Newsletter 10|17.05.2021

Wie bereits im Kammerrundschreiben 2/2021 und im Staatsanzeiger des Landes Hessen mitgeteilt, findet am 07.06.2021 um 10:00 Uhr in Frankfurt am Main eine Außerordentliche Kammerversammlung statt, zu der alle Mitglieder der Steuerberaterkammer Hessen eingeladen sind. Die außerordentliche Kammerversammlung wird gemäß § 9 Abs. 9 Satz 2 der Satzung der StBK Hessen einberufen, da ein neuer Präsident bzw. eine neue Präsidentin zu wählen ist. Außerdem stehen die Wahlen zu den Rechnungsprüfern an. Den besonderen Umständen möchten wir zum Schutze Ihrer und der Gesundheit aller Teilnehmer mit größtmöglicher Sorgfalt und einem umfassenden Gesundheitsschutzkonzept begegnen. Bitte unterstützen Sie uns hierbei, indem Sie sich möglichst frühzeitig, gerne bis spätestens zum 25.05.2021 zu der Kammerversammlung in unserem Anmeldeportal anmelden.

Alle weiteren Infos rund um die Kammerversammlung finden Sie ebenfalls auf unserer Website. Hier werden am 25.05.2021 auch die Kandidaturen für das Präsidentenamt veröffentlicht.  

Am 7. Mai 2021 hat das Gesetz zur Änderung der Grunderwerbsteuer den Bundesrat passiert, nachdem der Bundestag am 21. April 2021 den Entwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen hat.

Das Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Zu beachten sind zahlreiche und komplexe Übergangsregelungen, die teilweise eine parallele Anwendung der bisherigen und der neuen Regelungen vorsehen (vgl. § 23 Abs. 18 bis 24 GrEStG).

Geändert wurde insbesondere:

  • Die Herabsetzung der Beteiligungsgrenze von 95 auf 90 % (§ 1 Abs. 2a GrEStG, § 1 Abs. 3 GrEStG, § 1 Abs. 3a GrEStG).
  • Die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes von 5 auf 10 Jahre (§ 1 Abs. 2a GrEStG).
  • Die Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands in § 1 Abs. 2b GrEStG, welcher die Besteuerung einer (mittelbaren) Übertragung von mindestens 90 % der Anteile an einer grundstückshaltenden Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2b GrEStG) auf Neugesellschafter innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraumes vorsieht.
  • Die Einführung einer nicht zuletzt von der BStBK im Oktober 2019 geforderten Börsenklausel in § 1 Abs. 2c GrEStG.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine weitere Änderung der Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ im Bundesanzeiger veröffentlicht, die am 30. April 2021 in Kraft getreten ist.

Damit können ab sofort Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Umfang von der Pandemie betroffen sind, einen Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge ihrer Auszubildenden erhalten. Das BMBF setzt damit u. a. eine Anregung der „Allianz für Aus- und Weiterbildung der Bundesregierung“ zur Unterstützung von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben um. Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung deutlich vereinfacht und erweitert.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des BMBF und der Knappschaft-Bahn-See (KBS) zu finden. Die KBS setzt die Richtlinie um und bearbeitet die Antragstellung. Beide Seiten wurden am 30. April 2021 nach der Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Bundesgesetz aktualisiert:

https://www.bmbf.de/de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern-13371.html

https://www.kbs.de/DE/Bundesprogramm_Ausbildung/node.html (mit Online-Antragsformular)

Nach den Antragsformularen muss seitens der zuständigen Stellen (Kammern) die Geeignetheit des Zuwendungsempfängers zur temporären Fortsetzung der Ausbildung bestätigt bzw. bescheinigt werden und dass die jeweiligen Auszubildenden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sind.

Die Ausbildungsprämie ist im Berufsstand wahrscheinlich eher für die Beratung der Mandantenunternehmen relevant. Die geänderten Förderbedingungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Sie haben den Deutschen Steuerberaterkongress 2021 verpasst? Kein Problem – sämtliche Programmpunkte stehen als Videovorträge zur Verfügung und können von Ihnen noch bis zum 2. Juni 2021 gebucht werden. 
Buchen Sie jetzt noch hier Ihre Vorträge!

Sie erwartet:

  • ein spannendes und hochkarätig besetztes Programm
  • topaktuelle Fach-Themen, die den Berufsstand gerade bewegen
  • erstklassige Referenten/Referentinnen
  • Diskussionen zur aktuellen wirtschaftlichen Lage mit namhaften Gästen aus Wissenschaft und Wirtschaft
  • ein individuell zusammenstellbares Kongressprogramm – buchen Sie die Module, die Sie interessieren.
    Sie haben mit Ihrem Zugangscode bis zum 4. Juni 2021 "24/7-Zugriff" auf Ihr persönliches Programm.

Seien Sie dabei und schalten Sie ein!

Merken Sie sich schon heute den Termin für den Deutschen Steuerberaterkongress am 2. und 3. Mai 2022 in Ihrem Kalender vor!