Hinweise zu Krisenunternehmen

Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer hat "Hinweise zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen" beschlossen.

Die aktualisierte Fassung vom September 2021 ist in Kapitel 3.2.1 im Berufsrechtlichen Handbuch veröffentlicht. Zudem finden Sie auf der Website der BStBK eine Synopse zur Überarbeitung der Hinweise, woraus die jeweiligen Änderungen in den Hinweisen nochmals dezidiert nachvollzogen werden können.


FAQs zu den Hinweisen für Krisenunternehmen

In der Anlage stellen wir Ihnen die FAQs zu den Hinweisen zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen, zur Verfügung.

In diesen FAQs werden aufgeworfene Fragestellungen angesprochen, die einen relevanten Praxisbezug aufweisen.