, erfolgen.

Auch durch das ehrenamtliche Engagement in einem Fachausschuss leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die Bedeutung des Berufsstands, indem Sie bei der Fortbildung zum/zur Fachberater/in mitwirken.

Der Weg zum Fachberater ist für die Berufsträger/innen eine Möglichkeit, Kenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet (hier das Internationale Steuerrecht) zu erwerben und mit der Verleihung der Fachberaterbezeichnung erkenntlich zu machen. Sie überprüfen mit Ihrem Ausschuss die theoretischen und praktischen Kenntnisse der Interessenten, zunächst in einer inhaltlichen Antragsprüfung und dann insbesondere innerhalb der Fachgespräche mit den Interessenten.

Wenn Sie selbst bereits Fachberater/in für Internationales Steuerrecht sind, dann können Sie hier Ihren Anteil leisten. Weitere Informationen zum Fachberater finden Sie auf unserer Unterseite.

Zurzeit sind die Fachausschüsse bis Ende 2026 berufen. Sollten Sie Interesse an einer Mitwirkung ab 2027 haben, melden Sie sich gerne bei uns.