Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat als Deutschland oder in der Schweiz zur selbstständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt, können nach Maßgabe der §§ 37 a Abs. 2 bis 4, 37 b Abs. 3 StBerG und §§ 5 Abs. 2, 16 Abs. 3, 26 Abs. 4 DVStB eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die Steuerberaterprüfung.
Anträge auf Zulassung zur Eignungsprüfung sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer (§ 37 a StBerG) zu stellen. Der Antragsvordruck für die Eignungsprüfung kann hier abgerufen oder bei der Steuerberaterkammer Hessen angefordert werden.
Für die Bearbeitung des Antrages auf Zulassung zur Eignungsprüfung hat der Bewerber eine Gebühr von 200 € zu zahlen. Der Bewerber wird gebeten, die Gebühr bei der Antragstellung durch Überweisung auf das folgende Konto unter Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks zu entrichten:
Kontoinhaber: Steuerberaterkammer Hessen
IBAN: DE98 5008 0000 0091 1288 06
BIC: DRESDEFFXXX
Kreditinstitut: Commerzbank Frankfurt
Verwendungszweck: 8042-StB-E, Name, Vorname
Wegen der bei der Antragstellung vorzulegenden Unterlagen und der näheren Darstellung des Prüfungsablaufs der Eignungsprüfung wird insbesondere auf die §§ 37 a Abs. 2 bis 4, § 37 b StBerG und §§ 5 Abs. 2, 16 Abs. 3, 26 Abs. 5 DVStB verwiesen (vgl. Abschnitt VI. des Antragsvordruckes).
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.