Viele Kanzleien arbeiten mit KI – aber wie gelingt der Einsatz sicher und sinnvoll?

Der neue BStBK FAQ-Katalog „KI in der Steuerberatung“ gibt Orientierung: Strategie, typische Use Cases, Tool-Auswahl & Governance, Qualitätssicherung, Dokumentation sowie Recht (inkl. Berufsrecht & Datenschutz).

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) veröffentlicht einen umfassenden FAQ-Katalog zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in Steuerberatungskanzleien. Ziel ist es, den Berufsstand bei der praxisnahen, verantwortungsvollen und rechtssicheren Nutzung von KI-Anwendungen zu unterstützen – insbesondere im Spannungsfeld zwischen Innovation, Mandatsinteresse und berufsrechtlichen Anforderungen.

KI-Tools können Arbeitsabläufe spürbar entlasten – etwa bei der Texterstellung, Recherche, Aufbereitung von Informationen oder der Standardisierung interner Prozesse. Gleichzeitig stellen sich zentrale Fragen: Welche Kompetenzen braucht das Team? Wie lassen sich Nutzen und Kosten realistisch bewerten? Welche technischen und organisatorischen Leitplanken sind erforderlich? Und wie wird die Einhaltung von Berufsrecht, Verschwiegenheit und Datenschutz praktisch abgesichert?

Der FAQ-Katalog bietet eine strukturierte Orientierung entlang typischer Entscheidungs- und Umsetzungsfragen in Kanzleien. Er umfasst folgende Themengebiete:

  • Kompetenzen & Einstieg
  • Strategie, Nutzen & Kosten
  • Anwendungsfälle & Praxis
  • Technik & Tool-Governance
  • Recht (inkl. Berufsrecht & Datenschutz)
  • Qualitätssicherung & Dokumentation
  • Risiken & Fehler
  • Mandantenkommunikation

Der FAQ versteht sich als Orientierungs- und Praxishilfe. Er ersetzt keine Einzelfallprüfung, unterstützt aber dabei, KI-Einsatz in der Kanzlei planvoll zu gestalten und Risiken zu minimieren.

Laden Sie hier den FAQ „KI in der Steuerberatung“ als PDF herunter.


KI in der Steuerberatung – Zukunft gestalten, Chancen nutzen

Die Steuerberaterkammer Hessen stellt hier für ihre Mitglieder das monatliche digitale KI-Forum rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bereit.

Künstliche Intelligenz verändert die Steuerberatung grundlegend. Derzeit kommt sie vor allem in Routinetätigkeiten zum Einsatz – etwa in der Finanz- und Lohnbuchhaltung, bei der Steuerdeklaration oder in der Kanzleiorganisation. Besonders verbreitet ist der Einsatz zur Automatisierung von Standardkorrespondenz. Wie intensiv KI genutzt wird, unterscheidet sich jedoch stark von Kanzlei zu Kanzlei. Gründe dafür sind u. a. rechtliche Unsicherheiten, technische Einstiegshürden und der jeweilige Digitalisierungsgrad.

Trotzdem ist klar: KI eröffnet große Potenziale für Effizienz, Qualität und Zukunftssicherheit. Gleichzeitig erfordert sie strategische Entscheidungen, neue Kompetenzen und eine Anpassung von Arbeitsprozessen.

Kanzleien, die frühzeitig auf KI setzen, können sich klare Wettbewerbsvorteile verschaffen. Wer zu lange zögert, riskiert dagegen, den Anschluss zu verlieren – auch im Wettbewerb um junge, technikaffine Fachkräfte, die zunehmend moderne, digital aufgestellte Arbeitsplätze erwarten.


Monatliches KI-Forum – es geht weiter in 2026

Um unseren Mitgliedern auch weiterhin aktuelle Informationen rund um den Bereich KI in der Steuerberatung anbieten zu können, führen wir 2026 das digitale KI-Forum fort.

Das KI-Forum, initiiert von der StBK Niedersachsen, ist ein monatliches, digitales Veranstaltungsformat, das speziell für StB konzipiert wurde. Das KI-Forum wird von StB Carsten Schulz, Vorstandsmitglied der StBK Niedersachsen, geleitet, zusammen mit externen Referenten.

Ab jetzt alle 3 Monate Grundlagentermin auf Wunsch der Teilnehmenden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Funktionen in ChatGPT sich für welche Anwendungsfälle besonders gut eignen.

Erster Grundlagentermin war der 29.04.2026. Der zweite Grundlagenkurs war am 29.07.2026.

Nachfolgend, nach Login, finden Sie die Termine.

Die Links zu den Registrierungen sowie die Aufzeichnungen können Sie nach Login und Neuladen der Seite hier aufrufen.


Das Forum findet ohne großen technischen Aufwand online über Zoom statt, sodass eine flexible Teilnahme von überall möglich ist.

Die Daten für das Jahr 2026 stehen nun fest. Das KI-Forum findet weiterhin jeweils mittwochs von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr statt.

Die genauen Daten sowie die Anmeldelinks sind nach Login sichtbar.

Die Sitzung wird aufgezeichnet, sodass Sie die Inhalte abrufen und auch Ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen können.


Aktuelles

Die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gewinnt für die öffentliche Verwaltung und damit auch für die StBKn zunehmend praktische Bedeutung. Nachdem einzelne Vorgaben der KI-Verordnung bereits Anwendung finden, rücken nun weitere Pflichten und Konkretisierungen in den Fokus. Die EU-Kommission hat dazu einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Der Verhaltenskodex betrifft vor allem Transparenzfragen bei KI-generierten oder KImanipulierten Inhalten. Er soll die gesetzlichen Pflichten aus Art. 50 KI-Verordnung praktisch handhabbar machen. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung gelten ab dem 2. August 2026.

Vor allem die folgenden Verhaltensempfehlungen könnten für die StBKn relevant sein:

  • Für realitätsnahe KI-generierte oder -manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte (sog. Deepfakes) besteht grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht.
  • Bei KI-generierten Texten ist eine Kennzeichnung regelmäßig entbehrlich, sofern eine menschliche redaktionelle Prüfung erfolgt und eine verantwortliche Person die Veröffentlichung übernimmt.
  • Beim Einsatz von Chatbots oder vergleichbaren KI-Systemen, die mit Nutzern interagieren, ist sicherzustellen, dass für die Nutzer erkennbar ist, dass sie mit einem KI-System kommunizieren.
  • Daneben sind weitere Regelungsbereiche der KI-Verordnung im Blick zu behalten. Bereits jetzt sind insbesondere Anforderungen an KI-Kompetenz sowie das Verbot bestimmter KI-Praktiken zu berücksichtigen.
  • Weitergehende Anforderungen (z. B. Risikomanagement, Dokumentations- oder Registrierungspflichten) betreffen nur bestimmte Anwendungsfälle, insbesondere im Bereich hochriskanter KI-Systeme, und sind für typische unterstützende KI-Nutzung regelmäßig nicht einschlägig.

Beim Einsatz von KI empfiehlt es sich daher, im Vorfeld zu prüfen, welche KI-Systeme eingesetzt werden oder geplant sind, zu welchem Zweck sie genutzt werden, welche Daten betroffen sind, welche Anbieter beteiligt sind, ob Veröffentlichungen erfolgen und wer innerhalb der Organisation die fachliche Verantwortung trägt. Auf dieser Grundlage kann anschließend beurteilt werden, ob Pflichten im Bereich Transparenz, Dokumentation oder Schulung bestehen.

Seit dem 2. Februar 2025 ist die Pflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz für Arbeitgeber in Kraft. Sie ergibt sich aus Art. 4 des EU AI Act und betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme nutzen – ganz gleich, ob es sich um ChatGPT, Copilot oder komplexe eigene Entwicklungen handelt.

Demnach müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten oder sie entwickeln, über ein ausreichendes Maß an KI-Kenntnissen verfügen. Berücksichtigt werden sollen u. a. die technische Erfahrung, das Einsatzumfeld der KI sowie die betroffenen Personengruppen.

KI-Kompetenz wird laut EU-Verordnung definiert als das „Wissen, die Fähigkeiten und das Verständnis, KI sachkundig zu nutzen und Risiken einordnen zu können“.

Zwar ist eine offizielle Zertifizierung durch die EU nicht erforderlich, jedoch empfiehlt die Europäische Kommission, Schulungsmaßnahmen gut zu dokumentieren – etwa für den Fall von Haftungsfragen.