Newsletter 19|19.11.2020

Die Corona-Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. EUR soll eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen bieten, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, sind Abschlagszahlungen ab Ende November vorgesehen.

Die Vollzugshinweise für die Gewährung der Corona-Novemberhilfe sowie das aktualisierte Eckpunktepapier finden Sie hier

Mit Schreiben vom 17.11.2020 hat uns die OFD Frankfurt am Main über die technische Möglichkeit der elektronischen Nachreichung von Belegen informiert.

Im Rahmen des Projekts „Nachreichung von Belegen zur Steuererklärung“ (NACHDIGAL) ist die Möglichkeit geschaffen worden, digitale Anlagen (zur Steuererklärung) datenschutzsicher über „Mein ELSTER“ nachzureichen. Zudem ist mit dem Projekt der datenschutzsichere Versand von sonstigen Nachrichten nebst Anhängen an die Finanzverwaltung angegangen worden.

Auch die weiteren, am Markt bestehenden Softwareanbieter für Steuererklärungsprogramme können die Formulare über die ERiC-Schnittstelle ab dem 18.11.2020 in ihr Angebot integrieren.

Ab dem 25.11.2020 ist es in ELSTER sodann möglich, bei einigen Formularen auch Anhänge an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dies betrifft die Formulare Einspruch, Fristverlängerungsantrag, Vorauszahlungsantrag, Sonstige Nachricht und Belege zu Steuererklärungen (neues Formular in Mein ELSTER).

Letzteres ist entsprechend der Zielsetzung der Belegvorhaltepflicht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl 2016 I S. 1679) als Möglichkeit der Belegnachreichung nach Aufforderung durch die Finanzbehörde zu verwenden.

Die OFD Frankfurt am Main hat uns eine aktualisierte Liste aller hessischen Finanzämter übersandt. Die einzelnen Telefonverzeichnisse der hessischen Finanzämter können nach Login in den geschützten Mitgliederbereich hier abgerufen werden.

Die KfW Bankengruppe informiert über die Online-Schulung zum Thema "Verlängerung des KfW-Sonderprogramms, einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 30.06.2021", in der es auch die Möglichkeit geben wird Fragen zu stellen. 

Die Online-Schulung findet am Donnerstag, den 3. Dezember 2020 um 16:00 – ca. 17:00 Uhr statt.

Manuela Mohr und die Herren Markus Kaufmann und Eckard von Schwerin (Vertriebsreferent Innen | KfW Bankengruppe)  werden die folgenden Themen behandeln:

  • Aufgabe und Funktion der KfW im (verlängerten und erweiterten) KfW Sonderprogramm 2020
  • Der (erweiterte) KfW Schnellkredit 2020 im KfW Sonderprogramm 2020
  • Der KfW-Unternehmerkredit im KfW Sonderprogramm 2020
  • Der KfW-Gründerkredit  - Universell im KfW Sonderprogramm 2020
  • Die Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung im KfW-Sonderprogramm  2020.
  • Fragen & Antworten

„Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 30.06.2021, um gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler  weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen. (Ergänzung BFB: „zudem wurde der KfW-Schnellkredit nach langem Intervenieren des BFB mit verbündeten Mittelstandsverbänden für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet).

Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.

Ab dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16. November 2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen."

Zur Information und Anmeldung interessierter Unternehmen erhalten Sie den folgenden Link https://www.edudip.com/de/webinar/kfw-schnellkredit-2020-aktuelle-anpassungen/536486  

Die Anmeldung/Registrierung erfolgt dann in wenigen selbst erklärenden Schritten.

 

Für die Teilnahme sind notwendig:

  • PC mit Internetzugang
  • Browser: Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari
  • Installierte Soundkarte
  • Headset (oder alternativ Lautsprecher). Alternativ können sich die Teilnehmer*innen per Telefon dazu schalten. Die Einwahldaten erhalten diese mit der Bestätigungsmail in Anschluss an die Anmeldung.

 

Wichtig: Eine Teilnahme mit dem Internet Explorer ist nicht möglich!

Auf www.edudip-next.com finden Sie weitere Informationen rund um die Funktionen der Webinar-Software.

Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer*innen eine entsprechende Bestätigung, bereits mit den beiden Präsentationen  als Schulungsunterlage.

Einen Tag vor dem Webinar Termin verschicken wir eine Terminerinnerung, erneut mit den Präsentationen  als Schulungsunterlage.

Zur Teilnahme an der Veranstaltung  klicken die Teilnehmer*innen einfach rechtzeitig  vor 16:00 Uhr auf den Link – z. B. aus der Erinnerungsmail. Vermutlich müssen sie im Einwahlprozess ihren Namen und ihren E-Mail-Account einpflegen. Kommunikation wird lediglich per Chat möglich sein.“

Der so genannte Adressbuchschwindel hat aktuell wieder Konjunktur. Hierbei fordern ominöse Absender per Fax zum Eintrag in ein vermeintliches Branchenbuch auf („Brancheneintrag Hessen“). Wer das Kleingedruckte genauer liest, stellt fest, dass als Absender eine Firma in den USA aufgeführt wird. Lassen Sie sich hiervon nicht täuschen und warnen Sie auch Ihre Mandanten vor dem Ausfüllen und Zurücksenden einer solchen Faxaufforderung. Solche „Branchenbucheinträge“ sind völlig wertlos.