Newsletter 5|23.07.2025
Bundesrat beschließt Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
keyboard_arrow_downDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 dem vom Bundestag am 26. Juni 2025 beschlossenen Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig zugestimmt.
Die BStBK hat zu dem Gesetzentwurf am 20. Juni 2025 Stellung genommen.
Es wurden im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen:
- Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA auf 30 % pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (sog. „Investitions-Booster“) vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 (§ 7 Abs. 2 EStG),
- Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 % auf 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG),
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 % in drei Stufen auf 27 % (VZ 2028/2029), 26 % (VZ 2030/2031) und 25 % ab dem VZ 2032 (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG),
- Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a – neu – EStG),
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG),
- Ausweitung des Forschungszulagengesetzes. Unter anderem wird für den Zeitraum von 2026 bis 2030 die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro angehoben (§ 3 FZulG).
Da der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft; die Änderung des Forschungszulagengesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Verarbeitung der Mitteilungsschreiben zur W-IdNr – so läuft es reibungslos in der Kanzlei
keyboard_arrow_downMit der Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr) wird künftig eine einheitliche Kennziffer zur Identifikation wirtschaftlich tätiger Personen und Organisationen vergeben. Ab voraussichtlich September 2025 startet der gestaffelte Versand der Mitteilungsschreiben – wöchentlich ca. 320.000 – über das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Eine systematische Bearbeitung, Weiterleitung und Archivierung dieser Informationen in der Kanzlei sind empfehlenswert, um Rückfragen zu vermeiden und steuerlich relevante Vorgänge im Blick zu behalten.
Die Zustellung der Mitteilungsschreiben zur W-IdNr über ELSTER ist nur der erste Schritt – entscheidend ist die anschließende Verarbeitung in der Kanzlei. Damit wichtige Informationen nicht untergehen und der Aufwand möglichst gering bleibt, ist eine strukturierte Bearbeitung von Vorteil.
Die Bearbeitung der W-IdNr-Mitteilungen kann dann genauso erfolgen, wie die Bearbeitung eingehender beSt-Nachrichten oder digitaler Bescheide. Letztere können durch die Nutzung der DIVA Stufe II in der Vollmachtsdatenbank (VDB) der BStBK gegenüber der Finanzverwaltung aktiviert werden. Medienbrüche werden so zunehmend vermieden.
1. Mögliche Prozessschritte bezüglich der W-IdNR:
- Sichtung und Klassifizierung der Mitteilung im ELSTER-Postfach.
- Dokumentieren Sie intern, wie ELSTER-Nachrichten klassifiziert und verteilt werden (z. B. durch Weiterleitung, Zuordnung im DMS oder Anmerkung im Posteingangsprotokoll).
- Zuordnung zur Mandantennummer und ggf. Eintrag der W-IdNr in die Stammdatenverwaltung oder das DMS.
- Entscheidung, ob und wie der Mandant informiert werden soll (z. B. mit einem Standardschreiben oder über das Kanzleiportal).
- Dokumentation der Bearbeitung – z. B. durch Ablage im DMS, Vermerk im Kanzleisystem oder Eintrag in ein Posteingangsprotokoll.
- Optional: Prüfung, ob sich aus dem Schreiben weitere Handlungsbedarfe ergeben (z. B. bei Neugründungen oder Umstrukturierungen).
Strukturierte digitalisierte Prozesse sparen Zeit, reduzieren Rückfragen und erleichtern auch die Einarbeitung neuer Mitarbeitender.
Weitere Informationen zur Vergabe der W-IDNr und zur Vollmachtsdatenbank finden Sie auf der Themenseite der BStBK.
Überarbeitung von Hinweisen zum Berufsrecht im Berufsrechtlichen Handbuch sowie Aufhebung der Hinweise für die Gründung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft
keyboard_arrow_downDas Präsidium der BStBK hat auf der 310. Präsidialsitzung am 2. und 3. Juli 2025 auf Empfehlung des Ausschusses 10 „Steuerberatungsrecht (national und international)“ eine überarbeitete Fassung der Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung und der Hinweise zum Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht beschlossen.
Die Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung (Anlage 1 Lesefassung, Anlage 2 Mark-up-Fassung) wurden insbesondere an die Reform des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften im Jahr 2022 und an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts angepasst. So wurde durch die Berufsrechtsreform 2022 u. a. eine Pflicht für alle Berufsausübungsgesellschaften und damit auch für nicht anerkennungspflichtige Gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung eingeführt. Zur besseren Lesbarkeit wurden die Hinweise auch deutlich verschlankt und insbesondere wurde auf eine bloße wörtliche Widergabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Risikobeschreibung verzichtet. In den Hinweisen erfolgt jetzt ein Verweis auf das Bedingungswerk.
Ebenfalls wurden die Hinweise zum Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht (Anlage 3 Lesefassung, Anlage 4 Mark-up-Fassung) auf den neuesten Stand gebracht. Auch diese Hinweise wurden insbesondere an die zwischenzeitlich ergangenen Änderungen des § 66 StBerG (Anpassung des Handaktenbegriffs) und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Im Ausschuss 10 wurde auch erörtert, ob in den Hinweisen auch Ausführungen zu dem Verhältnis zwischen dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO und dem berufsrechtlichen Zurückbehaltungsrecht gemacht werden sollen. Im Ergebnis der Diskussion hat der Ausschuss 10 empfohlen, dass das Thema kurz in der Fußnote 1 unter Verweis darauf, dass die Frage noch nicht abschließend geklärt ist, angesprochen werden soll (allgemeiner Risikohinweis).
Die Hinweise werden zeitnah auf der Website der BStBK veröffentlicht werden.
Zudem hat das Präsidium beschlossen, die „Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Gründung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft“ nicht mehr fortzuführen und aufzuheben, da das Recht der Berufsausübungsgesellschaften rechtsformneutral geregelt ist und es daher nicht sinnvoll erscheint, zu einer bestimmten Rechtsform singuläre Hinweise herauszugeben.
Anlage 1 - Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung (Lesefassung)
Anlage 2 - Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung (Mark-up-Fassung)
Anlage 3 - Hinweise zum Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht (Lesefassung)
Anlage 4 - Hinweise zum Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht (Mark-up-Fassung)
Neue Kooperationen zum dualen Studium in Wetzlar und Wiesbaden in Planung – Informationsveranstaltungen an der Hochschule RheinMain
keyboard_arrow_downNach dem erfolgreichen Start des dualen Bachelor-Studiengangs Steuerlehre an der Hochschule Fulda zum Wintersemester 2023/2024 in Kooperation mit der StBK Hessen und der Finanzverwaltung hat die StBK Hessen bereits zwei weitere Kooperationen in Planung, um das duale Studium in der gesamten Fläche für Hessen bekannt zu machen und anzubieten.
Dies sind die Technische Hochschule Mittelhessen in Wetzlar und die Hochschule RheinMain in Wiesbaden.
Die Hochschule RheinMain in Wiesbaden startet zum Wintersemester 2026/2027 den dualen Studiengang Steuerrecht. Damit soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit entsprechenden Kooperationsunternehmen eine praxisorientierte und den akademischen Niveauansprüchen genügende steuerliche Ausbildung mit der klaren Ausrichtung auf eine Berufsbefähigung der Absolventinnen und Absolventen umgesetzt werden.
Um Ihnen das Konzept des Studiengangs sowie die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten Ihrer Steuerberaterkanzlei als Kooperationsunternehmen vorzustellen, bietet die Hochschule RheinMain bereits jetzt zwei Informationsveranstaltungen zum Studiengang an.
Diese finden statt am:
- 29.07.2025, 16:30 Uhr
und
- 10.09.2025, 16:30 Uhr
an der Wiesbaden Business School, Raum N 5.02, Bertramstraße 27, 65183 Wiesbaden
Nutzen Sie gern die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und Ihre Fragen zu stellen. Für Ihre Anmeldung zur Veranstaltung wird um eine kurze Email an Herrn Prof. Dr. Christian Fink (christian.fink@hs-rm.de) oder an Herrn Prof. Dr. Patrick Griesar (patrick.griesar@hs-rm.de) gebeten.
Der öffentliche Downloadbereich von "GEMEINSAM handeln!" ist online.
keyboard_arrow_downIm Rahmen der Fachkräfteinitiative der BStBK, Deutscher Steuerberaterverband e.V. und DATEV eG wurde die Webseite der Unterstützungskampagne erweitert:
Ab sofort stehen Ihnen zahlreiche Materialien kostenfrei für Ihre Kanzlei zur Verfügung: Präsentationsvorlagen, Banner mit Kampagnenbotschaft, Social Media Posts, Flyer, Anzeigen sowie eine Präsentation für einen Schulbesuch. Alle gewünschten Inhalte können einfach ausgewählt und gebündelt heruntergeladen werden – unkompliziert per Mausklick.
Am besten direkt reinschauen:
Link zu Webseite
Auch darüber hinaus lohnt sich der regelmäßige Besuch der Webseite. Diese wird sukzessive mit aktuellen Fachbeiträgen und Tipps und Tricks zu den Themen Ausbilden, Mitarbeiterbindung und -führung angereichert. Wir laden Sie herzlich ein, sich auf der Webseite oder auf Veranstaltungen über die Kampagne der Fachkräfteinitiative zu informieren, Fragen zu stellen oder einfach mit uns ins Gespräch zu kommen.
Werden Sie Senior Expert für Ausbildungsberatung!
keyboard_arrow_downDer Senior Expert Service (SES) stellt mit seiner Initiative VerAplus jungen Menschen auf Wunsch berufs- und lebenserfahrene Profis im Ruhestand zur Seite – bei Problemen in der Berufsschule, im Ausbildungsbetrieb oder privaten Umfeld. Kennzeichnend für VerAplus ist die 1:1-Begleitung durch die ehrenamtlichen Expertinnen und Experten des SES, die unter anderem bei der Prüfungsvorbereitung, beim Ausgleich sprachlicher Defizite, der Stärkung sozialer Kompetenzen oder der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen. VerAplus ist keine klassische Nachhilfe. Die Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter sind Coaches, die den Azubis Tipps beim Lernen geben, bei Problemen helfen und versuchen, gemeinsam mit ihnen und den Partnern an Lösungen zu arbeiten. Die Ehrenamtlichen sind vertrauensvolle Ansprechpersonen mit viel Lebens- und Berufserfahrung. Übernehmen auch Sie eine solch wichtige Rolle und beraten Sie junge Menschen während ihrer Ausbildung!
Inhaltliche Schwerpunkte, Anzahl und Dauer der Treffen vereinbaren die Auszubildenden gemeinsam mit ihrem Coach. Das bundesweite Angebot ist kostenfrei und gilt für alle Berufe und Ausbildungswege. Bei VerAplus können sich Auszubildende melden, aber auch Angehörige, Betriebe, Schulen oder Ausbildungsberatungen.
Um sich als Senior Expert zu registrieren, besuchen Sie die Infoseite von VerAplus.
Die regionalen Ansprechpersonen und das Anmeldeformular für Auszubildende finden Sie auch auf der Homepage des SES.
Die Initiative VerAplus wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Initiative Bildungsketten gefördert. Partner des SES bei VerA sind der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Bundesverband der Freien Berufe (BFB).
Interne Ansprechpartnerin der StBK Hessen:
Julia Marquardt, 069 153002-22
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Werden Sie Ausbildungsberater/in für die StBK Hessen – Gestalten Sie die Zukunft unseres Berufsstands mit!
keyboard_arrow_downIhnen liegt der berufliche Nachwuchs am Herzen, möchten Sie Ihre Erfahrungen weitergeben und den steuerberatenden Beruf aktiv mitgestalten? Dann könnte die Aufgabe als Ausbildungsberater/in der StBK Hessen genau das Richtige für Sie sein!
Was zeichnet Ausbildungsberater/innen aus?
Unsere Ausbildungsberater/innen …
- setzen sich für den beruflichen Nachwuchs ein,
- überzeugen durch Fachkompetenz und Engagement,
- bringen fundiertes Wissen und Praxiserfahrung mit,
- sind selbst Teil des steuerberatenden Berufs,
- und wissen aus eigener Erfahrung, was gute Ausbildung ausmacht.
Aktuell suchen wir Verstärkung – insbesondere in Wiesbaden, dem Rheingau-Taunus-Kreis und dem Wetteraukreis.
Wenn Sie Lust haben, einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung in unserer Branche zu leisten, freuen wir uns, Sie kennenzulernen!
Was erwartet Sie in der Rolle als Ausbildungsberater/in?
Im Auftrag der StBK Hessen – der nach dem BBiG für die Überwachung und Unterstützung der Berufsausbildung und Umschulung zuständigen Stelle – übernehmen Sie eine Schlüsselrolle:
Sie beraten Ausbildungskanzleien, Auszubildende, Berufsschullehrer/innen und Erziehungsberechtigte. Sie sind Wegweiser, Vermittler und Ansprechpartner rund um die Ausbildung: von der Ausbildungsverordnung, den Anforderungen bei Prüfungen, dem Führen des Ausbildungsnachweises, den Anforderungen des Berufes bis zur Konfliktlösung.
Wichtig zu wissen:
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich – Ihr Einsatz wird durch eine Aufwandsentschädigung gewürdigt und noch mehr durch den direkten, positiven Einfluss auf die nächste Generation im Beruf.
Sind Sie bereit, Ihre Erfahrungen bei der StBK Hessen einzusetzen?
Dann unterstützen Sie den Berufsnachwuchs aktiv – als Ausbildungsberater/in.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Interne Ansprechpartnerinnen der StBK Hessen:
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Andrea Ott, 069 153002-23
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Ausbildung Steuerfachangestellte/r: Hilfe bei Kanzleiwechsel
keyboard_arrow_downIn 2024 wurden 12,8 % der registrierten Ausbildungsverträge aufgelöst. Ein Teil dieser Ausbildungsverhältnisse wurde mittels Folgeverträgen in anderen Kanzleien fortgeführt.
Sie bilden Steuerfachangestellte aus und nehmen Auszubildende auf, die ihren Ausbildungsbetrieb wechseln (müssen)? Dann schreiben Sie uns gerne eine kurze E-Mail mit Ihren Kontaktdaten, damit wir unseren ehrenamtlichen regionalen Ausbildungsberater/innen im Beratungsfall eine Liste mit potentiellen Kanzleien für Wechsler/innen an die Hand geben können. So erleichtern Sie den Auszubildenden ihren Übergang erheblich und sichern die Fortführung von Ausbildungsverhältnissen.
Sie haben einen Platz für eine Ausbildung, für ein Praktikum, für eine Umschulung oder im Rahmen eines duales Studiums zu vergeben? Dann vergessen Sie nicht, Ihr Gesuch auf der bundesweiten Kampagnenseite einzutragen! Direkter Link zur Angebotserstellung
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TAXarena Rhein-Main! Seien Sie am 16.09.2025 in Mainz dabei!
keyboard_arrow_downSeien Sie am 16.09.2025 dabei, wenn es in der Mainzer Rheingoldhalle zum dritten Mal heißt: Herzlich willkommen bei der Messe für zukunftsorientierte Steuerkanzleien und deren Mandanten.
Die TAXarena Rhein-Main bietet innovative Lösungen und Strategien für sämtliche relevanten Branchenthemen. Zu den Ausstellern gehören sowohl Global Player und Local Heroes als auch Hidden Champions und visionäre Startups, die zu den führenden Experten auf ihrem Fachgebiet zählen.