Berufsbild Steuerberater/in

Steuerberater sind die Anwälte des Steuerbürgers. Komplexität, häufige Veränderung sowie Gestaltungs- und Wahlrechtsintensität des heutigen nationalen wie internationalen Steuerrechts führen dazu, dass eine Vielzahl von Steuerpflichtigen einer qualifizierten Unterstützung für die Planung steuerrelevanter Sachverhalte und für ihre steuerlichen Angelegenheiten bedürfen. Wegen der engen Verzahnung der Besteuerung mit wirtschaftlichen Sachverhalten setzt die effiziente Steuerberatung neben den speziellen steuerrechtlichen Fachkenntnissen zugleich betriebswirtschaftliche und juristische Fachkenntnisse voraus.

Als Angehörige der Freien Berufe erbringen Steuerberater beispielsweise folgende qualifizierte Leistungen:

Als Angehörige der Freien Berufe erbringen Steuerberater qualifizierte Leistungen wie die

  • Beratung und Vertretung der Mandanten in Steuersachen
  • Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten ihrer Mandanten, z. B. bei der Anfertigung der Steuererklärungen
  • Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten
  • Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten
  • Aufstellen von Bilanzen und steuerrechtliche Beurteilung dieser
  • Vertretung des Steuerbürgers in Streitfällen mit der Finanzverwaltung (Steuerrechtsdurchsetzung)
  • Durchsetzung der Rechte des Mandanten im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermögensgestaltungsberatung
  • Insolvenzberatung und -verwaltung
  • Sachverständigenwesen
  • Weiterhin können Steuerberater auf einer Reihe anderer Gebiete tätig werden, z. B. als Treuhänder, Vermögens-, Grundstücks-, Haus- oder Nachlassverwalter, Beirat, Aufsichtsrat, Vormund oder Betreuer  

Steuerberater haben bei ihrer Berufsausübung die gesetz­lichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater zu beachten. Durch das Steuerberatungsgesetz, die Berufsordnung der Steuerberater und die Fachberater­ordnung sowie die Steuerberatervergütungsverordnung, aber auch durch die staatliche Steuerberaterprüfung werden die hohe Qualität und Sicherheit ihrer beratenden Tätigkeit im Interesse der Mandanten gewährleistet.

Die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater gewährleisten Qualität und Sicherheit. Steuerberater werden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt. Die hohen Anforderungen in der Steuerberaterprüfung sichern die überdurchschnittliche Fachkompetenz des Steuerberaters und garantieren zugleich das hohe Qualitätsniveau der Steuerberatung durch den Steuerberater.

  • Steuerberater sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Der Mandant ist also in einem evtl. Schadensfall hinreichend abgesichert.
  • Steuerberater sind zu einer unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet. Steuerberater sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet.
  • Steuerberater sind vor Gericht zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen geschützt.
  • Steuerberater sind bei Steuerberatungsleistungen an eine gesetzliche Gebührenverordnung (StBGebV) gebunden. Die Bindung an die Steuerberatergebührenverordnung schützt den Mandanten vor einem Preiswettlauf und dient durch die Verhinderung eines gegenseitigen Preisdumpings zugleich der Qualitätssicherung. Hinzu kommt, dass der Mandant durch die festgelegten Gebührensätze genau abschätzen kann, mit welchen Kosten der Steuerberatung er zu rechnen hat.
  • Steuerberater sind Pflichtmitglied bei der Steuerberaterkammer. Diese überwacht im Rahmen ihrer Berufsaufsicht die Einhaltung der genannten Berufspflichten der Berufsangehörigen. Die Steuerberaterkammer steht darüber hinaus als objektive und neutrale Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Streitigkeiten zwischen Mandanten und Steuerberatern als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördert im Streitfall das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen zwischen Steuerberater und Mandant.