Newsletter 3|02.04.2026
Jetzt noch anmelden: Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder/innen – Qualifizierte Ausbildungskanzlei“ ab 27. April
keyboard_arrow_downDie StBK Hessen bietet seit 2023 gemeinsam mit der Steuerakademie Hessen und der Ausbilder-Akademie GmbH regelmäßig Lehrgänge für Ausbilder/innen an. Mit diesem Lehrgang möchten wir Ihre Kanzlei beim Thema Ausbildung unterstützen. Der Lehrgang ist auf die Ausbildung nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgerichtet und dauert 3,5 Tage.
Folgende Schwerpunktthemen erwarten Sie:
- Modul 1: Die moderne Rolle der Ausbilder und die Grundlagen des Berufsbildungsrechts
- Modul 2: Recruiting von Auszubildenden und Planung der Ausbildung
- Modul 3: handlungsorientierte Ausbildungsmethoden am Ausbildungsplatz
- Modul 4: Schwierige Ausbildungssituationen, Kommunikation und Beurteilung in der Ausbildung
Sie erhalten zu diesem Präsenz-Lehrgang:
- Ausführliche Seminarunterlagen
- Gedrucktes Lehrbuch und Gesetzestexte (Beck-Texte Arbeitsrecht)
- Pausenverpflegung, Getränke, Mittagessen bei Ganztagesterminen
- Lehrgangsnachweis der Steuerberaterkammer Hessen bei Abschluss aller Module
- Das Logo „Qualifizierte Ausbildungskanzlei“ bei Abschluss aller Module, mit dem Sie sich als besonders qualifizierter Ausbildungsbetrieb ausweisen und das Sie in jeder Außendarstellung Ihrer Kanzlei verwenden dürfen.
Der nächste Lehrgang beginnt am 27. April 2026 und findet in Frankfurt am Main bei der Steuerakademie Hessen statt. Jetzt noch schnell anmelden!
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Themenseite zum Lehrgang.
Werden Sie Ausbildungsberater/in in Marburg und gestalten Sie die Zukunft des Berufsstandes mit!
keyboard_arrow_downIhnen liegt der berufliche Nachwuchs am Herzen, möchten Sie Ihre Erfahrungen weitergeben und den steuerberatenden Beruf aktiv mitgestalten? Dann könnte die Aufgabe als Ausbildungsberater/in der StBK Hessen genau das Richtige für Sie sein!
Was zeichnet Ausbildungsberater/innen aus?
Unsere Ausbildungsberater/innen …
- setzen sich für den beruflichen Nachwuchs ein,
- überzeugen durch Fachkompetenz und Engagement,
- bringen fundiertes Wissen und Praxiserfahrung mit,
- sind selbst Teil des steuerberatenden Berufs,
- und wissen aus eigener Erfahrung, was gute Ausbildung ausmacht.
Aktuell suchen wir Verstärkung für die Regionen Marburg/Marburg-Biedenkopf/Waldeck-Frankenberg (Süd).
Wenn Sie Lust haben, einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung in unserer Branche zu leisten, freuen wir uns, Sie kennenzulernen!
Was erwartet Sie in der Rolle als Ausbildungsberater/in?
Im Auftrag der StBK Hessen – der nach dem BBiG für die Überwachung und Unterstützung der Berufsausbildung und Umschulung zuständigen Stelle – übernehmen Sie eine Schlüsselrolle:
Sie beraten Ausbildungskanzleien, Auszubildende, Berufsschullehrer/innen, Erziehungsberechtigte und dual Studierende unserer Kooperationshochschulen. Sie sind Wegweiser, Vermittler und Ansprechpartner rund um die Ausbildung: von der Ausbildungsverordnung, den Anforderungen bei Prüfungen, dem Führen des Ausbildungsnachweises, den Anforderungen des Berufes bis zur Konfliktlösung.
Wichtig zu wissen:
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich – Ihr Einsatz wird durch eine Aufwandsentschädigung gewürdigt und noch mehr durch den direkten, positiven Einfluss auf die nächste Generation im Beruf.
Sind Sie bereit, Ihre Erfahrungen bei der StBK Hessen einzusetzen?
Dann unterstützen Sie den Berufsnachwuchs aktiv – als Ausbildungsberater/in. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Interne Ansprechpartnerinnen der StBK Hessen:
Julia Marquardt, 069 153002-22, E-Mail schreiben
Julia Wibben, 069 153002-14, E-Mail schreiben
Praktikumstage Hessen – Machen Sie wieder mit und lernen Sie potentielle Auszubildende kennen!
keyboard_arrow_downMit den „Praktikumswochen Hessen“ bietet das Land Hessen seit wenigen Jahren Jugendlichen die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit viele verschiedene Berufe kennenzulernen.
Das Konzept ist simpel: Vom 8. Juni bis 7. August 2026 (d.h. während der Sommerferien sowie drei Wochen davor) können Schüler/innen jeden Tag in ein anderes regionales Unternehmen hineinschnuppern. Wie viele Praktikumstage man machen möchte und in welchen Bereichen die eigenen Interessen liegen, können die Jugendlichen selbst entscheiden. Dies ist eine exzellente Möglichkeit, um junge Menschen auf den spannenden Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/r" aufmerksam zu machen.
Hier finden Sie alle Infos sowie Ihre Registrierungsmöglichkeit.
Die Vermittlungsplattform vermittelt und plant die Tagespraktika automatisch für Sie. Das bedeutet wenig Organisationsaufwand für die Kanzleien. Bei der Praktikumswoche werden Ihnen nur Talente vorgeschlagen, die sich für Ihren Bereich interessieren. Viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits registriert – Seien auch Sie dabei!
Warum Praktika anbieten?
Der Weg in die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten führt oftmals über ein Praktikum in der späteren Ausbildungskanzlei. Ein Praktikum vermittelt im besten Fall einen wichtigen ersten Eindruck über die Anforderungen im Ausbildungsberuf und über Neigung und Eignung des/der Praktikanten/Praktikantin. In dieser Zeit können sich Kanzlei und Praktikant kennen- und schätzen lernen und mit größerer Sicherheit in ein Berufsausbildungsverhältnis starten. Nutzen Sie diese Chance! Wir unterstützen Sie dabei mit einem Praktikantenpaket und unserer Praktikumsbörse.
Geldwäscheprävention: Der Gesetzgeber plant eine Bußgeldbewehrung der Registrierungspflicht bei goAML
keyboard_arrow_downSteuerberater sind Verpflichtete im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) und als solche gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GwG seit 1. Januar 2024 verpflichtet, sich bei dem von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) betriebenen elektronischen Meldeportal goAML zu registrieren. Geldwäscherechtlich relevante Verdachtsfälle sind der FIU ausschließlich elektronisch über dieses Portal zu melden (vgl. § 2 GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV). Die Registrierungspflicht gilt dabei aktuell unabhängig von der Abgabe einer solchen Verdachtsmeldung für jeden Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigten – unabhängig davon, ob er selbstständig, angestellt oder Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft ist.
Bereits seinerzeit bei der Einführung der Registrierungspflicht hatte der Gesetzgeber eine Bußgeldbewehrung der Registrierungspflicht geplant. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages kam das sog. Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) jedoch nicht zustande.
Aktuell läuft das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (ZFG), das erneut im § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 69a GwG n. F. vorsieht, Verstöße gegen die Registrierungspflicht mit einem Bußgeld zu bewehren. Das Bußgeld kann dabei bei vorsätzlicher Begehung bis zu 150.000,00 € und in sonstigen Fällen bis 100.000,00 € betragen. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen, sodass die Bußgeldbewehrung unmittelbar mit dem Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderung, d. h. voraussichtlich ab Sommer des laufenden Jahres, gilt.
Soweit dies noch nicht erfolgt ist, sollten sich daher Steuerberater und Steuerbevollmächtigte zeitnah bei goAML (https://goaml.fiu.bund.de) registrieren.
Der Registrierungsvorgang ist relativ unkompliziert. Im Registrierungsformular müssen lediglich die vorgesehenen Pflichtfelder ausgefüllt werden. Hierzu gehört grundsätzlich auch das Hochladen eines Identifikationsnachweises. Da Steuerberater und Steuerbevollmächtigte jedoch bereits durch das amtliche Steuerberaterverzeichnis legitimiert sind und die FIU bei jeder Registrierung ohnehin einen entsprechenden Abgleich der Daten vornimmt, ist es nicht erforderlich, dass eine Kopie des Personalausweises oder ähnliches hochgeladen wird. Für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte reicht es vielmehr grundsätzlich aus, eine leere Seite oder einen Auszug aus dem amtlichen Steuerberaterverzeichnis hochzuladen. Da es sich um ein Pflichtfeld handelt, ist es unbedingt erforderlich, irgendein Dokument hochzuladen, da anderenfalls die Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Diese etwas umständliche Vorgehensweise lässt sich aktuell seitens der FIU nicht abstellen, da der Registrierungsvorgang für alle Verpflichteten einheitlich gestaltet wurde.
Sollte es technische Probleme oder Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung geben, steht der Service Desk der FIU jederzeit über folgende Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon unter +49 228 303-26070 und E-Mail an info.fiu@zoll.de. Zudem besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über das Kontaktformular des Service Desk FIU.
Wir empfehlen daher allen Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten, sich möglichst zeitnah bei der FIU zu registrieren und somit möglichen bußgeldrechtlichen und ggf. aufsichtsrechtlichen Maßnahmen vorzubeugen.
Ergänzende Anwendungsempfehlung zum sog. „modifizierten Ertragswertverfahren"
keyboard_arrow_downBei der Unternehmensbewertung greift die BGH-Rechtsprechung auf ein sog. modifiziertes Ertragswertverfahren zurück. Teilweise wird argumentiert, diese Methode sei bindend für alle familien- und erbrechtlichen Bewertungsanlässe. Das Verfahren wird darüber hinaus von Sachverständigen teilweise auch bei anderen Bewertungsanlässen angewendet. Es wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei den Grundsätzen des modifizierten Ertragswertverfahrens um allgemeine Bewertungsgrundsätze handele, die damit generell für die Ermittlung von gemeinen Werten und damit auch für steuerliche Bewertungen gelten sollen.
Diese Auffassung wird von der BStBK nicht geteilt. Bei dem sog. modifizierten Ertragswertverfahren handelt es sich um eine Vorgehensweise bei Bewertungen, die nicht im Einklang mit der in den Grundlagen unstrittigen betriebswirtschaftlichen Bewertungsforschung und -lehre steht. Insbesondere ist es kein abschließend definiertes und im Zeitablauf konsistent angewendetes Bewertungsverfahren. Vielmehr sind im Markt unter diesem Schlagwort unterschiedliche Vorgehensweisen zu beobachten, die häufig in Form eines Mischverfahrens zum Ausdruck kommen. Bei diesem ergibt sich der Unternehmenswert aus der Addition von Substanzwert und einer aus den Vergangenheitsergebnissen vereinfacht abgeleiteten Ertragskomponente. Dies ist ersichtlich inkonsistent und es entstehen nicht auflösbare Logikbrüche.
In der Praxis sind gleichwohl in verschiedenen Branchen Mischverfahren wie das modifizierte Ertragswertverfahren insbesondere für Bewertungen mit dem Ziel einer Kaufpreisfindung üblich und anerkannt. Wird dieses Verfahren in Absprache mit dem Mandanten deshalb von Steuerberatern angewendet, wird empfohlen, den Mandanten explizit auf die fehlende betriebswirtschaftliche Fundierung und damit verbundene methodische Schwächen hinzuweisen.
„Role Models der Steuerberatung“ zeigen, wie Transformation aus eigener Kraft gelingen kann.
keyboard_arrow_downAlle reden von Digitalstrategie und KI-Agenten – aber im Kanzleialltag bleibt kaum Zeit, sich damit auch noch strukturiert zu beschäftigen? Das Team arbeitet engagiert, doch es sind zu wenige Mitarbeitende – und passende Bewerbungen bleiben aus? Und gleichzeitig steigen Erwartungen von Mandantschaft, Finanzverwaltung und Mitarbeitenden: schneller, digitaler, transparenter.
Genau hier setzt die Aktion „Role Models der Steuerberatung“ an. In einer Kooperation von der Tax Tech-Plattform Taxpunk (www.taxpunk.de) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) werden Kanzleien vorgestellt, die ihre Transformation aus eigener Kraft erfolgreich umgesetzt haben – mit klaren Entscheidungen, pragmatischen Schritten und einer Strategie, die im Alltag trägt. In kurzen Video-Interviews berichten die Kanzleien offen darüber, wie sie Veränderungen angestoßen, Hürden überwunden und ihr Geschäftsmodell zukunftsfest aufgestellt haben. Einige der teilnehmenden Kanzleien werden auch beim Deutschen Steuerberaterkongress am 4./5. Mai 2026 auf dem Podium ihren Transformationsprozess erläutern.
Zum Auftakt startet die Reihe online mit fünf Kanzleien. Sie zeigen, was in der Praxis funktioniert: von Digitalisierung und dem sinnvollen Einsatz von KI über Prozess- und Qualitätsmanagement bis hin zu moderner Personalstrategie, Spezialisierung und einem Fokus auf vereinbare, planbare Leistungen. Es geht nicht um Theorie – sondern um Erfahrungen, die Kolleginnen und Kollegen direkt nachvollziehen und für die eigene Kanzlei nutzen können. Von Kolleginnen und Kollegen lernen: Das ist oft das wirksamste Erfolgsrezept.
Die Videos sind über den folgenden Link abrufbar https://www.taxpunk.de/role-models/.
Wer Inspiration sucht, findet dort konkrete Beispiele, neue Perspektiven und Impulse für den nächsten Schritt – unabhängig davon, ob die Kanzlei gerade erst startet oder schon weit in der Transformation ist.
Und: Die Reihe wächst weiter. Deshalb sind weitere Bewerbungen ausdrücklich willkommen. Gesucht werden Kanzleien, die Veränderung aktiv gestaltet haben und heute spürbar robuster, effizienter und attraktiver aufgestellt sind – ob durch digitale Prozesse, KI-Unterstützung, klare Mandats- und Leistungsstrategie, neue Formen der Zusammenarbeit oder eine erfolgreiche Personal- und Führungskultur.
Jetzt reinschauen – und mitmachen: die eigene Kanzlei als „Role Model der Steuerberatung“ vorschlagen! Interessierte können sich unter presse@bstbk.de bewerben.