Newsletter 7|28.08.2025

27.08.2025
Wir haben vermehrt den Hinweis aus dem Berufsstand erhalten, dass entweder keine Bestätigungen zu erstmaligen Fristverlängerungsanträgen bzw. auch keine zweiten Fristverlängerungen erfolgen. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel sind die dortigen Kolleginnen und Kollegen kürzlich noch einmal sensibilisiert worden, dass

a) auch eine zweite Fristverlängerung möglich ist und

b) bei Bezugnahme auf eine Einbeziehung der Steuerberaterin/des Steuerberaters (z.B. bei Rückfragen, Anforderung von Unterlagen) regelmäßig eine vierwöchige Frist gewährt werden kann. Denn in diesen Fällen ist die Auslastung des Berufsstandes bekannt.

Dass in Einzelfällen eine abweichende Auskunft gegeben wird, ist leider nicht ganz auszuschließen.

Gelingt die Rückmeldung auf die erste Frist nicht, gilt Folgendes: Der Hinweis auf die mögliche Rücknahme in der Ausgangs-E-Mail ist zwar begründet, in den Fällen einer fehlenden Rückmeldung wird jedoch nicht direkt der negative Bescheid erstellt. Es wird zuvor noch ein postalisches Erinnerungsschreiben/eine nochmalige Aufforderung versendet, das direkt noch einmal eine dreiwöchige Frist vorsieht. Für den Ausnahmefall, dass trotz Antrags auf Fristverlängerung keine Reaktion erfolgt, kann dieses Schreiben also abgewartet und sich die dortige neuerliche Frist zu eigen gemacht werden.

25.08.2025
In den vergangenen Tagen haben uns mehrere Anrufe und E-Mails zu den Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfe erreicht.

Hierzu informieren wir Sie fortlaufend auf unserer Unterseite Berufspraxis -> Corona-Hilfen.

Wir haben Kontakt aufgenommen mit dem Regierungspräsidium Kassel unter anderem zu Fragen zur nun erfolgten Änderung der Modalitäten. Nach den jetzigen Richtlinien und entgegen dem früheren FAQ-Katalog werden die Liquiditätsgrenzen anders berechnet. So werden Personalkosten und Darlehenstilgungen nicht mehr berücksichtigt. Dies ist für eine liquiditätsbezogene Betrachtung jedoch aus unserer Sicht notwendig. Ferner ist in den FAQ das Zufluss- und Abfluss-Prinzip geregelt, es bedarf jedoch auch einer Regelung für die Fälle der Bilanzierung. In anderen Bundesländern gibt es hier ein Wahlrecht.

Sobald wir eine Rückmeldung von dem zwischenzeitlich eingeschalteten Hessischen Wirtschaftsministerium erhalten haben, unterrichten wir Sie hierzu auf unserer Homepage

07.08.2025
Nach Auffassung der StBK Hessen sollten die Angaben im Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen durch den Mandanten selbst als Betroffener und Empfänger der Soforthilfe vorgenommen werden.

Es wird empfohlen, dass der beauftragte Steuerberater sich auf die Zulieferung des darin abgefragten Zahlenwerkes zu den Einnahmen und Ausgaben für die Monate März bis Juni 2020, die BWA, ggf. die Eigenmittel beschränkt. Sofern im Zusammenhang mit einer steuerlichen, betriebswirtschaftlichen Beratung des Mandanten eine Beratung und Prüfung rechtlicher Fragen zu Subventionen, hier also Corona-Hilfen, erfolgt, sind diese Rechtsdienstleistungen erlaubte Nebenleistungen nach § 5 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 2 Nr. 3 RDG.

Digitale Belege direkt ans Finanzamt – ohne Rückfragen? Das klingt nach RABE.

Das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) steht nun auch in hessischen Finanzämtern zur Verfügung.

Und die StBK Hessen zeigt in der Online-Infoveranstaltung, wie RABE funktioniert und was zu beachten ist.

Mit dabei sind zahlreiche Referenten aus dem Hessischen Finanzministerium aus den Referaten Digitale Transformation der Steuerberatung und AO/Finanzgerichtsordnung sowie Ansprechpartner der Kanzleisoftwareanbietern DATEV und Wolters Kluwer.

Es erwarten Sie

  • rechtliche und technische Hinweise zu RABE durch Vertreter aus dem HMDF sowie
  • nützliche Anwenderhinweise aus Sicht der DATEV und Wolters Kluwer.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Die Veranstaltung richtet sich an Steuerberater/innen und deren Mitarbeitende.

Der Termin:

                                  02. September 2025
                                  Beginn: 09:30 Uhr bis ca. 11:30 Uhr
                                  Online via Teams       

Registrieren Sie sich jetzt unter: Microsoft Virtual Events Powered by Teams

Die StBK Hessen initiiert seit einigen Jahren erfolgreich duale Studiengänge im Bereich Steuern mit hessischen Hochschulen.

Sie planen, einen dual Studierenden zu beschäftigen oder tun dies bereits?

Kommen Sie am 24. Oktober zu uns in die Geschäftsstelle zum neuen, kostenlosen Workshop
„Campus. Kanzlei. Karriere.“ Duales Studium in der Steuerberatung

Alle Informationen finden Sie auf unserer Unterseite mit Anmeldeformular

  • Zielgruppe: Kanzleien, die bereits duale Studenten beschäftigen oder dies planen; Berufsangehörige, Personaler/innen, o. ä.
  • Teilnahme kostenlos, Dauer: ca. 09:30 - 16:30 Uhr, Teilnahmebescheinigung möglich
  • Teilnehmendenanzahl ist begrenzt, um intensiven Austausch zu schaffen
  • erfahrene Referentin: Gabriele Weingärtner, Geschäftsführerin der Ausbilder-Akademie GmbH (leitet u. a. den Lehrgang Ausbildung der Ausbilder/innen – Qualifizierte Ausbildungskanzlei)

Um unseren Mitgliedern aktuelle Informationen rund um den Bereich KI in der Steuerberatung anbieten zu können, sind wir im Juni 2025 mit dem digitalen KI-Forum gestartet. Das KI-Forum, initiiert von der StBK Niedersachsen, ist ein monatliches, digitales Veranstaltungsformat, das speziell für StB konzipiert wurde. Das KI-Forum wird von StB Carsten Schulz, Vorstandsmitglied der StBK Niedersachsen, geleitet, zusammen mit externen Referenten.

Das Forum findet ohne großen technischen Aufwand online über Zoom statt, sodass eine flexible Teilnahme von überall möglich ist.

Im letzten KI-Forum am 27.08.2025 wurde insbesondere die Neuerungen von GPT-5 vorgestellt, die neuen Modelle Thinking mini und Instant live präsentiert und Infos zum Agentenmodus gegeben. Der nächste Termin ist am: 24.09.2025, wieder 8:30 – 9:30 Uhr. Jetzt registrieren.

Seien Sie am 16.09.2025 dabei, wenn es in der Mainzer Rheingoldhalle zum dritten Mal heißt: Herzlich willkommen bei der Messe für zukunftsorientierte Steuerkanzleien und deren Mandanten.

Die TAXarena Rhein-Main bietet innovative Lösungen und Strategien für sämtliche relevanten Branchenthemen. Zu den Ausstellern gehören sowohl Global Player und Local Heroes als auch Hidden Champions und visionäre Startups, die zu den führenden Experten auf ihrem Fachgebiet zählen.

Link zur Anmeldung und zu weiteren Informationen.