Newsletter 8|12.11.2025

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für die Jahre 2024 und 2025 ausgeweitet.

Betriebe des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können demnach unter bestimmten Voraussetzungen erstmalig einen Entlastungsantrag in Höhe von 20,00 € je Megawattstunde für im Jahr 2024 entnommenen Strom stellen. War für die Kalenderjahre bis 2023 ein Stromverbrauch von mindestens 48.700 kWh erforderlich, damit der Sockelwert von 250,00 € überstiegen wird, reicht für die Kalenderjahre 2024 und 2025 bereits ein Verbrauch von mehr als 12.500 kWh aus, um von der Steuerentlastung zu profitieren.

Die Entlastungsanträge für das Kalenderjahr 2024 sind spätestens bis zum 31. Dezember 2025 beim jeweils zuständigen Hauptzollamt zu stellen (Zoll online - Steuerentlastung nach § 9b StromStG).

Wir weisen zudem auf den Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes (vgl. BT-Drs. 21/1866 vom 29. September 2025) hin, der in Art. 1 Nr. 8 ab dem Jahr 2026 eine Entfristung und damit Verstetigung der Stromsteuerentlastung des § 9b StromStG vorsieht

Liebe Mitglieder des Netzwerks JStB,

die Steuerberaterkammer Hessen lädt Sie am

4. Dezember 2025 ab 18:00 zum Weihnachts-Event des Netzwerkes JStB „Praxis.Finanz.Start – Der Fahrplan zur Finanzierung“

in die Kammergeschäftsstelle, 1. OG, ein. Wir setzen unsere Reihe „Wege in die Selbstständigkeit“ fort. Dieses Mal geht es um die Finanzierung von Praxis- & Anteilskauf.

Link zu weiteren Informationen und Anmeldungen

Wir lassen das Jahr gern gemeinsam mit Ihnen ausklingen und freuen uns auf Sie.

Die Veranstaltung richtet sich an unsere jungen Mitglieder (bis einschließlich 40 Jahren bzw. in den letzten 3 Jahren bestellt worden).

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein weiterer Meilenstein im Zuge der Digitalisierung ist der digitale Gewerbesteuerbescheid. Nach einer Pilotierung soll das Projekt in allen Bundesländern zeitgleich live gehen. Für die Pilotphase werden derzeit noch Kanzleien gesucht, die gewerbesteuerpflichtige Mandanten in Hasselroth betreuen.

Die Pilotierung wird inhaltlich betreut von der Steuerberaterkammer München. Sofern Sie Interesse an der Teilnahme bei der Pilotphase haben und mehr Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen erhalten möchten, melden Sie sich gern direkt bei der Steuerberaterkammer München, gern per E-Mail an info@stbk-muc.de.

Link zu weiteren Informationen zum Thema digitaler Gewerbesteuerbescheid.

Uns erreichten Anrufe und E-Mails zur Störungen beim Abruf digitaler Bescheide. 

Wir haben uns daraufhin an die Finanzverwaltung gewandt mit folgendem Ergebnis:

Nach Auskunft der OFD Frankfurt hat die DATEV aufgrund einer Softwareumstellung seit dem 28.10.2025 Probleme beim Abruf von DIVA-Bescheiden und sonstigen Schreiben. Die Finanzämter sind bereits über die Störungen informiert. Die DATEV arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Lösung des Problems.

Link zur entsprechenden Störungsmeldung der DATEV. 

Neuorganisation der Bewertungsstellen in Hessen; Bildung von Regionalstellen

Seit 2018 werden die Organisationsstrukturen der Hessischen Steuerverwaltung nachhaltig reformiert. Mit bisher vier großen Maßnahmenpaketen werden Arbeitsbereiche regional oder landesweit gebündelt, Zuständigkeiten verlagert sowie bestehende Mehrfachstrukturen abgebaut. Durch die örtliche Bündelung von Aufgaben wird auf diese Weise eine fachliche Spezialisierung ermöglicht, die die Hessische Steuerverwaltung in die Lage versetzt, ihren Aufgaben effektiver und effizienter nachzukommen. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie nach Login auf unserer Website Telefonverzeichnisse der Finanzämter in Hessen.

Die StBK Hessen bietet seit Mai 2023 gemeinsam mit der Steuerakademie Hessen und der Ausbilder-Akademie GmbH regelmäßig Lehrgänge für Ausbilder/innen an. Mit diesem Lehrgang möchten wir Ihre Kanzlei beim Thema Ausbildung unterstützen. Der Kurs ist auf die Ausbildung nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgerichtet.

Zielgruppe des Lehrgangs sind Inhaber/innen und Mitarbeiter/innen, die Auszubildende betreuen. Sie werden in diesem Lehrgang in 3,5 Tagen professionell geschult, um ihre Azubis optimal zu begleiten.

Alle Teilnehmer/innen erhalten eine Urkunde der Steuerberaterkammer Hessen und das Logo „Qualifizierte Ausbildungskanzlei“, mit dem Sie sich als besonders qualifizierter Ausbildungsbetrieb ausweisen und das Sie in jeder Außendarstellung Ihrer Kanzlei verwenden dürfen.

Neu: Aufgrund von Nachfragen findet einer der Durchgänge erstmals in Gießen statt!

Ebenfalls neu: Für Teilnehmer/innen des o.g. Lehrgangs bieten wir halbtägige Refresher-Kurse: Der erste, der im April 2026 stattfinden wird, lautet "Fit für die Zukunft" – Kompetenzorientierte betriebliche Ausbildung planen und mit aktiven Ausbildungsmethoden umsetzen, der zweite, im September des kommenden Jahres, nennt sich KI in der Ausbildung – Digitale Lehr-Lern-Prozesse zukunftsfähig gestalten.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Website und die Anmeldemöglichkeit auf der Website der Steuerakademie, Stichwort z. B. „Ausbildung“ eingeben.

Der Verband der Freien Berufe in Hessen hat am 22. Oktober 2025 77 hessische Auszubildende aus den Assistenzberufen der freien Berufe für ihre herausragenden Leistungen ausgezeichnet. Geehrt wurden medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte, die ihre Abschlussprüfung jeweils mit der Bestnote „sehr gut“ bestanden haben.

„Mit ihrem Engagement und ihren hervorragenden Leistungen würdigen die Ausgezeichneten zugleich die Bedeutung der Assistenzberufe der freien Berufe, die exzellente Zukunftsaussichten bieten “, erklärte Dr. Michael Weidenfeld, Präsident des Verbandes der Freien Berufe in Hessen, im Rahmen der Ehrung.

Dr. Manuel Lösel, Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium gratulierte
gemeinsam mit Verbandspräsident Dr. Weidenfeld den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen und sprach ihnen seine Glückwünsche aus. Es wurden Urkunden und Blumen überreicht. „Freie Berufe sind tragende Säulen unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Sie verbinden Kompetenz, Verantwortung und Verlässlichkeit. Ich gratuliere herzlich zu den außerordentlichen Leistungen. Mit Ihrer Entscheidung für die freien Berufe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.“, so Dr. Lösel.

Zugleich hob Weidenfeld die Bedeutung der freien Berufswahl in einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft hervor: „In unserer Grundordnung haben junge Menschen die Möglichkeit, ihren beruflichen Weg selbständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Das ist die Grundlage für den Erfolg.“

Angesichts des Fachkräftemangels betonte er die Zukunftschancen dieser Berufe: „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz können Prozesse unterstützen – die notwendige menschliche Kompetenz ist jedoch unersetzbar.“

Der Präsident würdigte außerdem die Unterstützung der Politik für die Ausbildung in den freien Berufen. „Die freien Berufe stellen in Hessen eine sehr große Zahl an Ausbildungsplätzen zur Verfügung. Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Stärkung des Wirtschafts- und Sozialstandorts Hessen.“

Kontakt:
Pressestelle der Landesärztekammer Hessen
/ VERBAND FREIER BERUFE in Hessen
Hanauer Landstr. 152
60314 Frankfurt
info@vfbh.de
www.vfbh.de