Freigabe einer erweiterten Version der Vollmachtsdatenbank mit DIVA II Funktionalitäten

Mit folgendem Schreiben vom 23.03.2023 hat die Bundessteuerberaterkammer über eine erweiterte Version der Vollmachtsdatenbank (VDB) mit DIVA II-Funktionen (Digitaler Verwaltungsakt Stufe 2/DIVA II) informiert.

Bei „DIVA II“ handelt es sich um eine weitere Ausbaustufe des bereits seit Frühjahr 2020 in ELSTER-Online integrierten digitalen Verwaltungsakts (DIVA), der es der Finanzverwaltung bislang ermöglicht hat, digitale Einkommensteuererstbescheide an Steuerpflichtige zu übermitteln. Die zweite Ausbaustufe erweitert die Einsatzmöglichkeiten des digitalen Verwaltungsaktes. So wird es u. a. möglich sein, jegliche Verwaltungsakte (z. B. auch Änderungs- und Schätzungsbescheide) sowie sonstige Mitteilungen vom Finanzamt in digitaler Form an die Steuerpflichtigen zu übermitteln. Neben den bislang ausschließlich erfassten Fällen der Einkommensteuer werden zukünftig zudem auch weitere Steuerarten wie etwa die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einer digitalen Bescheidübermittlung zugänglich sein.

Seit dem 15. März 2023 steht dem Berufsstand die neue Version der VDB zur Verfügung. Diese bietet die zusätzliche Möglichkeit, die elektronische Bescheidbekanntgabe in der VDB zu aktivieren.

Um elektronische Bescheide empfangen zu können, ist zu beachten, dass der Abruf der Bescheide durch die jeweilige Kanzleisoftware unterstützt werden muss. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung einer entsprechend kompatiblen Fachsoftware, welche die aktuelle ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung integriert.

Weiter ist zu beachten, dass täglich nur eine begrenzte Anzahl an Vollmachten verarbeitet werden können. Aus diesem Grund kann es an einzelnen Tagen dazu führen, dass einzelne Funktionen inaktiv sind. Diese stehen am Folgetag wieder zur Verfügung.

Zudem informieren wir Sie darüber, dass es in einzelnen Bundesländern ggf. noch zu Papierbescheiden kommen kann, obwohl die elektronische Bescheidbekanntgabe in der Vollmachtsdatenbank
aktiviert wurde.


VDB Ansprechpartner

Im Zuge der Umstellung der Vollmachtsdatenbank (VDB) in den BStBK-Eigenbetrieb kommen immer wieder Fragen zu diversen Themen auf. Sie finden hier eine Liste mit Ansprechpartnern zu den verschiedensten Themen wie u. a. zur Registrierung, zum Handling, zum Datenabruf, zur SmartCard u. v. m.


Für Nutzer

Sie haben sich bereits für die Nutzung der VDB legitimiert:

Anwendung VDB

Bitte beachten Sie, dass die Vollmachtsdatenbank bis zum 30.06.2020 nicht mit den Browsern "Microsoft Edge", "Firefox" und "Chrome" aufgerufen werden kann. Ab dem 01.07.2020 können Sie zum Aufruf der VDB folgende Browser nutzen:

  • Internet Explorer 11 (nur 32-Bit-Version). Achtung, jeder Benutzer muss die Internetadresse www.bstbk-vollmachtsdatenbank.de in den vertrauenswürdigen Sites des Browsers eingestellt haben. Dazu können Sie die Eintragung manuell in den Eigenschaften des Internet Explorers vornehmen oder die neue Version der DATEV-Zone installieren.
  • Microsoft Edge (mit Chromium Engine; ab Version 79)
  • Google Chrome

Weitere Informationen zu den unterstützten Browsern finden Sie hier: https://apps.datev.de/dnlexka/#/document/1080164

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.07.2020 auf der Internetseite unserer Kammer ein neuer Aufruflink für die Vollmachtsdatenbank zur Verfügung steht (https://www.bstbk-vollmachtsdatenbank.de/vdb/index.vdb). Denken Sie bitte auch daran selbst abgespeicherte Links (z.B. Favoriten im Browser oder auf dem Desktop etc.) anzupassen.

Damit Sie ab dem 01.07.2020 weiterhin Zugang zur VDB erhalten, sind eventuell bestimmte technische Vorbereitungen notwendig. Hierüber können Sie sich hier informieren.


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Online-Registrierung für die VDB

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