Seit dem 2. Februar 2025 ist die Pflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz für Arbeitgeber in Kraft. Sie ergibt sich aus Art. 4 des EU AI Act und betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme nutzen – ganz gleich, ob es sich um ChatGPT, Copilot oder komplexe eigene Entwicklungen handelt.
Demnach müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten oder sie entwickeln, über ein ausreichendes Maß an KI-Kenntnissen verfügen. Berücksichtigt werden sollen u. a. die technische Erfahrung, das Einsatzumfeld der KI sowie die betroffenen Personengruppen.
KI-Kompetenz wird laut EU-Verordnung definiert als das „Wissen, die Fähigkeiten und das Verständnis, KI sachkundig zu nutzen und Risiken einordnen zu können“.
Zwar ist eine offizielle Zertifizierung durch die EU nicht erforderlich, jedoch empfiehlt die Europäische Kommission, Schulungsmaßnahmen gut zu dokumentieren – etwa für den Fall von Haftungsfragen.