Newsletter 18|05.11.2020
Kammerversammlung 2020 im schriftlichen Verfahren / Absage Präsenzveranstaltung
keyboard_arrow_downDer Kammervorstand hat am 02.11.2020 beschlossen, die für den 06.11.2020 einberufene Kammerversammlung abzusagen.
Im Hinblick auf die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie und der durch die Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung der Hessischen Landesregierung mit Wirkung ab dem 02.11.2020 geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Versammlungen und Veranstaltungen wird anstelle einer Präsenzveranstaltung die Kammerversammlung nunmehr in einem schriftlichen Abstimmungs- und Wahlverfahren durchgeführt.
Nach § 1 Absatz 2b der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung sind ab dem 02.11.2020 Zusammenkünfte und Veranstaltungen nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig, sofern die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden. Unsere Kammer hat deswegen vorsorglich bereits am 30.10.2020 einen entsprechenden Antrag auf Durchführung der ordentlichen Kammerversammlung beim zuständigen Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main gestellt. Nach telefonischer Auskunft des Gesundheitsamtes am 02.11.2020 ist für die Durchführung der Kammerversammlung eine Genehmigung des Gesundheitsamtes erforderlich, es sei jedoch fraglich, ob über den gestellten Antrag kurzfristig entschieden bzw. ob noch vor dem 06.11.2020 mit der Erteilung gerechnet werden könne. Aufgrund dieser Sachlage und im Hinblick auf das allgemeine Infektionsgeschehen sowie im Interesse aller Teilnehmer der Kammerversammlung hat der Vorstand deshalb beschlossen, die Kammerversammlung als Präsenzveranstaltung abzusagen. Mit dem COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV-19 FKG) hat der Gesetzgeber den Steuerberaterkammern die Möglichkeit eingeräumt, dass die Kammerversammlung auch im Wege der schriftlichen Abstimmung bzw. der schriftlichen Wahl stattfinden kann.
Die Mitglieder der Steuerberaterkammer Hessen werden noch im November 2020 postalisch sowohl Erläuterungen zu den zur Abstimmung stehenden Punkten als auch zur Wahl erhalten.
Systemrelevanz der hessischen Steuerberater/innen bestätigt
keyboard_arrow_downDie hessischen Steuerberater und Steuerberaterinnen wurden von der Landesregierung vor wenigen Tagen auf die Liste der kritischen Infrastruktur („KRITIS-Liste“) gesetzt. Die Einordnung als „kritische Dienstleistung“ geht über die Einordnung als „systemrelevant“ noch hinaus: Die Steuerberatung gilt damit unmittelbar als unverzichtbar für die Versorgung der Allgemeinheit. Damit ist ein wichtiges Teilziel erreicht.
Die StBK Hessen hatte seit Jahresbeginn gemeinsam mit dem Steuerberaterverband Hessen in zahlreichen Schreiben, Gesprächen und durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit die Einstufung des steuerberatenden Berufes einschließlich Kanzleimitarbeiter/innen als systemrelevante Berufsgruppe im Sinne der Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Krise und damit Zugang zur Kinder-Notbetreuung nachdrücklich gefordert. Auch viele Berufsangehörige wandten sich mit Petitionen direkt an die zuständigen Ministerien. Zuletzt brachten Kammer und Verband diese Forderung in einem gemeinsamen Gespräch mit Staatsminister Boddenberg im September 2020 vor.
Staatsminister Axel Wintermeyer hat sich in einer Videokonferenz am 02.11.2020 gegenüber Kammer und Verband dahingehend geäußert, dass Steuerberater im „Falle des Falles“ nun auch Zugang zur Kindernotbetreuung erhielten. Weitere Einzelheiten werden durch Verordnungen der jeweils zuständigen Ministerien geregelt werden. Kammer und Verband bleiben bei diesem Thema dran.
Warnung vor Telefonbetrügern
keyboard_arrow_downAus dem Kreise unserer Mitglieder wurden wir informiert, dass Kanzleien im Namen der Steuerberaterkammer Hessen angerufen werden, um Namen und Adressen der in der Kanzlei tätigen Auszubildenden zu erfragen. Angeblich, um eine persönliche Einladung für ein Seminar zustellen zu können.
Selbstverständlich führt die Steuerberaterkammer Hessen solche Anrufe nicht durch! Bitte geben Sie keine persönlichen Daten an solche Anrufer weiter.
Die Steuerberater-Plattform
keyboard_arrow_downBStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab berichtet in einem neuen Video über die Pläne zur Errichtung der Steuerberater-Plattform, die die 102. Bundeskammerversammlung im September dieses Jahres beschlossen hat. Das Youtube-Video können Sie hier einsehen: https://www.youtube.com/watch?v=o_ksZV5vXaM&t=65s
Die digitale Plattform soll der Kommunikation und dem Datenaustausch zwischen Steuerberater, Mandant, Justiz und Verwaltung dienen. Die Arbeiten daran beginnen nun.
Mehr Informationen zur Steuerberater-Plattform finden Sie hier.
Leitfaden Honorarmanagement
keyboard_arrow_downDer Leitfaden „Honorarmanagement“ der Bundessteuerberaterkammer gibt einen umfassenden Überblick zu den Anwendungsbereichen der StBVV, den verschiedenen Gebührenarten und ihrer Angemessenheit, Vergütungs- und Pauschalvereinbarungen, zur Rechnungsstellung und weiteren interessanten Punkten zum Thema Honorar.
Sie finden den Leitfaden als PDF-Download auf unserer Website oder als E-Book auf der Website der Bundessteuerberaterkammer.