Newsletter 8|25.05.2022

In einer kompakten Online-Veranstaltung informieren wir Sie am 08.06.2022 von 14:30 - 16:30 Uhr über das in seinen wesentlichen Teilen zum 01.08.2022 in Kraft tretende Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Dieses erweitert die Möglichkeiten zu interprofessioneller Zusammenarbeit für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften grundlegend. Im Gegenzug müssen Berufsausübungsgesellschaften besondere Berufspflichten beachten und werden selber der Berufsaufsicht der Berufskammern unterstellt. Auch die Möglichkeiten zu Bürogemeinschaften und Kooperationen werden erweitert.

Auf dem virtuellen Podium sind: Patricia Brisbois, Geschäftsführerin StBK HessBen (GB Berufsrecht), Ulrich Stumpf, Geschäftsführer StBK Hessen (GB Berufsregister) und Stefan Ruppert, Abteilungsleiter Recht und Berufsrecht BStBK. Moderiert wird die Veranstaltung von Hartmut Ruppricht, Präsident der StBK Hessen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Hier geht es zur Anmeldung.
Nach der Registrierung können Sie sich über den Ihnen per Mail zugesandten Link am 08.06.2022 einloggen und online teilnehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für diese Art von Veranstaltung keine Teilnahmebescheinigung ausstellen werden.

Wir freuen uns auf Sie!

Gemeinsam mit OFD und dem StBV Hessen fand am 19.05.2022 eine Online-Veranstaltung zur Grundsteuerreform in Hessen mit über 400 Teilnehmern statt. Im Vordergrund stand hierbei die Klärung der Fragen, die die Mitglieder im Rahmen einer Online-Umfrage der StBK Hessen zuvor mitgeteilt hatten. Die Aufzeichnung der Veranstaltung, die Präsentation der OFD und Infos zu den weiteren geplanten Schritten finden Sie auf unserer Sonderseite Grundsteuer.

Die StBK Hessen wurde von Mitgliedern angefragt, ob es Kollegen mit freien Kapazitäten und entsprechender Spezialisierung auf die Deklarationsaufgaben im Rahmen der Grundsteuerreform gibt, so dass diese bei entsprechenden Mandantenanfragen auf die Kollegen verweisen können. Wenn Sie hieran Interesse haben, können Sie sich auf unserer Sonderseite registrieren.

Der Deutsche Bundestag ist dem Votum des Finanzausschusses am 19.05. gefolgt und hat die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis 2024 verlängert. Die letzte Hürde des Gesetzgebungsverfahrens ist der Beschluss des Gesetzes im Bundesrats am 10. Juni 2022. Der Einsatz der Steuerberaterkammern hat sich also gelohnt. 

Neben der verlängerten Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen bis zum 31. August 2022 plant der Gesetzgeber, für 2021 die Abgabefrist ebenfalls um sechs Monate bis zum 31. August 2023 zu verlängern. Hieran anknüpfend sollen, wie von der StBK Hessen gefordert, auch die Erklärungsfristen für 2022, 2023 und 2024 ausgeweitet werden, jedoch mit einer sukzessiven Fristabschmelzung.

Die konkreten Daten für beratene Steuerpflichtige:

  • Steuererklärung 2020: 31. August 2022
  • Steuererklärung 2021: 31. August 2023
  • Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
  • Steuererklärung 2023: 31. Mai 2025
  • Steuererklärung 2024: 30. April 2026

Der aktuelle Beschluss schafft wichtige Planungs- und Rechtssicherheit für Berufsstand und Finanzverwaltung.

Frühbucherrabatt nur noch bis 31.05.22: Zum Ausbildungsbeginn im September 2022 startet wieder das Azubi-Premium-Programm von DWS. Damit erhalten an­gehen­de Steuer­fach­angestellte 12 Monate lang eine fach­gerechte Seminarbegleitung neben Praxis und Schule. Gleich­zeitig wird die Kanz­lei bei der haus­inter­nen Aus­bil­dung unterstützt und entlastet. Das Programm begleitet die Azubis während der kompletten Aus­bil­dung und ist für alle 3 Aus­bildungs­jahre erhältlich. Wenn Sie bis zum 31. Mai 2022 einen Platz für Ihren Azubi buchen, erhalten Sie 20 % Frühbucherrabatt auf den Jahrespreis (= 100 € pro Azubi). Weitere Infos hier.
www.dws-steuerberater-online.de/azubi_premium

Das vom BMF herausgegebene Amtliche Steuerberaterhandbuch mit zahlreichen Gesetzen und Verordnungen zum Berufsrecht der Steuerberater ist jetzt auch online öffentlich verfügbar. Besonders hilfreich ist, dass das Handbuch beim Steuerberatungsgesetz – soweit ersichtlich erstmals – eine Synopse der bisherigen und der ab 1. August 2022 geltenden Fassung enthält.

Sie können das Amtliche Steuerberaterhandbuch hier herunterladen.

Der HLBS als Fach- und Berufsverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen bietet über seine Fortbildungseinrichtung, die HLBS-Informationsdienste GmbH das 3-tägige Kompaktseminar "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Vorbereitung auf die Prüfung der besonderen Sachkunde gem. § 44 StBerG i. V. m. §§ 43, 44 DVStB an.

Weitere Informationen zu dem Seminar finden Sie hier.