Newsletter 6|22.04.2020

Aufgrund der andauernden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie wird der für den 29. Mai 2020 geplante Kammertag verschoben. Der Kammertag 2020 mit anschließender ordentlicher Kammerversammlung ist nun für Freitag, 06.11.2020 vorgesehen. Veranstaltungsort ist das Vienna House Ernst Leitz, Am Leitz-Park 8 in Wetzlar. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Die Finanzämter Gelnhausen, Offenbach I und II und Hanau übertragen die Kassenaufgaben ab dem 01.05.2020 auf das Finanzamt Fulda und führen hierzu folgendes aus:

Verlagerung der Zuständigkeit für Kassenaufgaben, Änderung der Bankverbindungen :  Finanzamt Gelnhausen

Zum 01.05.2020 gehen die Kassenaufgaben des Finanzamtes Gelnhausen auf das Finanzamt Fulda über. Alle Steuerbescheide und sonstige Schreiben des Finanzamtes Gelnhausen enthalten daher ab dem 01.05.2020 die Bankverbindungen des Finanzamts Fulda. Überweisungen sind auf diese Konten zu leisten. Die neuen Bankverbindungen können ab dem 01.05.2020 auch auf der Website des Finanzamtes Gelnhausen recherchiert werden.

Bei Erstattungen und Lastschrifteinzügen des Finanzamtes Gelnhausen erscheint ab dem 01.05.2020 das Finanzamt Fulda als Auftraggeber bzw. Zahlungsempfänger. SEPA-Lastschriftmandate, die dem Finanzamt Gelnhausen erteilt wurden, gelten für die Finanzkasse des Finanzamtes Fulda fort.

Steuerbürgerinnen und Steuerbürger müssen keine neuen Lastschriftmandate erteilen.

Schreiben, die ausschließlich das Kassenverfahren betreffen, tragen ab dem 01.05.2020 als Absender zudem die Anschrift des Finanzamtes Fulda.

Für telefonische Anfragen steht wie bisher die Telefonservicestelle des Finanzamtes Gelnhausen zur Verfügung (06051/86-0).

 

Verlagerung der Zuständigkeit für Kassenaufgaben, Änderung der Bankverbindung : Finanzämter Offenbach I und II

Zum 01.05.2020 gehen die Kassenaufgaben der Finanzämter Offenbach I und II auf das Finanzamt Fulda über. Alle Steuerbescheide und sonstige Schreiben der Finanzämter Offenbach I und II enthalten daher ab dem 01.05.2020 die Bankverbindungen des Finanzamts Fulda. Überweisungen sind auf dieses Konto zu leisten. Die neuen Bankverbindungen können ab dem 01.05.2020 auch auf der Website der Finanzämter Offenbach I und II recherchiert werden.

Bei Erstattungen und Lastschrifteinzügen der Finanzämter Offenbach I und II erscheint ab dem 01.05.2020 das Finanzamt Fulda als Auftraggeber bzw. Zahlungsempfänger.

SEPA-Lastschriftmandate, die den Finanzämtern Offenbach I und II erteilt wurden, gelten für die Finanzkasse Fulda fort.

Steuerbürgerinnen und Steuerbürger müssen keine neuen Lastschriftmandate erteilen.

Schreiben, die ausschließlich das Kassenverfahren betreffen, tragen ab dem 01.05.2020 als Absender zudem die Anschrift des Finanzamtes Fulda.

Für telefonische Anfragen steht wie bisher die Telefonservicestelle des Offenbacher Finanzämter zur Verfügung (069/8091-1).

 

Verlagerung der Zuständigkeit für Kassenaufgaben, Änderung der Bankverbindungen : Finanzamt Hanau

Zum 01.05.2020 gehen die Kassenaufgaben des Finanzamtes Hanau auf das Finanzamt Fulda über. Alle Steuerbescheide und sonstige Schreiben des Finanzamtes Hanau enthalten daher ab dem 01.05.2020 die Bankverbindungen des Finanzamts Fulda. Überweisungen sind auf diese Konten zu leisten. Die neuen Bankverbindungen können ab dem 01.05.2020 auch auf der Website des Finanzamtes Hanau recherchiert werden.

Bei Erstattungen und Lastschrifteinzügen des Finanzamtes Hanau erscheint ab dem 01.05.2020 das Finanzamt Fulda als Auftraggeber bzw. Zahlungsempfänger.

SEPA-Lastschriftmandate, die dem Finanzamt Hanau erteilt wurden, gelten für die Finanzkasse des Finanzamtes Fulda fort.

Steuerbürgerinnen und Steuerbürger müssen keine neuen Lastschriftmandate erteilen.

Schreiben, die ausschließlich das Kassenverfahren betreffen, tragen ab dem 01.05.2020 als Absender zudem die Anschrift des Finanzamtes Fulda.

Für telefonische Anfragen steht wie bisher die Telefonservicestelle des Finanzamtes Hanau zur Verfügung (06181/101-0).

 

Verlagerung der Zuständigkeit für Kassenaufgaben, Änderung der Bankverbindungen : Finanzamt Langen

Zum 01.05.2020 gehen die Kassenaufgaben des Finanzamtes Langen auf das Finanzamt Dieburg über. Alle Steuerbescheide und sonstige Schreiben des Finanzamtes Langen enthalten daher ab dem 01.05.2020 die Bankverbindungen des Finanzamts Dieburg. Überweisungen sind auf diese Konten zu leisten.

Die neuen Bankverbindungen können ab dem 01.05.2020 auch auf der Website des Finanzamtes Langen recherchiert werden.

Bei Erstattungen und Lastschrifteinzügen des Finanzamtes Langen erscheint ab dem 01.05.2020 das Finanzamt Dieburg als Auftraggeber bzw. Zahlungsempfänger.

SEPA-Lastschriftmandate, die dem Finanzamt Langen erteilt wurden, gelten für die Finanzkasse des Finanzamtes Dieburg fort.

Steuerbürgerinnen und Steuerbürger müssen keine neuen Lastschriftmandate erteilen.

Schreiben, die ausschließlich das Kassenverfahren betreffen, tragen ab dem 01.05.2020 als Absender zudem die Anschrift des Finanzamtes Dieburg.

Für telefonische Anfragen steht wie bisher die Telefonservicestelle des Finanzamtes Langen zur Verfügung (06103/591-0).

Steuerberaterkammer und - verband wurden im Rahmen eines Termins am 12. Februar 2019 über die geplante Verlagerung informiert. Informationen hierzu finden Sie auch unter https://www.kammerrundschreiben.de/ausgabe/titelthema/20191-klimagespraech/.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat uns die aktualisierte Informationsverfügung „Informationen zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung und elektronischer Aufzeichnungssysteme“ (Rundvfg. vom 18.02.2020 – S 0316 A – 010 – St 3a, ofix: Bp/134, veröffentlicht in JURIS) zur Verfügung gestellt. Diese Verfügung kann nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes hier eingesehen werden.

Außerdem finden Sie hier den neuen Flyer "Informationen zur Belegausgabepflicht", Stand 20.04.2020

Hilfe in der dualen Ausbildung während der Coronakrise

Mit der Coronakrise hat sich für viele Menschen der berufliche Alltag stark verändert. Von diesen Veränderungen bleibt auch die duale Ausbildung nicht unbeeinträchtigt. Wenn das Ausbildungspersonal im Home-Office arbeitet oder ein Großteil der Belegschaft Kurzarbeit hat, kann die betriebliche Ausbildung nicht in gewohnter Form stattfinden. Hinzu kommt für die Auszubildenden, dass die Berufsschulen geschlossen sind. Womöglich stellen sich zudem für den Betrieb große wirtschaftliche Herausforderungen. Diese Entwicklungen können sich auf die Qualität der Ausbildung auswirken oder im schlimmsten Fall die Ausbildungsstelle gefährden. Das hessische Landesprogramm QuABB (Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule) unterstützt auch während der Coronakrise Auszubildende, Betriebe und Lehrkräfte bei Problemen in der dualen Ausbildung. An allen 26 Standorten in Hessen beraten und begleiten die Ausbildungsbegleitungen per Telefon und E-Mail weiter. Kontaktdaten und Erreichbarkeiten für jede QuABB-Region finden Sie hier

 Außerdem gibt es einen aktualisierten Flyer mit den wichtigsten Informationen. 

Quelle: QuABB Koordinierungsstelle / INBAS Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH  

Aktuell erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des BFB eine Konjunkturumfrage zu dem Thema Konjunktur und die Nutzung künstlicher Intelligenz als Sonderthema.

Die Befragung erfolgt absolut anonym und beansprucht etwa 10 Minuten Ihrer Zeit. Wir bitten Sie herzlich um Ihre Unterstützung, da nur so valide Aussagen generiert werden können.

Hier gelangen Sie zur Befragung: www.t1p.de/konjunktur2020

Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und nicht für einzelne Personen oder Einrichtungen, sondern nur für Gruppen (z.B. Berufsgruppen) berichtet.