Überbrückungshilfe

Bitte überprüfen Sie Ihre Eintragung im amtlichen Steuerberaterverzeichnis! Für die Überbrückungshilfe für corona-geschädigte kleine und mittlere Unternehmen plant der Gesetzgeber eine Prüfung und Bestätigung der Antragsangaben durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Damit der Steuerberater im Antragsverfahren möglichst zügig identifiziert und damit für den Mandanten tätig werden kann, wird ein elektronischer Abgleich seiner Angaben im Registrierungsprozess mit dem Steuerberaterverzeichnis vorgenommen. Die im Steuerberaterverzeichnis hinterlegte E-Mail-Adresse wird dabei eine besondere Rolle für den zügigen Abschluss des Registrierungsprozesses spielen. Diese muss im Verzeichnis vorhanden und aktuell sein. Es ist wichtig, dass entsprechende Nachrichten zügig den beantragenden Steuerberater erreichen, auch dann, wenn im Verzeichnis eine zentrale E-Mail-Adresse angegeben ist. Sollte sich eine Änderung Ihrer im amtlichen Steuerberaterverzeichnis enthaltenen Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, ergeben haben, bitten wir Sie, uns diese umgehend unter folgender E-Mail-Adresse mitzuteilen: berufsregister@stbk-hessen.de.

Tipp: Nutzen Sie unser Antragsportal ganz oben rechts auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie, dass im amtlichen Steuerberaterverzeichnis nur Steuerberater und Steuerberaterinnen, Steuerbevollmächtigte sowie Berufsausübungsgesellschaften eingetragen sind. 


Mitteilung von Änderungen im Berufsregister

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Ergeben sich für Sie als Steuerberater oder Steuerberaterin, Steuerbevollmächtigte/r oder für Ihre Berufsausübungsgesellschaft Änderungen, dann sind diese unverzüglich der Steuerberaterkammer zu melden.

Hier können Sie Ihre Änderungen mitteilen.

Tipp: Nutzen Sie unser Antragsportal ganz oben rechts auf dieser Seite.


Folgende Änderungen sind eintragungs- bzw. meldepflichtig:

  • Familienname, Vorname oder Vornamen
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
  • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung
  • Anschrift der beruflichen Niederlassung, die Telekommunikationsdaten, einschließlich der geschäftlichen E-Mail-Adresse, und die geschäftliche Internetadresse
  • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h StBerG
  • die Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten , sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist
  • Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbotes  im Sinne des § 90 Abs. 1 Nr. 4 oder § 134 StBerG
  • die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (ab dem Jahr 2023)
  • der Name oder die Firma und die Rechtsform,
  • das Datum der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft und der Name der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Anerkennung vorgenommen hat,
  • die Befugnis zum Führen der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“,
  • die Anschrift der beruflichen Niederlassung, die Telekommunikationsdaten, einschließlich der geschäftlichen E-Mail-Adresse, und die geschäftliche Internetadresse,
  • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h,
  • folgende Angaben zu den Gesellschaftern:
  •            bei natürlichen Personen: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der in der Berufsausübungsgesellschaft ausgeübte Beruf,
  •            bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften: deren Name oder Firma, deren Sitz und, sofern gesetzlich vorgesehen, das für sie zuständige Register und die
  •            Registernummer
  • bei juristischen Personen: zu jedem Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf,
  • bei rechtsfähigen Personengesellschaften: die vertretungsberechtigten Gesellschafter und deren Beruf,
  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf der angestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, die zur Vertretung der Berufsausübungsgesellschaft berechtigt sind, sofern die Eintragung in das Berufsregister von der Berufsausübungsgesellschaft beantragt wird,
  • die Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen,
  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten, sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist,
  • bei anerkannten Berufsausübungsgesellschaften: das Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 134,
  • die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs der Berufsausübungsgesellschaft (ab dem Jahr 2023)

 

Steuerberater/Steuerbevollmächtigte:

  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten,
  • die Befugnis zum Führen der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“,
  • die Anschrift der weiteren Beratungsstellen,
  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
  • Name und Ort der beruflichen Niederlassung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten

Bei Berufsausübungsgesellschaften:

  • der Name oder die Firma und die Rechtsform,
  • die Befugnis zum Führen der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“,
  • die Anschrift der weiteren Beratungsstellen,
  • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen

 

Auch Löschungen sind meldepflichtig! Ebenso meldepflichtig sind auch alle Veränderungen zu den einzutragenden Tatsachen. Zur Meldung verpflichtet sind der betreffende Steuerberater / Steuerbevollmächtigte bzw. – im Falle einer Berufsauübungsgesellschaft – die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter der einzutragenden Berufsausübungsgesellschaft.