Hinweise zu Krisenunternehmen
Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer hat "Hinweise zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen" beschlossen. Die Überarbeitung der bisherigen Hinweise ist u.a. aufgrund der verschärften Rechtsprechung des BGH zur Haftung des Steuerberaters bei einer Bilanzierung zu Fortführungswerten erforderlich geworden (vgl. BGH-Urteil vom 26. Januar 2017, Az. IX ZR 285/14, DStR 2017, 942). Die Hinweise werden im Berufsrechtlichen Handbuch veröffentlicht und stehen Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung.