Videokonferenz mit dem Finanzgericht

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) teilte uns am 24.04.2026 mit, dass die in den Finanzämtern Darmstadt, Fulda, Frankfurt am Main, Gießen und Wiesbaden bisher vorgehaltenen Videokonferenzanlagen zur Teilnahme an mündlichen Verhandlungen bei dem Hessischen Finanzgericht zum 1. Juli 2026 aufgegeben werden.

Dies trägt der aktuellen Auswertung Rechnung nach der diese Anlagen immer seltener genutzt werden. Sowohl externe Nutzer (Steuerberater, Rechtsanwälte, Steuerpflichte) als auch die hessische Steuerverwaltung verfügen zwischenzeitlich über eigene Videokonferenz-Möglichkeiten und sind damit nicht mehr auf Videokonferenzräume der Hessischen Steuerverwaltung angewiesen. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht zudem die Möglichkeit, in den Räumen ihres Rechtsbeistandes/Beraters oder von zu Hause aus an der mündlichen Verhandlung vor dem Hessischen Finanzgerichts teilnehmen zu können. Dies ermöglicht zukünftig eine wesentlich flexiblere und effizientere Durchführung.


Mehr Komfort bei der Steuer: RABE auch in Hessen verfügbar

Wie versprochen, sind wir drangeblieben und haben nun gute Nachrichten für Hessen: Seit Anfang Mai 2025 steht das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) auch in hessischen Finanzämtern zur Verfügung. Damit wird die Erstellung der Einkommensteuererklärung deutlich einfacher und komfortabler.

RABE ergänzt die bisherige Möglichkeit, Belege erst nach Anforderung durch das Finanzamt online über Mein ELSTER oder per Papierpost einzureichen. Künftig können Belege direkt beim Erstellen der Steuererklärung in Mein ELSTER oder über die Software anderer Anbieter hochgeladen, hinterlegt und den jeweiligen Eingabefeldern zugeordnet werden. Diese verknüpften Belege und Unterlagen werden anschließend automatisch als Referenzen zusammen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt.

RABE kann ab sofort in Ihren Kanzleiprozess integrieren werden. Das spart Zeit, reduziert Rückfragen seitens der Finanzämter und beschleunigt die Bearbeitung der Steuererklärungen. Ein echter Fortschritt für mehr digitale Effizienz im Steuerwesen – zur Freude aller Beteiligten, für Steuerpflichtige und für Steuerberater/innen. So geht Steuererklärung schnell und unkompliziert. Eine Informationsveranstaltung zur Handhabung von RABE ist in Planung.


Steuerverwaltung neu gedacht: Pilotprojekt Finanzamt Kassel

Das Finanzamt Kassel nimmt in einem deutschlandweit einmaligen Pilotprojekt Bürgerinnen und Bürgern ihre Einkommensteuererklärung für 2024 ab - Zuspruch von der StBK Hessen

Das Hessische Finanzministerium hat den Präsidenten der StBK Hessen, StB Hartmut Ruppricht, über die Pilotierung eines neuen deutschlandweit einmaligen Serviceangebots durch das Finanzamt Kassel informiert.

Die Abgabe der Steuererklärung stellt für viele Bürgerinnen und Bürger eine jährlich wiederkehrende lästige Herausforderung dar. Gleichzeitig wächst in Zeiten fortschreitender Digitalisierung das Unverständnis in der Bevölkerung über die grundsätzliche Notwendigkeit der Abgabe einer Steuererklärung. Dies hat die Hessische Steuerverwaltung zum Anlass genommen und bietet im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel in einem bundesweit einmaligen Pilotprojekt einen Service an, der die Abgabe einer Steuererklärung zukünftig entbehrlich machen kann.  

Anstelle einer formellen Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Erklärungsfrist am 31. Juli 2025 wird das Finanzamt Kassel in den nächsten Tagen einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die steuerlich nicht beraten sind und deren Steuerdaten dem Finanzamt Kassel bereits von Dritten (Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger, Krankenversicherungen) übermittelt wurden, einen 
Festsetzungsvorschlag unterbreiten. Die Gruppe umfasst somit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beziehende von Alterseinkünften. Der Bereich Gewinneinkünfte (L+F, Gewerbebetriebe, Freiberufler) ist in das Projekt nicht einbezogen. 

Die Bürgerinnen und Bürger müssen den Festsetzungsvorschlag nur noch prüfen. Sind sie mit dem Vorschlag einverstanden, müssen sie nichts weiter unternehmen. Das Finanzamt Kassel wird nach Ablauf einer Frist von vier Wochen einen Einkommensteuerbescheid 2024 ohne weiteres Zutun der Bürgerinnen und Bürger erlassen. Sofern den Bürgerinnen und Bürger weitere Aufwendungen entstanden sind, können sie diese innerhalb der Frist geltend machen. Selbstverständlich ist es den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin unbenommen, eine Steuererklärung abzugeben. 

Damit etabliert die Hessische Steuerverwaltung ein Serviceangebot, das die neuen Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung konsequent nutzt und spürbar zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger entbürokratisiert. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts beabsichtigt die Hessische Steuerverwaltung den Service im nächsten Jahr über Kassel hinaus hessenweit für Bürgerinnen und Bürger anzubieten.

Gleichzeitig wird das HMdF aus Hessen heraus in der politischen Debatte mit Nachdruck für die Vereinfachung des Steuerrechts durch mehr Pauschalierung und Typisierung und weitere elektronische Abgabeverpflichtungen werben. Damit können noch mehr Bürgerinnen und Bürger von unserem Service profitieren. Das HMdF ist der festen Überzeugung, dass es mehr Mut zu Veränderung und weniger Bürokratie im Steuerrecht braucht. 

Präsident Hartmut Ruppricht sagt hierzu:

„Ich freue mich über diese Initiative und das damit verbundene klare Signal des Hessischen Finanzministeriums: weniger kleinteilige Einzelfallregelungen zugunsten des Bürokratieabbaus. Das schafft Freiräume, fördert Effizienz – und gibt uns allen mehr Kraft für das gesamtgesellschaftliche Handeln.

Das neue Pilotprojekt zur automatisierten Veranlagung betrifft ausschließlich einfache Standardfälle, bei denen Bürger/innen keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen und deren Steuerdaten dem Finanzamt Kassel bereits von Dritten übermittelt wurden. Umfasst sind damit Arbeitnehmer/innen sowie Beziehende von Alterseinkünften. Der Bereich Gewinneinkünfte (L+F, Gewerbebetriebe, Freiberufler) ist in das Projekt nicht einbezogen.

Für Steuerberater und Steuerberaterinnen bedeutet das:

  • Es fällt nichts weg. Die betroffenen Fälle gehörten nie zum klassischen Mandantenstamm von Kanzleien.
  • Profilgewinn statt Konkurrenz. Steuerberater/innen können sich dadurch noch klarer als Spezialisten für komplexe, beratungsintensive Fragestellungen positionieren und werden in der öffentlichen Wahrnehmung noch stärker mit qualifizierter, individueller Beratung verbunden – nicht mit bloßem Ausfüllen von Formularen.

So wird deutlich: Das Projekt entlastet Bürger/innen – und stärkt zugleich unsere Rolle als Steuerberater/innen als unverzichtbare Experten.“