Newsletter 6|21.08.2025
W-IdNr Vergabe: Digitale Kanzleiprozesse weiterdenken
keyboard_arrow_downMit der Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr) wird ein weiterer Schritt zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gegangen: eine zentrale Kennnummer für wirtschaftlich Tätige. Der gestaffelte Versand entsprechender Mitteilungen beginnt voraussichtlich im September 2025 über das ELSTER-Postfach der bevollmächtigten Steuerberater – rund 320.000 Mitteilungen pro Woche. Eine geordnete Bearbeitung in der Kanzlei trägt wesentlich dazu bei, Informationsflüsse zu kanalisieren, steuerlich relevante Inhalte sicher zu erfassen und unnötige Rückfragen zu vermeiden.
Auf der Themenseite zur Vollmachtsdatenbank (VDB) der BStBK werden Ihnen Impulse zur effizienten Verarbeitung der Mitteilungsschreiben zur (W-IdNr) sowie beSt-Nachrichten gegeben. Diese Impulse können genutzt werden, um digitale Prozesse in der Kanzlei gezielt weiterzuentwickeln. Digitalisierung ist kein einmaliger, sondern ein fortlaufender agiler Prozess – abgestimmt auf die individuelle Struktur und Strategie der Kanzlei.
1. Digitalisierung strategisch angehen
Jede Kanzlei ist individuell anders aufgestellt. Entscheidend ist, dass digitale Prozesse bewusst eingeführt, dokumentiert und regelmäßig reflektiert werden. Die Nutzung von digitalen Postfächern kann als wiederkehrender Anlass dienen, bestehende Abläufe zu hinterfragen und gezielt weiterzuentwickeln.
Ein weiterer strategischer Baustein ist die Nutzung der DIVA Stufe II innerhalb der VDB. Sie eröffnet Kanzleien zusätzliche Möglichkeiten zur vollständigen digitalen Bescheidverarbeitung – verbunden mit klaren Zuständigkeiten, automatisierbaren Abläufen und geringeren manuellen Aufwänden.
2. Mögliche nächste Schritte zur Etablierung digitaler Prozesse:
- Definieren Sie interne Standards für die Verarbeitung von ELSTER- oder beSt-Nachrichten – schriftlich, nachvollziehbar und teamweit kommuniziert.
- Nutzen Sie vorhandene Kanzleihandbücher oder QM-Systeme, um digitale Abläufe zu dokumentieren.
- Schulen Sie Mitarbeitende regelmäßig im Umgang mit digitalen Tools und Kommunikationswegen.
- Tauschen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen zu praxiserprobten Lösungen aus, z. B. im Rahmen von Netzwerken oder Fortbildungen.
- Ermutigen Sie Ihr Team, Digitalisierungsbedarfe offen anzusprechen – echte Prozessverbesserung lebt vom Mitdenken. Weitere Informationen zur Vergabe der W-IDNr und zur Vollmachtsdatenbank finden Sie auf der Themenseite der BStBK.
Hinweise der BStBK:
- Die BStBK informiert, dass die W-IdNr über das Elster-Postfach versandt wird, ggf. auch integriert über die jeweiligen Fachanwendungen
- Für den Empfang der W-IdNr ist die DIVA Stufe II zwar nicht zwingend erforderlich, zugunsten der Stärkung der digitalen Prozesse wird die Nutzung aber empfohlen.
Steuerverwaltung neu gedacht: Pilotprojekt Finanzamt Kassel
keyboard_arrow_downDas Finanzamt Kassel nimmt in einem deutschlandweit einmaligen Pilotprojekt Bürgerinnen und Bürgern ihre Einkommensteuererklärung für 2024 ab - Zuspruch von der StBK Hessen
Das Hessische Finanzministerium hat den Präsidenten der StBK Hessen, StB Hartmut Ruppricht, über die Pilotierung eines neuen deutschlandweit einmaligen Serviceangebots durch das Finanzamt Kassel informiert.
Die Abgabe der Steuererklärung stellt für viele Bürgerinnen und Bürger eine jährlich wiederkehrende lästige Herausforderung dar. Gleichzeitig wächst in Zeiten fortschreitender Digitalisierung das Unverständnis in der Bevölkerung über die grundsätzliche Notwendigkeit der Abgabe einer Steuererklärung. Dies hat die Hessische Steuerverwaltung zum Anlass genommen und bietet im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel in einem bundesweit einmaligen Pilotprojekt einen Service an, der die Abgabe einer Steuererklärung zukünftig entbehrlich machen kann.
Anstelle einer formellen Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Erklärungsfrist am 31. Juli 2025 wird das Finanzamt Kassel in den nächsten Tagen einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die steuerlich nicht beraten sind und deren Steuerdaten dem Finanzamt Kassel bereits von Dritten (Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger, Krankenversicherungen) übermittelt wurden, einen
Festsetzungsvorschlag unterbreiten. Die Gruppe umfasst somit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beziehende von Alterseinkünften. Der Bereich Gewinneinkünfte (L+F, Gewerbebetriebe, Freiberufler) ist in das Projekt nicht einbezogen.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen den Festsetzungsvorschlag nur noch prüfen. Sind sie mit dem Vorschlag einverstanden, müssen sie nichts weiter unternehmen. Das Finanzamt Kassel wird nach Ablauf einer Frist von vier Wochen einen Einkommensteuerbescheid 2024 ohne weiteres Zutun der Bürgerinnen und Bürger erlassen. Sofern den Bürgerinnen und Bürger weitere Aufwendungen entstanden sind, können sie diese innerhalb der Frist geltend machen. Selbstverständlich ist es den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin unbenommen, eine Steuererklärung abzugeben.
Damit etabliert die Hessische Steuerverwaltung ein Serviceangebot, das die neuen Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung konsequent nutzt und spürbar zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger entbürokratisiert. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts beabsichtigt die Hessische Steuerverwaltung den Service im nächsten Jahr über Kassel hinaus hessenweit für Bürgerinnen und Bürger anzubieten.
Gleichzeitig wird das HMdF aus Hessen heraus in der politischen Debatte mit Nachdruck für die Vereinfachung des Steuerrechts durch mehr Pauschalierung und Typisierung und weitere elektronische Abgabeverpflichtungen werben. Damit können noch mehr Bürgerinnen und Bürger von unserem Service profitieren. Das HMdF ist der festen Überzeugung, dass es mehr Mut zu Veränderung und weniger Bürokratie im Steuerrecht braucht.
Präsident Hartmut Ruppricht sagt hierzu:
„Ich freue mich über diese Initiative und das damit verbundene klare Signal des Hessischen Finanzministeriums: weniger kleinteilige Einzelfallregelungen zugunsten des Bürokratieabbaus. Das schafft Freiräume, fördert Effizienz – und gibt uns allen mehr Kraft für das gesamtgesellschaftliche Handeln.
Das neue Pilotprojekt zur automatisierten Veranlagung betrifft ausschließlich einfache Standardfälle, bei denen Bürger/innen keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen und deren Steuerdaten dem Finanzamt Kassel bereits von Dritten übermittelt wurden. Umfasst sind damit Arbeitnehmer/innen sowie Beziehende von Alterseinkünften. Der Bereich Gewinneinkünfte (L+F, Gewerbebetriebe, Freiberufler) ist in das Projekt nicht einbezogen.
Für Steuerberater und Steuerberaterinnen bedeutet das:
- Es fällt nichts weg. Die betroffenen Fälle gehörten nie zum klassischen Mandantenstamm von Kanzleien.
- Profilgewinn statt Konkurrenz. Steuerberater/innen können sich dadurch noch klarer als Spezialisten für komplexe, beratungsintensive Fragestellungen positionieren und werden in der öffentlichen Wahrnehmung noch stärker mit qualifizierter, individueller Beratung verbunden – nicht mit bloßem Ausfüllen von Formularen.
So wird deutlich: Das Projekt entlastet Bürger/innen – und stärkt zugleich unsere Rolle als Steuerberater/innen als unverzichtbare Experten.“
Steuerberatervergütungsrecht – Aktualisierung des „Leitfadens Honorarmanagement“ der BStBK
keyboard_arrow_downDen von der Bundessteuerberaterkammer aktualisierten Leitfaden finden Sie auf der Website der BStBK sowie auf unserer Website zum Vergütungsrecht.
Im Leitfaden wurden auch die aktuellen Änderungen in der StBVV sowie dem RVG berücksichtigt. Zudem wurde der Abschnitt zur Abrechnung nach dem RVG – vor allem hinsichtlich des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens sowie des finanzgerichtlichen Verfahrens – erweitert und mit entsprechenden Beispielen versehen.
Seitens der BStBK ist beabsichtigt, den Leitfaden zukünftig regelmäßig zu aktualisieren.
USB-Sticks als digitaler Datenträger im Elektronischen Rechtsverkehr zugelassen
keyboard_arrow_downÜber das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) können – wie im ganzen elektronischen Rechtsverkehr – bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Dokumente auf einem digitalen Datenträger einreichen. Bisher waren nur CDs und DVDs als Datenträger zugelassen. Künftig sind auch USB-Sticks zulässig.
Sofern glaubhaft gemacht wird, dass die Höchstgrenzen von 1.000 Dateien und maximal 200 MB nicht eingehalten werden können, sieht § 3 ERVV vor, dass ein Schriftsatz und seine Anlagen auch analog und möglichst auf einem elektronischen Datenträger eingereicht werden können. Bislang war dies nach Nr. 4 der 2. ERVB 2022 nur über CDs und DVDs möglich. Nach der neuen ERVB 2025 sind USB-Speichermedien als Datenträger zulässig.
Nach Nr. 4 c) ERVB 2025 müssen diese mindestens dem USB-Standard 2.0 entsprechen und mit den Dateisystemen exFAT oder NTFS formatiert sein. Diese Dateisysteme werden von den meisten gängigen USB-Sticks genutzt.
Unabhängig davon, ob die Dateien per beSt oder per digitalem Datenträger eingereicht werden, müssen die Dateiformate PDF und TIFF genutzt werden.
Weitere Informationen zum beSt und zur Steuerberaterplattform finden Sie auf der Themenseite der BStBK.
RABE Info-Onlineveranstaltung am 02.09.2025
keyboard_arrow_downDigitale Belege direkt ans Finanzamt – ohne Rückfragen? Das klingt nach RABE.
Das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) steht nun auch in hessischen Finanzämtern zur Verfügung.
Und die StBK Hessen zeigt in der Online-Infoveranstaltung, wie RABE funktioniert und was zu beachten ist.
Mit dabei sind zahlreiche Referenten aus dem Hessischen Finanzministerium aus den Referaten Digitale Transformation der Steuerberatung und AO/Finanzgerichtsordnung sowie Ansprechpartner der Kanzleisoftwareanbietern DATEV und Wolters Kluwer.
Es erwarten Sie
- rechtliche und technische Hinweise zu RABE durch Vertreter aus dem HMDF sowie
- nützliche Anwenderhinweise aus Sicht der DATEV und Wolters Kluwer.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung richtet sich an Steuerberater/innen und deren Mitarbeitende.
Der Termin:
02. September 2025
Beginn: 09:30 Uhr bis ca. 11:30 Uhr
Online via Teams
Registrieren Sie sich jetzt unter: Microsoft Virtual Events Powered by Teams
Klimagespräche der hessischen Finanzämter mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Termine für das 2. Halbjahr 2025
keyboard_arrow_downIm Rahmen der Klimagespräche, organisiert über die Bezirksgruppen des StBV Hessen, werden aktuelle Themen aus Ihrem Kreis erörtert. Auch erfahren Sie, welche Entwicklungen es in der Hessischen Steuerverwaltung gibt.
Im Anschluss an den offiziellen Teil besteht Gelegenheit zum Austausch.
Nehmen Sie gern teil und melden sich über den StBV Hessen an.
23.09.2025, 14:30 Uhr Klimagespräch mit dem Finanzamt Wetzlar
Frankfurter Straße 59, 35578 Wetzlar
Die Einladung durch den StBV Hessen wurde bereits versandt
Anmeldung zum Klimagespräch
Es ist kein Login o.ä. erforderlich, es kann sich also jeder Teilnehmer darüber anmelden.
Vorschläge zur Tagesordnung können gern per E-Mail an poststelle@fa-wez.hessen.de unter dem Betreff „Klimagespräch 2025“ eingereicht werden.
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24.09.2025, 14:00 Uhr Klimagespräch mit dem Finanzamt Wiesbaden
Abraham-Lincoln-Park 3, 65189 Wiesbaden
Die Einladung durch den StBV Hessen folgt noch.
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22.10.2025 Klimagespräch mit dem Finanzamt Kassel.
Die Einladung durch den StBV Hessen folgt noch.
Jetzt anmelden: Workshop „Campus. Kanzlei. Karriere.“ Duales Studium in der Steuerberatung
keyboard_arrow_downDie StBK Hessen initiiert seit einigen Jahren erfolgreich duale Studiengänge im Bereich Steuern mit diesen hessischen Hochschulen:
- Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) in Frankfurt
- FOM: ausbildungsbegleitend, berufsbegleitend
- Hochschule Fulda
- ab 2026/27: Technische Hochschule Mittelhessen in Wetzlar und Hochschule RheinMain in Wiesbaden
Sie sehen, das Thema duales Studium gewinnt an Bedeutung!
Seien Sie Teil davon und kommen Sie am 24. Oktober zu uns in die Geschäftsstelle zum neuen, kostenlosen Workshop „Campus. Kanzlei. Karriere.“ Duales Studium in der Steuerberatung
Das Anmeldeformular finden Sie auf dieser Themenseite.
- Zielgruppe: Kanzleien, die bereits duale Studenten beschäftigen oder dies planen; Berufsangehörige, Personaler/innen, o. ä.
- Teilnahme kostenlos, Dauer: ca. 09:30 - 16:30 Uhr, Teilnahmebescheinigung möglich
- Teilnehmendenanzahl ist begrenzt, um intensiven Austausch zu schaffen
- erfahrene Referentin: Gabriele Weingärtner, Geschäftsführerin der Ausbilder-Akademie GmbH (leitet u. a. den Lehrgang Ausbildung der Ausbilder/innen – Qualifizierte Ausbildungskanzlei)
Was erwartet mich? (Auszug aus den Inhalten)
- Was ist ein duales Studium? Vorteile, Bedingungen etc.
- spezifische Infos durch die StBK Hessen (z. B. Teilnahme der Studierenden an der StFA-Abschlussprüfung, hessische Kooperationspartner etc.)
- DQR Zuordnung, BBiG, rechtl. Grundlagen
- Hochschul-Modulplan verstehen
- Zielgruppen-Analyse (Bedürfnisse, Eigenheiten, Eigenschaften etc. der aktuellen Generation)
- typische Herausforderungen in der Kommunikation, Tipps zum pädagogischen Umgang mit den Studierenden
- Kritik/Feedbackgespräche zwischen Arbeitnehmenden und Studierenden
- eventuelle Rollenkonflikte abbauen
- Best Practice Beispiele
Anmeldefrist: 17.10.2025. Die Plätze sind begrenzt, Berücksichtigung nach Reihenfolge des Eingangs.