Mitteilung von Änderungen im Berufsregister – Der neue Self-Service
Das amtliche Steuerberaterverzeichnis basiert auf den Daten des Berufsregisters, das von der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer geführt wird (vgl. § 86b Abs. 1 Satz 3 StBerG).
Ergeben sich für Sie als Steuerberater oder Steuerberaterin, Steuerbevollmächtigte/r oder für Ihre Berufsausübungsgesellschaft Änderungen, dann sind diese unverzüglich der Steuerberaterkammer zu melden.
Tipp: Nutzen Sie für die Mitteilung von Änderungen den neuen SELF-SERVICE: Online, 24/7, von überall.
Der SELF-SERVICE steht aktuell nur selbstständigen Steuerberatern zur Verfügung, zu denen im Berufsregister keine Referenzen zu Gesellschaften, Auszubildenden etc. eingetragen sind oder waren (auch gelöschte Referenzen hindern den Zugang). Nach Abschluss weiterer Ausbaustufen werden im Sommer 2026 auch im Anstellungsverhältnis tätige Berufsangehörige sowie Berufsausübungsgesellschaften und weitere Personengruppen Zugang zum SELF-SERVICE erhalten.
Bitte beachten Sie, dass im SELF-SERVICE mitgeteilte Änderungen, die keiner Prüfung und Freigabe durch die Berufsregisterabteilung bedürfen (z.B. die Änderung der Hausnummer der beruflichen Niederlassung, der geschäftlichen E-Mail-Adresse) unmittelbar in das Berufsregister übernommen und die geänderten Daten, soweit jeweils von Relevanz, auch in die Vollmachtsdatenbank sowie in das amtliche Steuerberaterverzeichnis einfließen werden.
Zur Anwendung des Selfservice-Portal gelangen Sie ausschließlich über den folgenden Link. Bei dessen Nutzung werden Sie sodann auf die Anmeldeseite der Steuerberaterplattform weitergeleitet. (Der umgekehrte Weg, d.h. die Anmeldung auf der Steuerberaterplattform und dort der Zugang zum SELF-SERVICE ist noch nicht möglich).
Link zur Nutzung des SELF-SERVICE: https://stbk-selfservice.apps.datev.de
Alle weiteren Änderungen können Sie uns per E-Mail mitteilen.
Die Self-Service Kurzbeschreibung der DATEV können Sie nach nach Login und Neuladen der Seite hier als Download einsehen.