Im Rahmen von § 76 Abs. 1 StBerG hat die Kammer die Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren. In Erfüllung dieser Aufgabe führt die Kammer u. a. außergerichtliche und gerichtliche Abwehrmaßnahmen wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen und verbotswidriger Werbung gegen Kontierer und Ähnliche durch, die wir hier für unsere Mitglieder veröffentlichen (einsehbar erst nach Login und Neuladen der Seite):