Beschwerde- und Vermittlungsverfahren

Die Steuerberaterkammer Hessen überwacht die Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Sie geht Pflichtverletzungen nach und ahndet diese mit den erforderlichen berufsrechtlichen Maßnahmen. Hierbei nimmt sie auch Beschwerden von Mandanten ihrer Mitglieder entgegen und führt auf Antrag Vermittlungsverfahren durch.