Auch durch das ehrenamtliche Engagement in einem Fachausschuss leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die Bedeutung des Berufsstands, indem Sie bei der Fortbildung zum/zur Fachberater/in mitwirken.
Der Weg zum Fachberater ist für die Berufsträger/innen eine Möglichkeit, Kenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet (hier das Internationale Steuerrecht) zu erwerben und mit der Verleihung der Fachberaterbezeichnung erkenntlich zu machen. Sie überprüfen mit Ihrem Ausschuss die theoretischen und praktischen Kenntnisse der Interessenten, zunächst in einer inhaltlichen Antragsprüfung und dann insbesondere innerhalb der Fachgespräche mit den Interessenten.
Wenn Sie selbst bereits Fachberater/in für Internationales Steuerrecht sind, dann können Sie hier Ihren Anteil leisten. Weitere Informationen zum Fachberater finden Sie auf unserer Unterseite.
Zurzeit sind die Fachausschüsse bis Ende 2026 berufen. Sollten Sie Interesse an einer Mitwirkung ab 2027 haben, melden Sie sich gerne bei uns.