Newsletter 17|20.10.2020
Kammerversammlung am 06.11.2020 ab 10:00 Uhr; Übertragung der Grußworte und der Auszeichnung per Live-Stream
keyboard_arrow_downAufgrund der unverändert bestehenden Begrenzung der Teilnehmerzahl in geschlossenen Räumen und der Beachtung der Abstandsregel wegen der Corona-Pandemie kann der Kammertag 2020 nicht in gewohnter Form stattfinden. Der öffentliche Teil (Kammertag) entfällt. Da nach der Kammersatzung einmal jährlich eine Kammerversammlung einzuberufen ist, hat der Vorstand beschlossen, diese am 06.11.2020 um 10:00 Uhr (Zutritt zum Hotel ab 9:30 Uhr) im Hilton Frankfurt City Centre, Liberty Ballroom, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main durchzuführen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Grußworte, die Preisverleihung und den Vortrag werden wir per Live-Stream übertragen. Wenn Sie als Mitglied der StBK Hessen diesen Teil der Kammerversammlung virtuell miterleben möchten, dann registrieren Sie sich für den Live-Stream bitte hier. Wir werden Ihnen dann rechtzeitig einen Link zu dem Übertragungskanal zukommen lassen. Bitte beachten Sie hierbei, dass nur der „öffentliche“ Vortragsteil übertragen wird. Auch sind eine Wahl, Abstimmung oder das Einbringen von Diskussionsbeiträgen virtuell nicht möglich.
Wir freuen uns auf Sie!
Online-Berufsrechtstagung 02.11.2020: Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht durch den Gesetzgeber
keyboard_arrow_downDie berufliche Verschwiegenheitspflicht von Steuerberatern gehört zu den zentralen Kernpflichten dieses Berufes und ist für eine effektive Berufsausübung im Interesse der Mandanten unverzichtbar. Es sind zunehmend Bestrebungen des EU- und deutschen Gesetzgebers festzustellen, die Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern zu durchbrechen oder aufzuheben. Begründet wird dies meist mit staatlichen Verfolgungs- und Überwachungsinteressen, wie der Geldwäscheverfolgung, der Überwachung von Datenschutzpflichten oder zugunsten anderer Bürgerinteressen. Die diesjährige Berufsrechtstagung greift dieses berufspolitisch wichtige Thema auf. In seinem Impulsreferat wird Herr Prof. Dr. Axel Jörn Kämmerer eine verfassungsrechtliche Einordnung der Verschwiegenheitspflicht geben und deren Durchbrechung aufgrund von Gemeinwohlinteressen aufzeigen. Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion werden die im Eröffnungsvortrag dargestellten Aspekte mit namhaften Experten erörtert und Ihre Online-Statements diskutiert.
Am Montag, den 02.11.2020 findet die DWS-Berufsrechtstagung zum ersten Mal als reine Online-Veranstaltung statt. Ab 15:00 Uhr können Sie an der Übertragung per Live-Stream teilnehmen und mitdiskutieren.
Weitere Informationen zum Programm und den Referenten finden Sie hier.
Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der "Fachberater/innen für Internationales Steuerrecht" auf der Website der Steuerberaterkammer Hessen
keyboard_arrow_downIm bundesweiten Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer sind alle Berufsangehörigen eingetragen. Aus rechtlichen Gründen findet sich dort jedoch nicht die amtliche Bezeichnung „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ neben der Berufsbezeichnung „Steuerberater“. In Hessen ansässige Berufsträger mit Fachberaterbezeichnung können deshalb auf der Website der StBK Hessen namentlich aufgeführt werden. Wenn Sie Fachberater/in für Internationales Steuerrecht sind und in die o.g. genannte Liste aufgenommen werden möchten, dann lassen Sie uns bitte das ausgefüllte Antragsformular zukommen.
Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis auf der Website der StBK Hessen
Bundessteuerberaterkammer schreibt „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ aus
keyboard_arrow_downAm 30.09.2020 begann die Ausschreibung für den „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ 2021 der Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Ausgezeichnet wird mit dem Nachwuchspreis eine herausragende wissenschaftliche Publikation auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung. So fördert die BStBK das Interesse junger Wissenschaftler am internationalen Steuerrecht, an der betriebswirtschaftlichen (Steuer-)Lehre und der Volkswirtschaftslehre.
Zusätzlich zum Preisgeld von 3.000 Euro lädt die Bundessteuerberaterkammer den Gewinner zum Kongress der International Fiscal Association (IFA) 2022 nach Cancún/Mexiko ein. Die Auszeichnung wird im Mai 2021 auf dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS in Frankfurt am Main verliehen.
Noch bis zum 31. Dezember 2020 haben Interessenten die Möglichkeit, sich mit ihrer Publikation bei der Bundessteuerberaterkammer zu Händen der Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum, Behrenstraße 42, 10117 Berlin, zu bewerben. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen sind hier abrufbar.
Für Fragen steht den Bewerbern Referatsleiterin Steffi Balzerkiewicz, Telefon: 030 240087-49, E-Mail: steuerrecht@bstbk.de, zur Verfügung.
Verlängerung des Förderprogramms „Bildungsprämie“
keyboard_arrow_downAm 22. September 2020 verlängerte das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Bildungsprämie“ um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021.
Mit dem Programm können Erwerbstätige Prämiengutscheine für die berufliche Weiterbildung noch bis Ende 2021 erhalten. Die Bildungsprämie ist für Personen gedacht, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten und über ein zu versteuerndes Einkommen bis 20.000,- € verfügen. Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung in Höhe von maximal 500,- €.
Sofern die geplante Weiterbildung coronabedingt ausfallen muss, kann ein noch ungenutzter Gutschein mit Ausstellungsdatum zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. Juni 2020 bei der Beratungsstelle umgetauscht werden, die den originalen Prämiengutschein ausgestellt hat. Wird eine Weiterbildungsmaßnahme coronabedingt verschoben, kann ein bereits ausgestellter Prämiengutschein weiterhin eingesetzt werden, wenn der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt durch den gleichen Anbieter nachgeholt wird – auch dann, wenn der Beginn des nächsten Kurses nach dem Ablauf der Gültigkeitsfrist des Gutscheins liegt.
Weitere Informationen zur „Bildungsprämie“ sind auf den Internetseiten des BMBF zu finden.
Grunderwerbsteuer; Änderung der Anschrift des für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzamts Alsfeld-Lauterbach in Hessen zum 26. Oktober 2020
keyboard_arrow_downSeit dem 1. Januar 2018 ist die „Hessische Zentralstelle für Grunderwerbsteuer (HZG)“ im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, Verwaltungsstelle Lauterbach hessenweit für die Grunderwerbsteuerbearbeitung zuständig.
Zum 26. Oktober 2020 werden sich die Kontaktdaten der HZG im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach wie folgt ändern:
Die neue Anschrift lautet:
Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, VerwSt. Lauterbach
- Hessische Zentralstelle für Grunderwerbsteuer -
Am Alten Südbahnhof 1
36341 Lauterbach
Die neue Fax-Nummer lautet: 06631 / 790 101
Die E-Mail-Adresse (Zentralstelle-GrESt@fa-al.hessen.de) und Telefonnummer (06631 / 790 – 0) bleiben unverändert.
Für einen Übergangszeitraum ist sichergestellt, dass Unterlagen, die an die alte Anschrift gesendet werden, an die neue Anschrift nachgesendet werden.