Newsletter 09|10.10.2019
Veranstaltung zum Insolvenzrecht am Dienstag, 29.10.2019, 15:30-18:00 Uhr, Kammergeschäftsstelle (5. OG) "Insolvenzrechtliche Haftungsfallen in der Steuerberatung".
keyboard_arrow_downSteuerberaterinnen und Steuerberater sind zunehmend Haftungsrisiken aus verspäteter Insolvenzantragstellung ausgesetzt (BGH, Urt. v. 26.1.2017 – IX ZR 285/14). Eine solche Haftung kann sich auf sämtliche Zahlungsausgänge einer Gesellschaft nach der materiellen Insolvenz erstrecken; selbst bei kleinen Gesellschaften entstehen so schnell Haftungssummen in sechs- oder siebenstelliger Höhe.
Die Veranstaltung soll daher für entsprechende Haftungsrisiken sensibilisieren. Daher werden die Insolvenzantragspflichten vor dem Hintergrund der zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken für Steuerberaterinnen und Steuerberater beleuchtet, was eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Insolvenzgründen, nämlich der Zahlungsunfähigkeit, der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung umfasst. Nach einer Darstellung möglicher Anspruchsgrundlagen für eine Haftung gegenüber Steuerberaterinnen und Steuerberater und insolvenzspezifischen strafrechtlichen Risiken für Berater folgen Ausführungen zur insolvenzrechtlichen Anfechtung von Beraterhonoraren – selbst bei ordnungsgemäßer Antragsstellung kann daraus nämlich folgen, dass Steuerberaterinnen und Steuerberater vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung von Honoraren für ordnungsgemäß erbrachte Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Die Dozenten Dr. Büteröwe und Fallak sind Rechtsanwälte einer renommierten Kanzlei (Wellensiek Rechtsanwälte PartGmbB), welche auf das Insolvenzrecht spezialisiert ist. Neben der praktischen Tätigkeit ist Herr Dr. Büteröwe u.a. Mitautor eines Kommentars für Insolvenzrecht, Herr Fallak entwickelt eigene Programme zur digitalen Auswertung von Buchhaltungsdaten.
Den Teilnehmern wird eine Zusammenfassung der Präsentationsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Um den Charakter eines Workshops zu bewahren, ist die Teilnahme auf 40 Personen beschränkt. Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximalen Teilnehmeranzahl berücksichtigt.
Melden Sie sich bitte bis spätestens 22.10.2019 verbindlich an: sonja.vogl@stbk-hessen.de
7. Internationaler Steuerfachtag am 22.11.2019
keyboard_arrow_downAb Juli 2020 sind dem Fiskus grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu melden. Diese Pflicht trifft Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer gleichermaßen und entfaltet wegen der vorgesehenen Nachmeldepflicht bereits jetzt Wirkung. Der Internationale Steuerfachtag greift dieses für die internationale Steuerberatung höchst relevante Thema auf. Auch das Betriebsstättenkonzept nach dem OECD Proposal zur Digitalen Wirtschaft und die AStG-Reformstehen auf der Agenda. Infos über die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung runden das Programm ab. Der Internationale Steuerfachtag hat sich mit praxisrelevanten und aktuellen Themen als jährliche Fachveranstaltung in der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main fest etabliert und ist als Fortbildungsveranstaltung i.S. von § 9 FBO anerkannt.
Anmeldungen sind ab sofort mögliche. Weitere Infos finden Sie hier.
Umfrageergebnisse STAX 2018 - mit Sonderauswertung "Digitalisierung" und "Attraktiver Arbeitgeber"
keyboard_arrow_downDem Berufsstand der Steuerberater geht es weiterhin gut und er blickt optimistisch in die Zukunft. Das besagen die repräsentativen Ergebnisse aus dem Statistischen Berichtssystem für Steuerberater (STAX) 2018 im Auftrag der Steuerberaterkammern. Laut Befragung wird der Großteil des Praxisumsatzes nach wie vor über die klassischen steuerberatenden Tätigkeiten (Jahresabschlüsse, Buchführung, Einkommensteuererklärungen u.a.) erwirtschaftet. Aber auch die vereinbaren Tätigkeiten haben das dritte Mal in Folge an Bedeutung gewonnen und werden zu einem wichtigen Bestandteil des Kanzleiumsatzes.
Erstmals wurden in diesem Kontext die zwei Schwerpunktthemen „Digitalisierung“ und „Attraktive Arbeitgeber“ behandelt:
Die weit überwiegende Mehrheit der befragten Steuerberater meint, dass die Digitalisierung den Beruf und sein Wettbewerbsumfeld stark verändert hat. Festgemacht wird das z.B. an dem Wegfall rein deklaratorischer und der Zunahme von wissensintensiven Tätigkeiten. Auf diese Entwicklung sieht sich die Hälfte der Einzelkanzleien und knapp 70% der Sozietäten / Steuerberatungsgesellschaften vorbereitet. Für viele Befragte sind der unzureichende Breitbandausbau und der hohe organisatorische Aufwand eine große Hürde auf dem Weg zu einer digitalisierten Kanzlei. Die größten Treiber der Digitalisierung sind laut Befragung die Chance auf ortsunabhängigen Datenzugriff, die Abwicklung interner Geschäftsprozesse und der digitale Austausch mit externen Partnern. Um weitere Effizienzgewinne zu erzielen, sind die nächsten Digitalisierungsschritte bereits konkret geplant.
Insgesamt konnte gut die Hälfte der Personal suchenden Befragten alle offenen Stellen besetzen. Im Kampf um die besten Köpfe geben die Befragten an, dass die Stellen für Berufsträger besser zu besetzen sind als die für Steuerfachangestellte. Klar ist für die Steuerberaterkammer Hessen deshalb, dass sie weiterhin jährlich bei über 60 Ausbildungsmessen hessenweit aktiv ist.
Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie hier zum download.
- Präsentation
- ausgewählte Ergebnisse
- DStR-Beilage
- Auswertung für die StBK Hessen
Prof. Dr. Hartmut Schwab, StB/FB f. IStR, ist in der 100. Bundeskammerversammlung in Nürnberg zum neuen Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gewählt worden.
keyboard_arrow_downProf. Dr. Hartmut Schwab, StB/FB f. IStR, ist in der 100. Bundeskammerversammlung in Nürnberg zum neuen Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gewählt worden. Er löst Dr. Raoul Riedlinger, StB/WP/RA, ab, der das Amt seit 2015 innehatte.
Prof. Schwab betonte zum Start seiner Amtszeit: „Zahlreiche Themen im Steuer- und Berufsrecht gilt es in den kommenden Jahren, weiterzuverfolgen und voranzutreiben. So setzen wir uns bei den Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle auch zukünftig für die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie auf nationaler Ebene ein. Eine zusätzliche nationale Anzeigepflicht lehnen wir ab. Zudem raten wir von der diskutierten Vermögensteuer ab, da sie viel zu bewertungsintensiv ist und ihre Erhebungskosten unverhältnismäßig hoch wären. Darüber hinaus fordern wir eine Unternehmensteuerreform. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist es höchste Zeit, das Unternehmensteuerrecht neu zu gestalten.“ Für das Berufsrecht will Schwab die folgenden Schwerpunkte setzen: „Der Berufsstand ist in Sachen Digitalisierung zwar bereits gut aufgestellt, so die aktuellen STAX-Zahlen, aber der digitale Wandel verändert den Arbeitsalltag zunehmend. Daher unterstützen wir den Berufsstand bei allen Kanzleiprozessen, wozu auch eine Förderung des Nachwuchses und der Kanzleimitarbeiter gehört.“
Prof. Schwab ist seit 1989 als Steuerberater tätig. Seit 2006 ist er Präsident der Steuerberaterkammer München und seit 2007 Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer.
Als weitere Mitglieder des Präsidiums wählten die Delegierten: Volker Kaiser (Vizepräsident), StB, Westfalen-Lippe, Dr. Holger Stein (Vizepräsident), StB, Mecklenburg-Vorpommern, Karl-Heinz Bonjean (Vizepräsident), StB, Köln, Boris Kurczinski, StB, Schleswig-Holstein, Dr. Dieter Mehnert, StB/WP/FB f. IStR, Nürnberg, Dirk Rose, StB/WP/RA/FA f. StR, Sachsen, Prof. Dr. Uwe Schramm, StB, Stuttgart, und Alexander Schüffner, StB, Berlin. Die Amtszeit des Präsidiums beträgt vier Jahre.
Mit großem Dank würdigten die Delegierten der Bundeskammerversammlung den bisherigen BStBK-Präsidenten Dr. Raoul Riedlinger und das gesamte Präsidium für die engagierte und erfolgreiche Arbeit.
Die Bundeskammerversammlung ist das oberste Organ der fast 98.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Sie setzt sich aus Delegierten der 21 Steuerberaterkammern zusammen.
Anbei finden Sie einen kurzen Lebenslauf von Prof. Dr. Hartmut Schwab sowie ein Foto des Präsidiums.
Zusammenlegung der Finanzämter Hildesheim und Alfeld, Informationen der Steuerverwaltung Niedersachsen
keyboard_arrow_downDie Finanzämter Hildesheim und Alfeld werden am 1. Dezember 2019 zum Finanzamt Hildesheim-Alfeld zusammengelegt. Die Zusammenlegung dient der Qualitätssicherung und der Bewahrung der Standorte. Einzelne Arbeitsbereiche werden an jeweils einem der beiden Standorte zentralisiert.
Folgen für die Steuernummer
Die Steuernummern der Steuerpflichtigen, die zurzeit beim Finanzamt Hildesheim geführt werden, bleiben unverändert.
Nur die Steuernummern der Steuerpflichtigen, die bisher beim Finanzamt Alfeld geführt werden, werden sich ändern. Die betroffenen Steuerpflichtigen erhalten Anfang Dezember 2019 eine Mitteilung über ihre neue Steuernummer. Steuerpflichtige, die zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind, erhalten bereits im Oktober 2019 ein erstes allgemeines Informationsschreiben.
Erreichbarkeit des Finanzamtes
Es lässt sich nicht vollständig vermeiden, dass die Auskunftsfähigkeit, die telefonische Erreichbarkeit und der Dienstbetrieb der Finanzämter zeitweise eingeschränkt sein werden. Das niedersächsische Finanzministerium bittet um Verständnis, dass es im Rahmen der Zusammenlegung der Finanzämter zu kurzzeitigen Verzögerungen in der Veranlagungsbearbeitung und evtl. zur Veränderung Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihres Ansprechpartners kommen kann.
Die Kontaktdaten des Finanzamtes Hildesheim-Alfeld ab dem 1. Dezember 2019 lauten:
Postanschrift:
Kaiserstraße 47
31134 Hildesheim
Postfach:
10 04 55
31104 Hildesheim
Telefon:
(05121) 302 – 0
Auswirkungen auf Zahlungen und Überweisungen
Die Bankverbindungen des Finanzamts Hildesheim-Alfeld ab 1. Dezember 2019 lauten:
• Deutsche Bundesbank Hannover
IBAN: DE05 2500 0000 0025 9015 00 BIC: MARKDEF1250
• Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
IBAN: DE10 2595 0130 0000 0055 55 BIC: NOLADE21HIK
Bitte verwenden Sie ab dem 1. Dezember 2019 ausschließlich diese neuen Bankverbindungen und passen Sie bitte vorhandene automatische Zahlungsaufträge entsprechend an.
SEPA-Lastschriftmandate, mit denen das Finanzamt Hildesheim oder das Finanzamt Alfeld ermächtigt worden ist, Geldbeträge einzuziehen, behalten auch nach der Fusion der Finanzämter ihre Gültigkeit.
Hinweise für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) teilnehmen, beachten bitte die ergänzenden Hinweise im „Leitfaden zum Steuernummernwechsel“. Diesen Leitfaden finden Sie unter www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstam_(arbeitgeber) ; dort im Bereich „FAQ und weitere Informationen“.
Hinweise für Unternehmerinnen und Unternehmer
Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige beachten bitte die gesetzliche Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer in den von ihnen erstellten Rechnungen (§ 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz). Anstelle der Steuernummer können sie in den Rechnungen auch die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwenden.
Diese bleibt trotz Steuernummernwechsel unverändert.
Hinweise zu Umsatzsteuervoranmeldungen
Versuchen Sie bitte, die Umsatzsteuervoranmeldungen im November 2019 möglichst frühzeitig abzugeben. Dadurch wird das Risiko minimiert, dass aufgrund der technischen Umstellungsarbeiten
Guthaben zeitverzögert angewiesen werden.
Auswirkungen auf die Vollmachtsdatenbank
Die Bundesfinanzamtsnummer (BUFA-Nr.) des Finanzamtes Hildesheim-Alfeld lautet künftig: 2330. Sie ist identisch mit der bisherigen BUFA-Nr. des Finanzamtes Hildesheim. Die bisherige BUFA-Nr. des Finanzamtes Alfeld (2311) entfällt.
Auf bereits erfasste Vollmachten für Steuerkonten der Finanzämter Hildesheim und Alfeld hat dies keine Auswirkungen, denn mit der Fusion werden die Vollmachtsbeziehungen auf die neuen Steuernummern aktualisiert.
Allerdings werden Vollmachten, die für Steuerkonten des Finanzamtes Alfeld (BUFA-Nr. 2311) neu übermittelt werden, wegen der erforderlichen Umstellungsarbeiten ab dem 11. November 2019 mit dem folgenden Hinweistext automatisiert zurückgewiesen „Die gemeldete Steuernummer ist nicht mehr zugelassen. Der Grund hierfür kann z. B. die Schließung des betroffenen Finanzamts sein. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem neu zuständigen Finanzamt in Verbindung.“
In diesem Fall werden Sie gebeten, die zurückgewiesenen Vollmachten nach dem 1. Dezember 2019 mit der neuen Steuernummer dem Finanzamt Hildesheim-Alfeld erneut elektronisch zu übermitteln.
Die Mitteilungen über die neuen Steuernummern werden Anfang Dezember 2019 an die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder ggf. die Empfangsbevollmächtigten versendet.
Sie werden gebeten, in der Zeit vom 11. November 2019 bis Mitte Dezember 2019 möglichst auf telefonische Nachfragen zu verzichten, damit in diesem Zeitraum die internen Umstellungsarbeiten
zügig vorangebracht werden können.
Informationen und Hintergründe zur Strukturreform der niedersächsischen Finanzverwaltung finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums.
Förderbekanntmachung des BMWi zur Initiative „Unternehmensnachfolge – aus der Praxis für die Praxis“
keyboard_arrow_downDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 30.08.2019 die Förderbekanntmachung des BMWi zur Initiative „Unternehmensnachfolge – aus der Praxis für die Praxis“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Für mehr als 500.000 KMU steht in den kommenden Jahren die Unternehmensnachfolge an. Für viele Unternehmen wird die Zeit knapp, einen geeigneten Nachfolger oder eine geeignete Nachfolgerin zu identifizieren und die Übergabe zu regeln. In Zeiten, in denen Fachkräfte stark umworben sind, gilt es, auch über diese Initiative der Gründungsoffensive "GO!" den Gründergeist zu stärken und potentielle Nachfolger*Innen für eine Unternehmensübernahme zu begeistern.
Um neue Ansätze zu erproben und die Unterstützung im Bereich Unternehmensnachfolge auszuweiten, fördert das BMWi ausgewählte neue Modellprojekte mit bis zu 80% der Personal- und Sachkosten über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Gefördert werden können Modellprojekte zur Unternehmensnachfolge, die u.a.:
- Wege zur frühzeitigen Sensibilisierung von potentiellen Übergeberinnen und Übergebern aufzeigen und diese mit an einer Unternehmensübernahme Interessierten zusammenbringen, beispielsweise durch „Nachfolge-Coaches“;
- potentielle Nachfolgerinnen und Nachfolger unter Gründungswilligen bzw. Fach- und Führungskräften in abhängiger Beschäftigung gewinnen, beispielsweise durch „Nachfolgeakademien“ oder „Nachfolgemoderatoren“;
- Netzwerke zur Unternehmensnachfolge, auch nach erfolgter Unternehmensübergabe, auf- oder ausbauen, beispielsweise branchenspezifische Beiräte, (ehrenamtliche) Botschafter-/ Patenschafts-Netzwerke (regional, bundesweit).
Die Modellprojekte sollen als Praxisbeispiele und Vorbilder dienen können. Damit sind eine Evaluation und ein Erfahrungsaustausch zwischen den Projekten verbunden.
Die erste der beiden Stufen des Auswahlverfahrens ist bewusst niedrigschwellig gehalten. Interessierte wirtschaftsnahe Einrichtungen können ihre Projektskizze (max. 5 DIN-A4 Seiten) bis zum 15. Oktober 2019 an das RKW Kompetenzzentrum (unternehmensnachfolge@rkw.de) übermitteln. Eine Expertenjury mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt das BMWi bei der Auswahl der Projekte, die dann aufgefordert werden, einen Förderantrag zu stellen.
Quelle: BMWi
Konjunkturbefragung der Freien Berufe im Winter 2019
keyboard_arrow_downKonjunkturbefragung der Freien Berufe im Winter 2019
Aktuell erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des BFB das konjunkturelle Klima in den Freien Berufen. Neben den Einschätzungen zu wirtschaftlichen Themen wird im Rahmen der aktuellen Befragung genauer auf die Aspekte Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung eingegangen.
Die Befragung erfolgt absolut anonym und beansprucht etwa 10 Minuten Ihrer Zeit. Wir bitten Sie herzlich um Ihre Unterstützung, da nur so valide Aussagen generiert werden können.
Hier gelangen Sie zur Befragung: www.t1p.de/winter19
Die Auswertung erfolgt in Gruppen, es wird z.B. nach Altersklassen oder groben Berufsfeld unterschieden. Zu keinem Zeitpunkt sind Rückschlüsse auf Ihre Person möglich.
Genaueres zur vorherigen Konjunkturbefragung im Frühjahr 2019 erfahren Sie hier:
https://www.freie-berufe.de/pressemitteilungen/freie-berufe-blicken-selbstbewusst-nach-vorn-trotz-leicht-abgeflauter-stimmung/
Online-Umfrage zu den steuerlichen Folgen des Brexit
keyboard_arrow_downDas Institut für Betriebswirtschaftliche Prüfungs- und Steuerlehre von Herrn Prof. Dr. Hundsdoerfer an der Freien Universität Berlin führt derzeit eine Online-Unfrage zum Thema "Steuerliche Folgen des Brexit" durch. Die Umfrage richtet sich u. a. an Steuerberater/innen in Deutschland
Stichtag für den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union (Brexit) ist derzeit der 31. Oktober 2019. Noch immer sind verschiedene Brexit-Szenarien möglich.
Wie stark sind deutsche Unternehmen von den steuerlichen Folgen des Brexit betroffen?
Sie sind herzlich eingeladen an einer kurzen Befragung des Institutes für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Freien Universität Berlin zu diesem Thema teilzunehmen.
Neben spannenden Informationen zu einigen steuerlichen Implikationen des Brexit enthält die Umfrage Fragen an Sie zu diesem Thema.
Darüber hinaus werden im Zuge dieser Befragung nicht nur die Sichtweisen und Einschätzungen von SteuerberaterInnen, sondern auch von UnternehmensvertreterInnen erfasst. Sollten Sie an der Umfrage teilnehmen, stellen wir Ihnen gerne die Ergebnisse der gesamten Studie zur Verfügung.
Über folgenden Link geraten Sie zur Umfrage:
https://ww2.unipark.de/uc/steuerlicheFolgendesBexits2FreieUniversitaetBerlin/
Alle Angaben sind selbstverständlich anonym und werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet.