Fachassistent/in Lohn & Gehalt
Mit Ablegen der Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn & Gehalt können Sie nachweisen, dass Sie durch berufliche Fortbildung die zusätzlichen berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung erworben haben. Die Prüfung wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer. Bitte beachten Sie auch hierbei die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 9 PO.
Gemäß der mit den Steuerberaterkammern Rheinland-Pfalz und Saarland getroffenen Zuständigkeitsvereinbarungen können auch Prüfungsbewerber aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland ihre Prüfung vor der StBK Hessen ablegen.