Amtliches Steuerberaterverzeichnis

Die Bundessteuerberaterkammer führt nach dem Steuerberatungsgesetz ein Amtliches Steuerberaterverzeichnis (elektronisches Gesamtverzeichnis gem. § 86 b StBerG) aller in Deutschland bestellten bzw. anerkannten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Das Steuerberaterverzeichnis ist jedermann zugänglich und der Abruf ist unentgeltlich. 

Der bisher durch die DATEV eG betriebene Steuerberatersuchdienst der Steuerberaterkammern wird zum 31. Dezember 2025 eingestellt.

Neu: Suche nach Ort und PLZ möglich

Die Bundessteuerberaterkammer hat daher das amtliche Steuerberaterverzeichnis weiterentwickelt, um eine praxistaugliche Nachfolgelösung bereitzustellen. Das amtliche Steuerberaterverzeichnis verfügt nun über erweiterte Suchfunktionen wie die Suche nach Postleitzahl oder Ort. Mit den erweiterten Suchfunktionen wird die Möglichkeit eröffnet, insgesamt nach Steuerberatern in einer Region zu suchen.

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Mitteilung von Änderungen im Berufsregister – Der neue Self-Service

Das amtliche Steuerberaterverzeichnis basiert auf den Daten des Berufsregisters, das von der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer geführt wird (vgl. § 86b Abs. 1 Satz 3 StBerG).

Ergeben sich für Sie als Steuerberater oder Steuerberaterin, Steuerbevollmächtigte/r oder für Ihre Berufsausübungsgesellschaft Änderungen, dann sind diese unverzüglich der Steuerberaterkammer zu melden.

Tipp: Nutzen Sie für die Mitteilung von Änderungen den neuen SELF-SERVICE: Online, 24/7, von überall.

Der SELF-SERVICE steht aktuell nur selbstständigen Steuerberatern zur Verfügung, zu denen im Berufsregister keine Referenzen zu Gesellschaften, Auszubildenden etc. eingetragen sind oder waren (auch gelöschte Referenzen hindern den Zugang). Nach Abschluss weiterer Ausbaustufen werden im Sommer 2026 auch im Anstellungsverhältnis tätige Berufsangehörige sowie Berufsausübungsgesellschaften und weitere Personengruppen Zugang zum SELF-SERVICE erhalten.

Bitte beachten Sie, dass im SELF-SERVICE mitgeteilte Änderungen, die keiner Prüfung und Freigabe durch die Berufsregisterabteilung bedürfen (z.B. die Änderung der Hausnummer der beruflichen Niederlassung, der geschäftlichen E-Mail-Adresse) unmittelbar in das Berufsregister übernommen und die geänderten Daten, soweit jeweils von Relevanz, auch in die Vollmachtsdatenbank sowie in das amtliche Steuerberaterverzeichnis einfließen werden.

Zur Anwendung des Selfservice-Portal gelangen Sie ausschließlich über den folgenden Link. Bei dessen Nutzung werden Sie sodann auf die Anmeldeseite der Steuerberaterplattform weitergeleitet. (Der umgekehrte Weg, d.h. die Anmeldung auf der Steuerberaterplattform und dort der Zugang zum SELF-SERVICE ist noch nicht möglich).

Link zur Nutzung des SELF-SERVICE: https://stbk-selfservice.apps.datev.de

Alle weiteren Änderungen können Sie uns per E-Mail mitteilen.

Die Self-Service Kurzbeschreibung der DATEV können Sie nach nach Login und Neuladen der Seite hier als Download einsehen.


Folgende Änderungen sind eintragungs- bzw. meldepflichtig:

  • Familienname, Vorname oder Vornamen
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
  • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung
  • Anschrift der beruflichen Niederlassung, die Telekommunikationsdaten, einschließlich der geschäftlichen E-Mail-Adresse, und die geschäftliche Internetadresse
  • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h StBerG
  • die Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten , sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist
  • Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbotes  im Sinne des § 90 Abs. 1 Nr. 4 oder § 134 StBerG
  • die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (ab dem Jahr 2023)
  • der Name oder die Firma und die Rechtsform,
  • das Datum der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft und der Name der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Anerkennung vorgenommen hat,
  • die Befugnis zum Führen der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“,
  • die Anschrift der beruflichen Niederlassung, die Telekommunikationsdaten, einschließlich der geschäftlichen E-Mail-Adresse, und die geschäftliche Internetadresse,
  • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h,
  • folgende Angaben zu den Gesellschaftern:
  •            bei natürlichen Personen: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der in der Berufsausübungsgesellschaft ausgeübte Beruf,
  •            bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften: deren Name oder Firma, deren Sitz und, sofern gesetzlich vorgesehen, das für sie zuständige Register und die
  •            Registernummer
  • bei juristischen Personen: zu jedem Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf,
  • bei rechtsfähigen Personengesellschaften: die vertretungsberechtigten Gesellschafter und deren Beruf,
  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf der angestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, die zur Vertretung der Berufsausübungsgesellschaft berechtigt sind, sofern die Eintragung in das Berufsregister von der Berufsausübungsgesellschaft beantragt wird,
  • die Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen,
  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten, sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist,
  • bei anerkannten Berufsausübungsgesellschaften: das Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 134,
  • die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs der Berufsausübungsgesellschaft (ab dem Jahr 2023)

Steuerberater/Steuerbevollmächtigte:

  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten,
  • die Befugnis zum Führen der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“,
  • die Anschrift der weiteren Beratungsstellen,
  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
  • Name und Ort der beruflichen Niederlassung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten

Bei Berufsausübungsgesellschaften:

  • der Name oder die Firma und die Rechtsform,
  • die Befugnis zum Führen der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“,
  • die Anschrift der weiteren Beratungsstellen,
  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen

Auch Löschungen sind meldepflichtig! Ebenso meldepflichtig sind auch alle Veränderungen zu den einzutragenden Tatsachen. Zur Meldung verpflichtet sind der betreffende Steuerberater / Steuerbevollmächtigte bzw. – im Falle einer Berufsauübungsgesellschaft – die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter der einzutragenden Berufsausübungsgesellschaft.