Sonder-Newsletter 9|11.05.2021

Nun ist es so weit. Wir, das Ausbildungsteam der StBK Hessen, freuen uns darüber, Ihnen nach erfolgreichem Abschluss unserer Pilotphase die Eintragung Ihrer Berufsausbildungsverträge ab sofort online anbieten zu können.

Bitte verwenden Sie nunmehr ausschließlich diese Möglichkeit. Eine Eintragung des Vertrages erfolgt aufgrund von elektronisch übermittelten Daten. Der von beiden Vertragsparteien und ggf. von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete schriftliche Originalvertrag braucht dann nicht mehr bei der StBK Hessen eingereicht zu werden. Statt der bisherigen Rücksendung gesiegelter Verträge erhalten Ausbildungsbetriebe und Auszubildende stattdessen von der Kammer postalisch eine Bestätigung über die Eintragung mit den wichtigsten Vertragsinhalten. Für Sie als Ausbildungskanzlei besteht nach dem Berufsbildungsgesetz jedoch weiterhin die Verpflichtung, den Auszubildenden eine schriftliche Vertragsausfertigung  auszuhändigen.

Die neue Anwendung „Ausbildungsvertrag-Online“ unterstützt Sie beim vollständigen und korrekten Ausfüllen der Vertragsdaten und meldet Ihnen fehlerhafte oder fehlende Eintragungen. Damit werden die Eintragungen optimiert und lange Reklamationswege vermieden. Die Eintragung kann somit zügiger erfolgen. Wesentliche Vertragsdaten werden schon bei Eingabe überprüft (z.B. Probezeit, Ausbildungsvergütung, Urlaub). Eine Ausfüllhilfe unterstützt Sie schon bei der Eingabe.

Hier eine Übersicht über die einzelnen Prozessschritte:

  • Einmalige Registrierung im Portal, die für alle künftigen Ausbildungsverträge gültig ist
  • Eingabe Ihrer Vertragsdaten in den Ausbildungsvertrag-Online
  • Den Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung speichern Sie bitte als pdf. Diese Dokumente benötigen Sie später auch zur Veranlassung der Eintragung in das Ausbildungsregister bei der StBK Hessen.
  • Den Vertrag (2-fach) drucken Sie für die Unterzeichnung durch die Vertragsparteien aus.
  • Sobald der Vertrag von den Vertragsparteien tatsächlich unterzeichnet wurde, mailen Sie bitte den als pdf gespeicherten Vertragstext mit Antrag auf Eintragung und ggf. weiteren erforderlichen Unterlagen (z.B. Nachweise zur Ausbildungszeitverkürzung, Untersuchung nach dem JArbSchG) an ausbildungsvertrag(at)stbk-hessen.de. Wir empfehlen eine verschlüsselte Übersendung.
  • Erst nach Zusendung des finalen Ausbildungsvertrages können wir die übermittelten Daten mit der auf dem Vertragstext aufgedruckten Kennnummer im Online-Portal abrufen und registrieren.
  • Sowohl Ausbildungskanzlei als auch Auszubildende erhalten auf dem Postweg eine Bestätigung der Eintragung eine Niederlegung der wichtigsten Vertragsinhalte.


Alle Infos rund um den neuen Ausbildungsvertrag-Online finden Sie auf unserer Website.

Nach dem Berufsbildungsgesetz sind Auszubildende zur Führung eines Ausbildungsnachweises und die Ausbildungskanzlei zur entsprechenden Kontrolle verpflichtet. Dieser Nachweis ist unmittelbar zum Ausbildungsbeginn zu führen und auch für die Zulassung zur Zwischen- und Abschlussprüfung erforderlich. Das Ausbildungsnachweisheft können Sie auf unserer Website als pdf herunterladen.

Auch die Führung eines digitalen Berichtsheft ist möglich. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die digitale Version unterstützt die Ausbildungsparteien mit Erinnerungsfunktionen und der jeweilige Ausbildungsstand kann mit einer Grafik verdeutlicht werden. Auch die Interaktion zwischen Auszubildenden und Ausbildenden wird unterstützt und die fortlaufende Lernzielkontrolle erleichtert. Die Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung wird somit angeregt. Einzelheiten zur Führung des Nachweises im Portal finden Sie im Nutzerhandbuch. Auch ein Erklärvideo steht zur Verfügung.

 

Die vom Oberstufenzentrum (OSZ) Logistik, Touristik und Steuern (Berufsschule Berlin) entwickelte App „Lernletics“ dient zur Lernförderung im und neben dem Berufsschulunterricht und ist seit März 2021 für Android und iOS in den App-Stores frei verfügbar. Sie beinhaltet aufbauende Quizze zu unterschiedlichen Themenfeldern im Bereich Wirtschaft/Steuern und bietet damit ein spannendes Trainingsprogramm. Die Idee ist, spieltypische Elemente auf dem Smartphone mit wirtschaftlichen Fachinhalten zu verknüpfen und in die Ausbildung zu integrieren. Zudem ist auf der Webseite des OSZ eine umfangreiche Materialsammlung mit fachbezogenen Merkblättern, Übungsfällen und Lernspielen eingestellt. Die Materialsammlung auf der Homepage ist öffentlich zugänglich und macht nach Mitteilung des OSZ in ihrer Pflege und Aktualisierung viel Arbeit, so dass für die Richtigkeit nicht immer die Verantwortung übernommen werden kann.

Angesicht des schwierigen Lernumfeldes aufgrund der Pandemie jedoch ein weiteres Angebot für engagierte Schüler/innen, sich mit fachlichen Themen zu beschäftigen und auch auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.

Auf unserer Website Berufsausbildung A-Z finden Sie wichtige Informationen rund um die Ausbildung.

In Hessen besteht für jugendliche und erwachsene Auszubildende Berufsschulpflicht (§ 62 HSchG). Auszubildende sind nach § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht vom Ausbildungsbetrieb freizustellen. Dabei wird die Berufsschulunterrichtszeit samt der Pausen auf die Ausbildungszeit angerechnet. Gem. § 19 BBiG ist für die Zeit der Freistellung die Vergütung zu bezahlen.

Eine Unterscheidung der Freistellungsregelung gibt es seit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes am 1. Januar 2020 zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden nicht mehr.

Alle weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

Die Zuständigkeit der Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte. Soll eine andere Berufsschule besucht werden (z.B. wegen erheblich kürzerem Fahrweg) muss ein Gestattungsantrag über die ursprünglich zuständige Berufsschule an das Staatliche Schulamt gestellt werden.

Soll eine Berufsschule außerhalb Hessens besucht werden, kann von den Vertragsparteien ein Antrag bei der StBK Hessen auf Übertragung der Zuständigkeit des Berufsausbildungsvertrages auf eine andere Steuerberaterkammer gestellt werden. Die StBK Hessen hat entsprechende Vereinbarungen mit den Steuerberaterkammern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordbaden und Westfalen-Lippe abgeschlossen.

Eine Übersicht der Berufsschulen in Hessen finden Sie hier.

Kaum ein Ereignis verändert das Leben so nachhaltig, wie eine Schwangerschaft. Für junge Frauen, die noch in der Ausbildung sind, aber auch für die Ausbildungskanzlei stellen sich dann viele Fragen. Das Thema Elternzeit ist auch für junge Väter relevant, die von dieser Möglichkeit zunehmend Gebrauch machen. Die Bedeutung von Familienfreundlichkeit für die Zukunftsfähigkeit einer Kanzlei wird unter anderem von dem Handlungsleitfaden „Steuerberatung 2020“ der Bundessteuerberaterkammer hervorgehoben. Gelingt es der Ausbildungskanzlei bei diesem Thema über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus mitarbeiterorientiert zu agieren, kann sie als attraktiver Arbeitgeber punkten, was nicht ohne Auswirkung auf die langfristige Mitarbeitergewinnung und -bindung bleiben wird. Tipps und Anregungen für eine familienfreundliche Ausgestaltung des Arbeitsplatzes können auf der Wissensplattform des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ abgerufen werden. Auch die Website des Familienministeriums stellt Infos, z.B. zum Thema Elternzeit und Elterngeld, zur Verfügung.

www.erfolgsfaktor-familie.de

www.bmfsfj.de

Auf unserer Website werden außerdem die für das Berufsausbildungsverhältnis geltenden wichtigsten Regelungen skizziert.

Sie möchten einen Ausbildungsplatz im Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/r" anbieten? Dann nutzen Sie unsere Online-Börse. Auf dieser Seite können Sie Ihren Personalbedarf für offene Ausbildungs- und Praktikumsplätze melden und passende Bewerber für Ihre Steuerberatungskanzlei bzw. Ihre Steuerberatungsgesellschaft finden. Die Börse kann auch für Praktika von Schüler/innen und Studierenen genutzt werden.

Ihr Ausbildungsplatzangebot zum/zur Steuerfachangestellten erscheint sowohl in der Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse der StBK Hessen als auch in der bundesweiten Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse der Bundessteuerberaterkammer unter www.mehr-als-du-denkst.de.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, den offenen Ausbildungsplatz auch in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit anzeigen zu lassen, um noch mehr Jugendliche und Ausbildungsinteressierte darauf aufmerksam machen zu können. Dieser Service ist kostenfrei!